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W. S. G. E.: Curieuse und sehr wunderbare Relation, von denen sich neuer Dingen in Servien erzeigenden Blut-Saugern oder Vampyrs. 1732.

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5. Ist der Joachim, gleichfals eines Hey-
ducken Sohn, 17. Jahr alt, nach 3. tägiger
Kranckheit gestorben: nachdem er 8. Wochen
und 4. Tage begraben gelegen, befand sichs bey
der Section gleicher gestalten.

6. Ein Weib, Nahmens Rusche, welche
nach 10 tägiger Kranckheit gestorben, und vor
6. Wochen begraben worden; bey welcher
auch viel frisches Geblüt nicht allein in der
Brust, sondern auch in fundo ventriculi ge-
funden habe, gleichfals bey ihrem Kind, so 18.
Tag alt war, und vor 5. Wochen gestorben, es
sich gezeiget hat.

7. Nicht weniger befande sich ein Mägd-
lein von 10. Jahren, welche vor 20. Mona-
then gestorben, in ob angezogenem Zustand gantz
volkommen und unverwesen, und hatte in der
Brust vieles frische Geblüt.

8. Hat man des Hadnucks Weib samt
ihrem Kind außgraben lassen, welche vor 7.
Wochen, ihr Kind aber, so 8. Wochen alt
war, und vor 21. Tagen gestorben, dabey aber
gefunden, daß sowol die Mutter als das Kind
völlig verwesen, obwol sie gleich der Erden und
Gräbern der nächst gelegenen Vampyren
waren.

9. Ein Knecht des hiesigen Heyducken
Corporals, Nahmens Rhade, 23. Jahr alt, ist

5. Ist der Joachim, gleichfals eines Hey-
ducken Sohn, 17. Jahr alt, nach 3. taͤgiger
Kranckheit gestorben: nachdem er 8. Wochen
und 4. Tage begraben gelegen, befand sichs bey
der Section gleicher gestalten.

6. Ein Weib, Nahmens Rusche, welche
nach 10 taͤgiger Kranckheit gestorben, und vor
6. Wochen begraben worden; bey welcher
auch viel frisches Gebluͤt nicht allein in der
Brust, sondern auch in fundo ventriculi ge-
funden habe, gleichfals bey ihrem Kind, so 18.
Tag alt war, und vor 5. Wochen gestorben, es
sich gezeiget hat.

7. Nicht weniger befande sich ein Maͤgd-
lein von 10. Jahren, welche vor 20. Mona-
then gestorben, in ob angezogenem Zustand gantz
volkommen und unverwesen, und hatte in der
Brust vieles frische Gebluͤt.

8. Hat man des Hadnucks Weib samt
ihrem Kind außgraben lassen, welche vor 7.
Wochen, ihr Kind aber, so 8. Wochen alt
war, und vor 21. Tagen gestorben, dabey aber
gefunden, daß sowol die Mutter als das Kind
voͤllig verwesen, obwol sie gleich der Erden und
Graͤbern der naͤchst gelegenen Vampyren
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Corporals, Nahmens Rhade, 23. Jahr alt, ist

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[12/0012] 5. Ist der Joachim, gleichfals eines Hey- ducken Sohn, 17. Jahr alt, nach 3. taͤgiger Kranckheit gestorben: nachdem er 8. Wochen und 4. Tage begraben gelegen, befand sichs bey der Section gleicher gestalten. 6. Ein Weib, Nahmens Rusche, welche nach 10 taͤgiger Kranckheit gestorben, und vor 6. Wochen begraben worden; bey welcher auch viel frisches Gebluͤt nicht allein in der Brust, sondern auch in fundo ventriculi ge- funden habe, gleichfals bey ihrem Kind, so 18. Tag alt war, und vor 5. Wochen gestorben, es sich gezeiget hat. 7. Nicht weniger befande sich ein Maͤgd- lein von 10. Jahren, welche vor 20. Mona- then gestorben, in ob angezogenem Zustand gantz volkommen und unverwesen, und hatte in der Brust vieles frische Gebluͤt. 8. Hat man des Hadnucks Weib samt ihrem Kind außgraben lassen, welche vor 7. Wochen, ihr Kind aber, so 8. Wochen alt war, und vor 21. Tagen gestorben, dabey aber gefunden, daß sowol die Mutter als das Kind voͤllig verwesen, obwol sie gleich der Erden und Graͤbern der naͤchst gelegenen Vampyren waren. 9. Ein Knecht des hiesigen Heyducken Corporals, Nahmens Rhade, 23. Jahr alt, ist

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Zitationshilfe: W. S. G. E.: Curieuse und sehr wunderbare Relation, von denen sich neuer Dingen in Servien erzeigenden Blut-Saugern oder Vampyrs. 1732, S. 12. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/wsge_vampyr_1732/12>, abgerufen am 21.11.2024.