Wrangel, Carl Gustav: Das Luxus-Fuhrwerk. Stuttgart, 1898.Das Tandem. sehr bald allgemeine Verbreitung finden werde, unterliegt daherfür uns keinem Zweifel. Was die Form der Gabelbäume anbelangt, sind wir der Ebenso angelegentlich empfehlen wir jedem Tandemfahrer Der auf Dog-Carts älterer Konstruktion nie fehlende hohe Fährt der kutschierende Herr nur in der Begleitung eines Das Tandem. sehr bald allgemeine Verbreitung finden werde, unterliegt daherfür uns keinem Zweifel. Was die Form der Gabelbäume anbelangt, sind wir der Ebenso angelegentlich empfehlen wir jedem Tandemfahrer Der auf Dog-Carts älterer Konstruktion nie fehlende hohe Fährt der kutschierende Herr nur in der Begleitung eines <TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0144" n="130"/><fw place="top" type="header">Das Tandem.</fw><lb/> sehr bald allgemeine Verbreitung finden werde, unterliegt daher<lb/> für uns keinem Zweifel.</p><lb/> <p>Was die Form der Gabelbäume anbelangt, sind wir der<lb/> Ansicht, dass für den Tandemwagen die gerade der gebogenen,<lb/> schwanenhalsartigen entschieden vorzuziehen sei. Selbstverständ-<lb/> lich muss auch für genügenden Raum in der Gabel und für<lb/> entsprechende Länge der Bäume gesorgt werden. Letztere wird<lb/> in der Regel nicht unter 1,90 m betragen dürfen.</p><lb/> <p>Ebenso angelegentlich empfehlen wir jedem Tandemfahrer<lb/> das Gabelpferd nicht an einer Sprengwage, sondern an einem<lb/> ca. 1 m langen einspännigen Ortscheit ziehen zu lassen. Die<lb/> Schultern eines empfindlichen Pferdes werden hierdurch sehr<lb/> geschont, da das bewegliche Ortscheit sich der Aktion des<lb/> Pferdes anpasst, anstatt derselben, wie dies bei der festen Spreng-<lb/> wage der Fall ist, starren Widerstand entgegenzusetzen.</p><lb/> <p>Der auf Dog-Carts älterer Konstruktion nie fehlende hohe<lb/> und stark abschüssige Kutschersitz kann den Rosselenker beim<lb/> Tandemfahren unter Umständen in sehr missliche Lagen bringen.<lb/> Man denke sich z. B. den Fall, dass das Gabelpferd plötzlich<lb/> einen Rumpler macht oder aus irgend einem Grunde zu lança-<lb/> dieren beginnt. Wie soll da der mehr stehende wie sitzende<lb/> Fahrer das Gleichgewicht beibehalten können? Wir wetten<lb/> hundert gegen eins, dass er in der nächsten Sekunde eine Lerche<lb/> schiesst. Und nicht besser wird es ihm ergehen, wenn das<lb/> Spitzenpferd ohne Meldung vom Pfade der Tugend abweichen<lb/> sollte. Wer Tandem fahren will, sei daher in seinem eigenen<lb/> Interesse darauf bedacht, dem Bocksitze eine weniger lebens-<lb/> gefährliche Form geben zu lassen. Ganz flach braucht das<lb/> Kissen ja darum nicht zu werden; die Sitzfläche darf nur nicht<lb/> so abschüssig sein, dass sie ein festes Niedersetzen vollständig<lb/> ausschliesst.</p><lb/> <p>Fährt der kutschierende Herr nur in der Begleitung eines<lb/> Grooms, so lässt er diesen neben sich Platz nehmen, nachdem<lb/> zuvor das rückwärtige Fussbrett hinaufgezogen worden.</p><lb/> </div> </body> </text> </TEI> [130/0144]
Das Tandem.
sehr bald allgemeine Verbreitung finden werde, unterliegt daher
für uns keinem Zweifel.
Was die Form der Gabelbäume anbelangt, sind wir der
Ansicht, dass für den Tandemwagen die gerade der gebogenen,
schwanenhalsartigen entschieden vorzuziehen sei. Selbstverständ-
lich muss auch für genügenden Raum in der Gabel und für
entsprechende Länge der Bäume gesorgt werden. Letztere wird
in der Regel nicht unter 1,90 m betragen dürfen.
Ebenso angelegentlich empfehlen wir jedem Tandemfahrer
das Gabelpferd nicht an einer Sprengwage, sondern an einem
ca. 1 m langen einspännigen Ortscheit ziehen zu lassen. Die
Schultern eines empfindlichen Pferdes werden hierdurch sehr
geschont, da das bewegliche Ortscheit sich der Aktion des
Pferdes anpasst, anstatt derselben, wie dies bei der festen Spreng-
wage der Fall ist, starren Widerstand entgegenzusetzen.
Der auf Dog-Carts älterer Konstruktion nie fehlende hohe
und stark abschüssige Kutschersitz kann den Rosselenker beim
Tandemfahren unter Umständen in sehr missliche Lagen bringen.
Man denke sich z. B. den Fall, dass das Gabelpferd plötzlich
einen Rumpler macht oder aus irgend einem Grunde zu lança-
dieren beginnt. Wie soll da der mehr stehende wie sitzende
Fahrer das Gleichgewicht beibehalten können? Wir wetten
hundert gegen eins, dass er in der nächsten Sekunde eine Lerche
schiesst. Und nicht besser wird es ihm ergehen, wenn das
Spitzenpferd ohne Meldung vom Pfade der Tugend abweichen
sollte. Wer Tandem fahren will, sei daher in seinem eigenen
Interesse darauf bedacht, dem Bocksitze eine weniger lebens-
gefährliche Form geben zu lassen. Ganz flach braucht das
Kissen ja darum nicht zu werden; die Sitzfläche darf nur nicht
so abschüssig sein, dass sie ein festes Niedersetzen vollständig
ausschliesst.
Fährt der kutschierende Herr nur in der Begleitung eines
Grooms, so lässt er diesen neben sich Platz nehmen, nachdem
zuvor das rückwärtige Fussbrett hinaufgezogen worden.
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |