(divitiae).Nachdem viel, oder we- nig überflüßig ist, so ist der Grad des Reichthums grösser, oder kleiner, und das Reichthum muß man nach dem Stande der Person beurtheilen. Da- her nennt man denjenigen reich(divitem), dessen Vermögen überflüßiges enthält: Sehr reich(opulentum) aber, der einen grossen Reichthum hat, oder der einen grossen Ue- berfluß an allen Sachen hat. Der Reiche hat also mehr, als er beqvem, vergnügt und wohlanständig zu leben braucht (§. 485.). Vor dasjenige Vermögen, was nicht mehr in sich begreift, als das, was zur Noth- durft und Beqvemlichkeit, zum Vergnügen und Wohlstande hinreichend ist, findet man in der lateinischen Sprache, über deren Armuth sich der Lucretius 1. Buch 31. V. und Plinius 4. Buch 17. Brief beklagen, kein beqvemes Wort, um den mittlern Zustand zwischen Reichthum und Armuth an- zuzeigen. Jm Deutschen nennen wir es das Auskommen. Und in so fern als es ver- schiedene Grade der Bequemlichkeit, des Ver- gnügens und des Wohlstandes giebt, unter- scheiden wir ein nöthiges Auskommen und ein gutes und reichliches Auskom- men von einander.
§. 487.
Von der Armuth, der Dürf- tigkeit
Jm Gegentheil nennen wir einen arm (pauperem), dessen Vermögen weiter nichts als das nothwendigste enthält; dürftig aber
oder
II.Th. 9. H. Von bloß milden Handl.
(divitiæ).Nachdem viel, oder we- nig uͤberfluͤßig iſt, ſo iſt der Grad des Reichthums groͤſſer, oder kleiner, und das Reichthum muß man nach dem Stande der Perſon beurtheilen. Da- her nennt man denjenigen reich(divitem), deſſen Vermoͤgen uͤberfluͤßiges enthaͤlt: Sehr reich(opulentum) aber, der einen groſſen Reichthum hat, oder der einen groſſen Ue- berfluß an allen Sachen hat. Der Reiche hat alſo mehr, als er beqvem, vergnuͤgt und wohlanſtaͤndig zu leben braucht (§. 485.). Vor dasjenige Vermoͤgen, was nicht mehr in ſich begreift, als das, was zur Noth- durft und Beqvemlichkeit, zum Vergnuͤgen und Wohlſtande hinreichend iſt, findet man in der lateiniſchen Sprache, uͤber deren Armuth ſich der Lucretius 1. Buch 31. V. und Plinius 4. Buch 17. Brief beklagen, kein beqvemes Wort, um den mittlern Zuſtand zwiſchen Reichthum und Armuth an- zuzeigen. Jm Deutſchen nennen wir es das Auskommen. Und in ſo fern als es ver- ſchiedene Grade der Bequemlichkeit, des Ver- gnuͤgens und des Wohlſtandes giebt, unter- ſcheiden wir ein noͤthiges Auskommen und ein gutes und reichliches Auskom- men von einander.
§. 487.
