[Württemberg, Fürstentum]: Des Fürstenthumbs Wirtemberg newe Landtsordnung/ gebessert vnd gemehret/ sampt darzu gedruckten der armen Casten/ auch Holtz vnnd Vorst ordnungen. [Tübingen], 1552.den straffen / oder im faal des hohen übertrettens / vns dieselbige personen / mit allen vmbstenden jres verwirckens anzeigen / damit wir solliche in gepürende straff nemen / vnnd den arglistigen betrugen fürkommen mögen. Von Walhen vnd anderen auszlendischen vnd frembden krämern. Dweil wir warnemen / vnd in sonder heit befinden / das diser weil / vnsern gewer bsleüten / vndkrämern in vnserm land / in mancherlei weiß grosser abbruch vnnd schaden entstat / durch das die Walhen vnd frembde krämer / in allen vnsern Stetten vnd Flecken / hin vnd wider webern / vnd in heusern / gewürtz vnd anders täglich feil haben vnd tragen / darzüvnsere vnderthonen vnnöttiger weiß anreitzen / vnd vmb dz gelt bringen / das den handtierern / gewerbsleüten / vnd andern den vnsern im Land / so vns zütäglicher beschwärd gesessen / zü nit kleinem / sonder grossemnachteil gelangt. Darumb zü abstellung desselben / Beuelhen wir vnsern Ober vnd vnderamptleüten gantz ernstlich / das sie hinfüro / sollichs denselben Walhen / vnd frembden außlendischen krämern / vnuerzogenlich abstricken / vnd weitter weder in Stetten oder Dörffern feil zühaben nit zülassen / sonder verbieten / bei verlust jhrer waar / dann allein an den gewonlichen wochen vnd jarmärckten / in vnsern Stetten / soll jhnen solchs vnuerbotten sein / doch das sie die probierten eln / vnd gewicht jedes orts gebrauchen / vnd auff die wochenmärckt / gleich wie an den jarmärckten bisher beschehen / stettgelt geben vnd reichen / wie sich der billicheit nach gebürt. Vnd ob bei deren einem oder mehr / vngerechte oder falsche waar / elen oder gewicht befunden wurde / so sollen vnsere Ober vnd vnder amptleüt / dieselbigen als bald fäncklich an- den straffen / oder im faal des hohen übertrettens / vns dieselbige personen / mit allen vmbstenden jres verwirckens anzeigen / damit wir solliche in gepürende straff nemen / vnnd den arglistigen betrugen fürkommen mögen. Von Walhen vnd anderen auszlendischen vnd frembden krämern. Dweil wir warnemen / vnd in sonder heit befinden / das diser weil / vnsern gewer bsleüten / vñkrämern in vnserm land / in mancherlei weiß grosser abbruch vnnd schaden entstat / durch das die Walhen vnd frembde krämer / in allen vnsern Stetten vnd Flecken / hin vnd wider webern / vnd in heusern / gewürtz vnd anders täglich feil haben vnd tragen / darzüvnsere vnderthonen vnnöttiger weiß anreitzen / vnd vmb dz gelt bringen / das den handtierern / gewerbsleüten / vnd andern dẽ vnsern im Land / so vns zütäglicher beschwärd gesessen / zü nit kleinem / sonder grossemnachteil gelangt. Darumb zü abstellung desselben / Beuelhen wir vnsern Ober vnd vnderamptleüten gantz ernstlich / das sie hinfüro / sollichs denselben Walhen / vnd frembden außlendischen krämern / vnuerzogenlich abstricken / vnd weitter weder in Stetten oder Dörffern feil zühaben nit zülassen / sonder verbieten / bei verlust jhrer waar / dann allein an den gewonlichen wochen vnd jarmärckten / in vnsern Stetten / soll jhnen solchs vnuerbottẽ sein / doch das sie die probierten eln / vnd gewicht jedes orts gebrauchen / vnd auff die wochenmärckt / gleich wie an den jarmärckten bisher beschehen / stettgelt geben vnd reichen / wie sich der billicheit nach gebürt. Vnd ob bei deren einem oder mehr / vngerechte oder falsche waar / elen oder gewicht befunden wurde / so sollen vnsere Ober vnd vnder amptleüt / dieselbigen als bald fäncklich an- <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0047" n="21"/> den straffen / oder im faal des hohen übertrettens / vns dieselbige personen / mit allen vmbstenden jres verwirckens anzeigen / damit wir solliche in gepürende straff nemen / vnnd den arglistigen betrugen fürkommen mögen.</p> </div> <div> <head>Von Walhen vnd anderen auszlendischen vnd frembden krämern.<lb/></head> <p>Dweil wir warnemen / vnd in sonder heit befinden / das diser weil / vnsern gewer bsleüten / vñkrämern in vnserm land / in mancherlei weiß grosser abbruch vnnd schaden entstat / durch das die Walhen vnd frembde krämer / in allen vnsern Stetten vnd Flecken / hin vnd wider webern / vnd in heusern / gewürtz vnd anders täglich feil haben vnd tragen / darzüvnsere vnderthonen vnnöttiger weiß anreitzen / vnd vmb dz gelt bringen / das den handtierern / gewerbsleüten / vnd andern dẽ vnsern im Land / so vns zütäglicher beschwärd gesessen / zü nit kleinem / sonder grossemnachteil gelangt. Darumb zü abstellung desselben / Beuelhen wir vnsern Ober vnd vnderamptleüten gantz ernstlich / das sie hinfüro / sollichs denselben Walhen / vnd frembden außlendischen krämern / vnuerzogenlich abstricken / vnd weitter weder in Stetten oder Dörffern feil zühaben nit zülassen / sonder verbieten / bei verlust jhrer waar / dann allein an den gewonlichen wochen vnd jarmärckten / in vnsern Stetten / soll jhnen solchs vnuerbottẽ sein / doch das sie die probierten eln / vnd gewicht jedes orts gebrauchen / vnd auff die wochenmärckt / gleich wie an den jarmärckten bisher beschehen / stettgelt geben vnd reichen / wie sich der billicheit nach gebürt.</p> <p>Vnd ob bei deren einem oder mehr / vngerechte oder falsche waar / elen oder gewicht befunden wurde / so sollen vnsere Ober vnd vnder amptleüt / dieselbigen als bald fäncklich an- </p> </div> </body> </text> </TEI> [21/0047]
den straffen / oder im faal des hohen übertrettens / vns dieselbige personen / mit allen vmbstenden jres verwirckens anzeigen / damit wir solliche in gepürende straff nemen / vnnd den arglistigen betrugen fürkommen mögen.
Von Walhen vnd anderen auszlendischen vnd frembden krämern.
Dweil wir warnemen / vnd in sonder heit befinden / das diser weil / vnsern gewer bsleüten / vñkrämern in vnserm land / in mancherlei weiß grosser abbruch vnnd schaden entstat / durch das die Walhen vnd frembde krämer / in allen vnsern Stetten vnd Flecken / hin vnd wider webern / vnd in heusern / gewürtz vnd anders täglich feil haben vnd tragen / darzüvnsere vnderthonen vnnöttiger weiß anreitzen / vnd vmb dz gelt bringen / das den handtierern / gewerbsleüten / vnd andern dẽ vnsern im Land / so vns zütäglicher beschwärd gesessen / zü nit kleinem / sonder grossemnachteil gelangt. Darumb zü abstellung desselben / Beuelhen wir vnsern Ober vnd vnderamptleüten gantz ernstlich / das sie hinfüro / sollichs denselben Walhen / vnd frembden außlendischen krämern / vnuerzogenlich abstricken / vnd weitter weder in Stetten oder Dörffern feil zühaben nit zülassen / sonder verbieten / bei verlust jhrer waar / dann allein an den gewonlichen wochen vnd jarmärckten / in vnsern Stetten / soll jhnen solchs vnuerbottẽ sein / doch das sie die probierten eln / vnd gewicht jedes orts gebrauchen / vnd auff die wochenmärckt / gleich wie an den jarmärckten bisher beschehen / stettgelt geben vnd reichen / wie sich der billicheit nach gebürt.
Vnd ob bei deren einem oder mehr / vngerechte oder falsche waar / elen oder gewicht befunden wurde / so sollen vnsere Ober vnd vnder amptleüt / dieselbigen als bald fäncklich an-
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss. Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate
(2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Weitere Informationen:Anmerkungen zur Transkription:
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |