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Wundt, Wilhelm: Grundriss der Psychologie. Leipzig, 1896.

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II. Die psychischen Gebilde.
andeutet, dass der Vorgang als ein Endergebniss aus meh-
reren Voraussetzungen betrachtet wird.1)

Während sich nun die Anfangsstadien eines Willens-
vorgangs von einem gewöhnlichen Affectverlauf nicht be-
stimmt unterscheiden, sind diese Endstadien von durchaus
charakteristischer Beschaffenheit. Namentlich sind sie durch
begleitende Gefühle ausgezeichnet, die außerhalb der
Willensvorgänge nicht vorkommen und daher als die dem
Willen specifisch eigenthümlichen Elemente betrachtet werden
müssen. Diese Gefühle sind zunächst die der Entschei-
dung
und der Entschließung, von denen sich das letztere
von dem ersteren wohl nur durch seine größere Intensität
unterscheidet. Sie sind erregende und lösende, je nach
Umständen auch mit einem Lust- oder Unlustfactor verbun-
dene Gefühle. Die relativ größere Stärke des Entschließungs-
gefühls hat wahrscheinlich seinen Grund in dem Contrast
zu dem vorangehenden Gefühl des Zweifels, welcher das
Schwanken zwischen verschiedenen Motiven begleitet. Im
Gegensatze zu diesem gewinnt nämlich das Gefühl der Lö-
sung eine erhöhte Stärke. Im Moment des Eintritts der
Willenshandlung werden dann aber die Gefühle der Ent-
scheidung und der Entschließung sofort durch das specifische
Gefühl der Thätigkeit abgelöst, das bei den äußeren
Willenshandlungen in den die Bewegung begleitenden inne-
ren Tastempfindungen sein Empfindungssubstrat hat. Dieses
Gefühl der Thätigkeit ist von ausgeprägt erregender Be-
schaffenheit, und es wird nach den besonderen Willens-
motiven in wechselnderer Weise von Lust- oder Unlust-

1) Selbstverständlich darf übrigens dieser Zusammenhang der
Ausdrücke nicht zu der von der intellectualistischen Richtung der
Psychologie vielfach gemachten irrigen Annahme verführen, dass die
Willensentschließung selbst ein logischer Schlussprocess oder einem
solchen auch nur irgendwie verwandt sei.

II. Die psychischen Gebilde.
andeutet, dass der Vorgang als ein Endergebniss aus meh-
reren Voraussetzungen betrachtet wird.1)

Während sich nun die Anfangsstadien eines Willens-
vorgangs von einem gewöhnlichen Affectverlauf nicht be-
stimmt unterscheiden, sind diese Endstadien von durchaus
charakteristischer Beschaffenheit. Namentlich sind sie durch
begleitende Gefühle ausgezeichnet, die außerhalb der
Willensvorgänge nicht vorkommen und daher als die dem
Willen specifisch eigenthümlichen Elemente betrachtet werden
müssen. Diese Gefühle sind zunächst die der Entschei-
dung
und der Entschließung, von denen sich das letztere
von dem ersteren wohl nur durch seine größere Intensität
unterscheidet. Sie sind erregende und lösende, je nach
Umständen auch mit einem Lust- oder Unlustfactor verbun-
dene Gefühle. Die relativ größere Stärke des Entschließungs-
gefühls hat wahrscheinlich seinen Grund in dem Contrast
zu dem vorangehenden Gefühl des Zweifels, welcher das
Schwanken zwischen verschiedenen Motiven begleitet. Im
Gegensatze zu diesem gewinnt nämlich das Gefühl der Lö-
sung eine erhöhte Stärke. Im Moment des Eintritts der
Willenshandlung werden dann aber die Gefühle der Ent-
scheidung und der Entschließung sofort durch das specifische
Gefühl der Thätigkeit abgelöst, das bei den äußeren
Willenshandlungen in den die Bewegung begleitenden inne-
ren Tastempfindungen sein Empfindungssubstrat hat. Dieses
Gefühl der Thätigkeit ist von ausgeprägt erregender Be-
schaffenheit, und es wird nach den besonderen Willens-
motiven in wechselnderer Weise von Lust- oder Unlust-

1) Selbstverständlich darf übrigens dieser Zusammenhang der
Ausdrücke nicht zu der von der intellectualistischen Richtung der
Psychologie vielfach gemachten irrigen Annahme verführen, dass die
Willensentschließung selbst ein logischer Schlussprocess oder einem
solchen auch nur irgendwie verwandt sei.
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[222/0238] II. Die psychischen Gebilde. andeutet, dass der Vorgang als ein Endergebniss aus meh- reren Voraussetzungen betrachtet wird. 1) Während sich nun die Anfangsstadien eines Willens- vorgangs von einem gewöhnlichen Affectverlauf nicht be- stimmt unterscheiden, sind diese Endstadien von durchaus charakteristischer Beschaffenheit. Namentlich sind sie durch begleitende Gefühle ausgezeichnet, die außerhalb der Willensvorgänge nicht vorkommen und daher als die dem Willen specifisch eigenthümlichen Elemente betrachtet werden müssen. Diese Gefühle sind zunächst die der Entschei- dung und der Entschließung, von denen sich das letztere von dem ersteren wohl nur durch seine größere Intensität unterscheidet. Sie sind erregende und lösende, je nach Umständen auch mit einem Lust- oder Unlustfactor verbun- dene Gefühle. Die relativ größere Stärke des Entschließungs- gefühls hat wahrscheinlich seinen Grund in dem Contrast zu dem vorangehenden Gefühl des Zweifels, welcher das Schwanken zwischen verschiedenen Motiven begleitet. Im Gegensatze zu diesem gewinnt nämlich das Gefühl der Lö- sung eine erhöhte Stärke. Im Moment des Eintritts der Willenshandlung werden dann aber die Gefühle der Ent- scheidung und der Entschließung sofort durch das specifische Gefühl der Thätigkeit abgelöst, das bei den äußeren Willenshandlungen in den die Bewegung begleitenden inne- ren Tastempfindungen sein Empfindungssubstrat hat. Dieses Gefühl der Thätigkeit ist von ausgeprägt erregender Be- schaffenheit, und es wird nach den besonderen Willens- motiven in wechselnderer Weise von Lust- oder Unlust- 1) Selbstverständlich darf übrigens dieser Zusammenhang der Ausdrücke nicht zu der von der intellectualistischen Richtung der Psychologie vielfach gemachten irrigen Annahme verführen, dass die Willensentschließung selbst ein logischer Schlussprocess oder einem solchen auch nur irgendwie verwandt sei.

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Zitationshilfe: Wundt, Wilhelm: Grundriss der Psychologie. Leipzig, 1896, S. 222. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/wundt_grundriss_1896/238>, abgerufen am 22.11.2024.