Von der Armuth, der Duͤꝛf- tigkeit
Jm Gegentheil nennen wir einen arm (pauperem), deſſen Vermoͤgen weiter nichts als das nothwendigſte enthaͤlt; duͤrftig aber
oder
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><divn="3"><divn="4"><p><pbfacs="#f0338"n="302"/><fwplace="top"type="header"><hirendition="#aq">II.</hi><hirendition="#b">Th. 9. H. Von bloß milden Handl.</hi></fw><lb/><hirendition="#aq">(divitiæ).</hi><hirendition="#fr">Nachdem viel, oder we-<lb/>
nig uͤberfluͤßig iſt, ſo iſt der Grad des<lb/>
Reichthums groͤſſer, oder kleiner, und<lb/>
das Reichthum muß man nach dem<lb/>
Stande der Perſon beurtheilen.</hi> Da-<lb/>
her nennt man denjenigen <hirendition="#fr">reich</hi><hirendition="#aq">(divitem),</hi><lb/>
deſſen Vermoͤgen uͤberfluͤßiges enthaͤlt: <hirendition="#fr">Sehr<lb/>
reich</hi><hirendition="#aq">(opulentum)</hi> aber, der einen groſſen<lb/>
Reichthum hat, oder der einen groſſen Ue-<lb/>
berfluß an allen Sachen hat. <hirendition="#fr">Der Reiche<lb/>
hat alſo mehr, als er beqvem, vergnuͤgt<lb/>
und wohlanſtaͤndig zu leben braucht</hi> (§.<lb/>
485.). Vor dasjenige Vermoͤgen, was nicht<lb/>
mehr in ſich begreift, als das, was zur Noth-<lb/>
durft und Beqvemlichkeit, zum Vergnuͤgen<lb/>
und Wohlſtande hinreichend iſt, findet man in<lb/>
der lateiniſchen Sprache, uͤber deren Armuth<lb/>ſich der <hirendition="#fr">Lucretius</hi> 1. Buch 31. V. und<lb/><hirendition="#fr">Plinius</hi> 4. Buch 17. Brief beklagen,<lb/>
kein beqvemes Wort, um den mittlern<lb/>
Zuſtand zwiſchen Reichthum und Armuth an-<lb/>
zuzeigen. Jm Deutſchen nennen wir es <hirendition="#fr">das<lb/>
Auskommen.</hi> Und in ſo fern als es ver-<lb/>ſchiedene Grade der Bequemlichkeit, des Ver-<lb/>
gnuͤgens und des Wohlſtandes giebt, unter-<lb/>ſcheiden wir <hirendition="#fr">ein noͤthiges Auskommen</hi><lb/>
und <hirendition="#fr">ein gutes und reichliches Auskom-<lb/>
men</hi> von einander.</p></div><lb/><divn="4"><head>§. 487.</head><lb/><noteplace="left">Von der<lb/>
Armuth,<lb/>
der Duͤꝛf-<lb/>
tigkeit</note><p>Jm Gegentheil nennen wir einen <hirendition="#fr">arm</hi><lb/><hirendition="#aq">(pauperem),</hi> deſſen Vermoͤgen weiter nichts<lb/>
als das nothwendigſte enthaͤlt; <hirendition="#fr">duͤrftig</hi> aber<lb/><fwplace="bottom"type="catch">oder</fw><lb/></p></div></div></div></div></body></text></TEI>
[302/0338]
II. Th. 9. H. Von bloß milden Handl.
(divitiæ). Nachdem viel, oder we-
nig uͤberfluͤßig iſt, ſo iſt der Grad des
Reichthums groͤſſer, oder kleiner, und
das Reichthum muß man nach dem
Stande der Perſon beurtheilen. Da-
her nennt man denjenigen reich (divitem),
deſſen Vermoͤgen uͤberfluͤßiges enthaͤlt: Sehr
reich (opulentum) aber, der einen groſſen
Reichthum hat, oder der einen groſſen Ue-
berfluß an allen Sachen hat. Der Reiche
hat alſo mehr, als er beqvem, vergnuͤgt
und wohlanſtaͤndig zu leben braucht (§.
485.). Vor dasjenige Vermoͤgen, was nicht
mehr in ſich begreift, als das, was zur Noth-
durft und Beqvemlichkeit, zum Vergnuͤgen
und Wohlſtande hinreichend iſt, findet man in
der lateiniſchen Sprache, uͤber deren Armuth
ſich der Lucretius 1. Buch 31. V. und
Plinius 4. Buch 17. Brief beklagen,
kein beqvemes Wort, um den mittlern
Zuſtand zwiſchen Reichthum und Armuth an-
zuzeigen. Jm Deutſchen nennen wir es das
Auskommen. Und in ſo fern als es ver-
ſchiedene Grade der Bequemlichkeit, des Ver-
gnuͤgens und des Wohlſtandes giebt, unter-
ſcheiden wir ein noͤthiges Auskommen
und ein gutes und reichliches Auskom-
men von einander.
§. 487.
Jm Gegentheil nennen wir einen arm
(pauperem), deſſen Vermoͤgen weiter nichts
als das nothwendigſte enthaͤlt; duͤrftig aber
oder
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Wolff, Christian von: Grundsätze des Natur- und Völckerrechts. Halle (Saale), 1754, S. 302. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/wolff_voelckerrecht_1754/338>, abgerufen am 26.12.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.