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Wundt, Wilhelm: Grundriss der Psychologie. Leipzig, 1896.

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§ 17. Die Apperceptionsverbindungen.
liefert die zweite, die als Methode der minimalen
Unterschiede
bezeichnet wird. Nennt man bei ihr den
Unterschied der beiden physischen Reize, die den eben
unterscheidbaren psychischen Größen entsprechen, die
Unterschiedsschwelle des Reizes, und nennt man
ferner diejenige Reizgröße, bei der der zugehörige psy-
chische Vorgang, z. B. eine Empfindung, eben noch apper-
cipirt werden kann, die Reizschwelle, so ergibt die Be-
obachtung, dass die Unterschiedsschwelle des Reizes mit der
Entfernung von der Reizschwelle immer mehr wächst, und
zwar so, dass das Verhältniss der Unterschiedsschwelle zur
absoluten Größe des Reizes oder die relative Unter-
schiedsschwelle
constant bleibt. Muss man z. B. eine
Schallstärke 1 um 1/3 vermehren, damit die Schallempfindung
eben merklich größer werde, so muss man die Schallstärke
2 um 2/3 , 3 um wachsen lassen u. s. w., um die Unter-
schiedsschwelle zu erreichen. Dieses Gesetz wird nach
seinem Entdecker E. H. Weber das Weber'sche Gesetz
genannt. Dasselbe ist ohne weiteres verständlich, wenn wir
es als ein Gesetz der apperceptiven Vergleichung auffassen.
Denn unter dieser Voraussetzung hat es offenbar die Be-
deutung, dass psychische Größen nach ihrem rela-
tiven Werth verglichen
werden.

Diese Auffassung des Weber'schen Gesetzes als eines
allgemeinen Gesetzes der Relativität psychischer
Größen
setzt voraus, dass die psychischen Größen selbst,
die der Vergleichung unterworfen werden, innerhalb der
Grenzen der Gültigkeit des Weber'schen Gesetzes den sie
bedingenden Reizen proportional wachsen. Die Richtigkeit
dieser Voraussetzung hat bis jetzt wegen der Schwierigkeit,
die Nerven- und Sinneserregungen exact zu messen, phy-
siologisch noch nicht nachgewiesen werden können. Da-
gegen spricht für sie die psychologische Erfahrung, dass in

§ 17. Die Apperceptionsverbindungen.
liefert die zweite, die als Methode der minimalen
Unterschiede
bezeichnet wird. Nennt man bei ihr den
Unterschied der beiden physischen Reize, die den eben
unterscheidbaren psychischen Größen entsprechen, die
Unterschiedsschwelle des Reizes, und nennt man
ferner diejenige Reizgröße, bei der der zugehörige psy-
chische Vorgang, z. B. eine Empfindung, eben noch apper-
cipirt werden kann, die Reizschwelle, so ergibt die Be-
obachtung, dass die Unterschiedsschwelle des Reizes mit der
Entfernung von der Reizschwelle immer mehr wächst, und
zwar so, dass das Verhältniss der Unterschiedsschwelle zur
absoluten Größe des Reizes oder die relative Unter-
schiedsschwelle
constant bleibt. Muss man z. B. eine
Schallstärke 1 um ⅓ vermehren, damit die Schallempfindung
eben merklich größer werde, so muss man die Schallstärke
2 um ⅔, 3 um wachsen lassen u. s. w., um die Unter-
schiedsschwelle zu erreichen. Dieses Gesetz wird nach
seinem Entdecker E. H. Weber das Weber’sche Gesetz
genannt. Dasselbe ist ohne weiteres verständlich, wenn wir
es als ein Gesetz der apperceptiven Vergleichung auffassen.
Denn unter dieser Voraussetzung hat es offenbar die Be-
deutung, dass psychische Größen nach ihrem rela-
tiven Werth verglichen
werden.

Diese Auffassung des Weber’schen Gesetzes als eines
allgemeinen Gesetzes der Relativität psychischer
Größen
setzt voraus, dass die psychischen Größen selbst,
die der Vergleichung unterworfen werden, innerhalb der
Grenzen der Gültigkeit des Weber’schen Gesetzes den sie
bedingenden Reizen proportional wachsen. Die Richtigkeit
dieser Voraussetzung hat bis jetzt wegen der Schwierigkeit,
die Nerven- und Sinneserregungen exact zu messen, phy-
siologisch noch nicht nachgewiesen werden können. Da-
gegen spricht für sie die psychologische Erfahrung, dass in

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[299/0315] § 17. Die Apperceptionsverbindungen. liefert die zweite, die als Methode der minimalen Unterschiede bezeichnet wird. Nennt man bei ihr den Unterschied der beiden physischen Reize, die den eben unterscheidbaren psychischen Größen entsprechen, die Unterschiedsschwelle des Reizes, und nennt man ferner diejenige Reizgröße, bei der der zugehörige psy- chische Vorgang, z. B. eine Empfindung, eben noch apper- cipirt werden kann, die Reizschwelle, so ergibt die Be- obachtung, dass die Unterschiedsschwelle des Reizes mit der Entfernung von der Reizschwelle immer mehr wächst, und zwar so, dass das Verhältniss der Unterschiedsschwelle zur absoluten Größe des Reizes oder die relative Unter- schiedsschwelle constant bleibt. Muss man z. B. eine Schallstärke 1 um ⅓ vermehren, damit die Schallempfindung eben merklich größer werde, so muss man die Schallstärke 2 um ⅔, 3 um [FORMEL] wachsen lassen u. s. w., um die Unter- schiedsschwelle zu erreichen. Dieses Gesetz wird nach seinem Entdecker E. H. Weber das Weber’sche Gesetz genannt. Dasselbe ist ohne weiteres verständlich, wenn wir es als ein Gesetz der apperceptiven Vergleichung auffassen. Denn unter dieser Voraussetzung hat es offenbar die Be- deutung, dass psychische Größen nach ihrem rela- tiven Werth verglichen werden. Diese Auffassung des Weber’schen Gesetzes als eines allgemeinen Gesetzes der Relativität psychischer Größen setzt voraus, dass die psychischen Größen selbst, die der Vergleichung unterworfen werden, innerhalb der Grenzen der Gültigkeit des Weber’schen Gesetzes den sie bedingenden Reizen proportional wachsen. Die Richtigkeit dieser Voraussetzung hat bis jetzt wegen der Schwierigkeit, die Nerven- und Sinneserregungen exact zu messen, phy- siologisch noch nicht nachgewiesen werden können. Da- gegen spricht für sie die psychologische Erfahrung, dass in

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Zitationshilfe: Wundt, Wilhelm: Grundriss der Psychologie. Leipzig, 1896, S. 299. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/wundt_grundriss_1896/315>, abgerufen am 24.11.2024.