geben müsten. Gleichwie denn hierüber die übrige Unterthanen sehr bestürtzt in solchem noch mehr bestärcket worden, da des Verstor- benen sein Weib, nachdem sie zuvor ausge- sagt, daß ihr Mann zu ihr gekommen, und seine Schuhe begehret, von dem Dorff Kisolova weg, und sich in ein anders begeben. Sinte- mal aber bey dergleichen Personen, so sie Vam- pyrs nennen, verschiedene Zeichen, als daß ein Cörper unverweset, Haut, Haar, Barth und Nägel an ihm wachsend zu sehen seyn müssen; als haben sich die Unterthanen einhellig resol- virt, das Grab des Peter Plogojoviz zu öfnen und zu sehen, ob sich wircklich obgemeldete Zei- chen an ihme befinden. Zu welchem Ende sie sich denn hieher zu mir gefüget, und nebst An- deutung vorerwehnten Casus mich samt dem hiesigen Geistlichen ersuchet, der Besichtigung beyzuwohnen. Und ob ihnen schon solches factum reprobirt, mit Meldung, daß ein sol- ches vorher an eine Löbl. Administration un- terthänigst gehorsamst berichten, und derselben hohe Verfassung hierüber vernehmen müßte: haben sie sich doch keineswegs hiezu bequemen wollen, sondern vielmehr diese kurtze Antwort von sich gegeben: ich möchte thun, was ich wolte; allein, wofern ich ihnen nicht verstat- ten würde auf vorherige Besichtigung und rechtliche Erkäntniß mit dem Cörper nach ih-
geben muͤsten. Gleichwie denn hieruͤber die uͤbrige Unterthanen sehr bestuͤrtzt in solchem noch mehr bestaͤrcket worden, da des Verstor- benen sein Weib, nachdem sie zuvor ausge- sagt, daß ihr Mann zu ihr gekommen, und seine Schuhe begehret, von dem Dorff Kisolova weg, und sich in ein anders begeben. Sinte- mal aber bey dergleichen Personen, so sie Vam- pyrs nennen, verschiedene Zeichen, als daß ein Coͤrper unverweset, Haut, Haar, Barth und Naͤgel an ihm wachsend zu sehen seyn muͤssen; als haben sich die Unterthanen einhellig resol- virt, das Grab des Peter Plogojoviz zu oͤfnen und zu sehen, ob sich wircklich obgemeldete Zei- chen an ihme befinden. Zu welchem Ende sie sich denn hieher zu mir gefuͤget, und nebst An- deutung vorerwehnten Casus mich samt dem hiesigen Geistlichen ersuchet, der Besichtigung beyzuwohnen. Und ob ihnen schon solches factum reprobirt, mit Meldung, daß ein sol- ches vorher an eine Loͤbl. Administration un- terthaͤnigst gehorsamst berichten, und derselben hohe Verfassung hieruͤber vernehmen muͤßte: haben sie sich doch keineswegs hiezu bequemen wollen, sondern vielmehr diese kurtze Antwort von sich gegeben: ich moͤchte thun, was ich wolte; allein, wofern ich ihnen nicht verstat- ten wuͤrde auf vorherige Besichtigung und rechtliche Erkaͤntniß mit dem Coͤrper nach ih-
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[4/0004]
geben muͤsten. Gleichwie denn hieruͤber die
uͤbrige Unterthanen sehr bestuͤrtzt in solchem
noch mehr bestaͤrcket worden, da des Verstor-
benen sein Weib, nachdem sie zuvor ausge-
sagt, daß ihr Mann zu ihr gekommen, und seine
Schuhe begehret, von dem Dorff Kisolova
weg, und sich in ein anders begeben. Sinte-
mal aber bey dergleichen Personen, so sie Vam-
pyrs nennen, verschiedene Zeichen, als daß ein
Coͤrper unverweset, Haut, Haar, Barth und
Naͤgel an ihm wachsend zu sehen seyn muͤssen;
als haben sich die Unterthanen einhellig resol-
virt, das Grab des Peter Plogojoviz zu oͤfnen
und zu sehen, ob sich wircklich obgemeldete Zei-
chen an ihme befinden. Zu welchem Ende sie
sich denn hieher zu mir gefuͤget, und nebst An-
deutung vorerwehnten Casus mich samt dem
hiesigen Geistlichen ersuchet, der Besichtigung
beyzuwohnen. Und ob ihnen schon solches
factum reprobirt, mit Meldung, daß ein sol-
ches vorher an eine Loͤbl. Administration un-
terthaͤnigst gehorsamst berichten, und derselben
hohe Verfassung hieruͤber vernehmen muͤßte:
haben sie sich doch keineswegs hiezu bequemen
wollen, sondern vielmehr diese kurtze Antwort
von sich gegeben: ich moͤchte thun, was ich
wolte; allein, wofern ich ihnen nicht verstat-
ten wuͤrde auf vorherige Besichtigung und
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W. S. G. E.: Curieuse und sehr wunderbare Relation, von denen sich neuer Dingen in Servien erzeigenden Blut-Saugern oder Vampyrs. 1732, S. 4. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/wsge_vampyr_1732/4>, abgerufen am 17.02.2025.
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