dieselben Endursachen(rationes fina- les)bestimmt werden können, durch welche die natürlichen Handlungen bestimmt werden; oder daß es durch verschiedene geschehen könne.
§. 8.
Der in- nere Zu- stand und der äus- sere.
Der Zustand überhaupt bestehet darinn, wenn veränderliche Bestimmungen (Dinge), d. i. diejenigen die auch anders beschaffen seyn können, mit einerley beständigen Be- stimmungen (Dingen), die nicht anders be- schaffen seyn können, zugleich würcklich sind. Dieser Zustand ist der innere, in so weit als diese veränderliche Bestimmungen in eben demselben Subject sich befinden; oder der äussere, in so weit sie sich neben dem Subject befinden, oder von aussen zu dem- selben gerechnet werden.
§. 9.
Die Vollkom- menheit.
Die Vollkommenheit einer Sache überhaupt bestehet in der Uebereinstimmung des Mannigfaltigen in einem, oder des Vie- len, was von einander unterschieden in ei- ner Sache enthalten ist. Die Ueberein- stimmung aber nennt man die Bestim- mung, wodurch alles, etwas gewisses zu er- halten, zusammen geschickt ist. Also beste- het die Vollkommenheit einer Uhr darinne, daß sie durch ihre Einrichtung die Stun- de und ihre Theile genau anzeigen kann.
§. 10.
I. Th. 1. H. Vom Unterſchied menſchl. Handl.
dieſelben Endurſachen(rationes fina- les)beſtimmt werden koͤnnen, durch welche die natuͤrlichen Handlungen beſtimmt werden; oder daß es durch verſchiedene geſchehen koͤnne.
§. 8.
Der in- nere Zu- ſtand und der aͤuſ- ſere.
Der Zuſtand uͤberhaupt beſtehet darinn, wenn veraͤnderliche Beſtimmungen (Dinge), d. i. diejenigen die auch anders beſchaffen ſeyn koͤnnen, mit einerley beſtaͤndigen Be- ſtimmungen (Dingen), die nicht anders be- ſchaffen ſeyn koͤnnen, zugleich wuͤrcklich ſind. Dieſer Zuſtand iſt der innere, in ſo weit als dieſe veraͤnderliche Beſtimmungen in eben demſelben Subject ſich befinden; oder der aͤuſſere, in ſo weit ſie ſich neben dem Subject befinden, oder von auſſen zu dem- ſelben gerechnet werden.
§. 9.
Die Vollkom- menheit.
Die Vollkommenheit einer Sache uͤberhaupt beſtehet in der Uebereinſtimmung des Mannigfaltigen in einem, oder des Vie- len, was von einander unterſchieden in ei- ner Sache enthalten iſt. Die Ueberein- ſtimmung aber nennt man die Beſtim- mung, wodurch alles, etwas gewiſſes zu er- halten, zuſammen geſchickt iſt. Alſo beſte- het die Vollkommenheit einer Uhr darinne, daß ſie durch ihre Einrichtung die Stun- de und ihre Theile genau anzeigen kann.
§. 10.
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I. Th. 1. H. Vom Unterſchied menſchl. Handl.
dieſelben Endurſachen (rationes fina-
les) beſtimmt werden koͤnnen, durch
welche die natuͤrlichen Handlungen
beſtimmt werden; oder daß es durch
verſchiedene geſchehen koͤnne.
§. 8.
Der Zuſtand uͤberhaupt beſtehet darinn,
wenn veraͤnderliche Beſtimmungen (Dinge),
d. i. diejenigen die auch anders beſchaffen
ſeyn koͤnnen, mit einerley beſtaͤndigen Be-
ſtimmungen (Dingen), die nicht anders be-
ſchaffen ſeyn koͤnnen, zugleich wuͤrcklich ſind.
Dieſer Zuſtand iſt der innere, in ſo weit
als dieſe veraͤnderliche Beſtimmungen in
eben demſelben Subject ſich befinden; oder
der aͤuſſere, in ſo weit ſie ſich neben dem
Subject befinden, oder von auſſen zu dem-
ſelben gerechnet werden.
§. 9.
Die Vollkommenheit einer Sache
uͤberhaupt beſtehet in der Uebereinſtimmung
des Mannigfaltigen in einem, oder des Vie-
len, was von einander unterſchieden in ei-
ner Sache enthalten iſt. Die Ueberein-
ſtimmung aber nennt man die Beſtim-
mung, wodurch alles, etwas gewiſſes zu er-
halten, zuſammen geſchickt iſt. Alſo beſte-
het die Vollkommenheit einer Uhr darinne,
daß ſie durch ihre Einrichtung die Stun-
de und ihre Theile genau anzeigen kann.
§. 10.
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Wolff, Christian von: Grundsätze des Natur- und Völckerrechts. Halle (Saale), 1754, S. 6. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/wolff_voelckerrecht_1754/42>, abgerufen am 21.11.2024.
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