schuldig war, versprochen wird, ein Bewe- gungsgrund ist, mit mehrerem Fleiße zu lei- sten, was geleistet werden soll, und daher den andern zu desto grösserem Fleisse verbin- det (§. 35. 21.); so ist ein Versprechen wegen einer Sache, die der andere schon vorher schuldig war, nichts un- nützes (§. 360.).
§. 409.
Gleichergestalt, weil man sagt, der Ver-Von dem Verspre- chen, das beschwe- ret wird. sprecher beschwere das Versprechen (onus promissioni adiicere), wenn er unter der Bedingung, oder in der Absicht etwas verspricht, daß der, welchem etwas verspro- chen wird, ihm oder einem andern etwas da- gegen leisten soll; es aber lediglich auf dem Willen des Versprechers beruhet, unter was vor Bedingung und in was vor einer Absicht er etwas versprechen will (§. 393. 404.); so kan der Versprecher nach seinem Ge- fallen das Versprechen beschweren, entweder unter einer Bedingung, oder einer zuerreichenden Absicht.
§. 410.
Hingegen sagt man, es werde etwas beyVon dem Verspre- chen bey Strafe. Strafe versprochen(poena adiicitur pro- misso), wenn der Versprecher saget, er wolle etwas geben, oder thun, wofern er sein Versprechen nicht hält. Und alsdann heißt es ein Versprechen bey einer Strafe (promissio poenalis). Das aber, was bey einer Strafe versprochen wird, das zur
Strafe
Q 5
und den Vertraͤgen uͤberhaupt.
ſchuldig war, verſprochen wird, ein Bewe- gungsgrund iſt, mit mehrerem Fleiße zu lei- ſten, was geleiſtet werden ſoll, und daher den andern zu deſto groͤſſerem Fleiſſe verbin- det (§. 35. 21.); ſo iſt ein Verſprechen wegen einer Sache, die der andere ſchon vorher ſchuldig war, nichts un- nuͤtzes (§. 360.).
§. 409.
Gleichergeſtalt, weil man ſagt, der Ver-Von dem Verſpre- chen, das beſchwe- ret wird. ſprecher beſchwere das Verſprechen (onus promiſſioni adiicere), wenn er unter der Bedingung, oder in der Abſicht etwas verſpricht, daß der, welchem etwas verſpro- chen wird, ihm oder einem andern etwas da- gegen leiſten ſoll; es aber lediglich auf dem Willen des Verſprechers beruhet, unter was vor Bedingung und in was vor einer Abſicht er etwas verſprechen will (§. 393. 404.); ſo kan der Verſprecher nach ſeinem Ge- fallen das Verſprechen beſchweren, entweder unter einer Bedingung, oder einer zuerreichenden Abſicht.
§. 410.
Hingegen ſagt man, es werde etwas beyVon dem Verſpre- chen bey Strafe. Strafe verſprochen(poena adiicitur pro- miſſo), wenn der Verſprecher ſaget, er wolle etwas geben, oder thun, wofern er ſein Verſprechen nicht haͤlt. Und alsdann heißt es ein Verſprechen bey einer Strafe (promiſſio poenalis). Das aber, was bey einer Strafe verſprochen wird, das zur
Strafe
Q 5
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und den Vertraͤgen uͤberhaupt.
ſchuldig war, verſprochen wird, ein Bewe-
gungsgrund iſt, mit mehrerem Fleiße zu lei-
ſten, was geleiſtet werden ſoll, und daher
den andern zu deſto groͤſſerem Fleiſſe verbin-
det (§. 35. 21.); ſo iſt ein Verſprechen
wegen einer Sache, die der andere
ſchon vorher ſchuldig war, nichts un-
nuͤtzes (§. 360.).
§. 409.
Gleichergeſtalt, weil man ſagt, der Ver-
ſprecher beſchwere das Verſprechen
(onus promiſſioni adiicere), wenn er unter
der Bedingung, oder in der Abſicht etwas
verſpricht, daß der, welchem etwas verſpro-
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gegen leiſten ſoll; es aber lediglich auf dem
Willen des Verſprechers beruhet, unter was
vor Bedingung und in was vor einer Abſicht
er etwas verſprechen will (§. 393. 404.); ſo
kan der Verſprecher nach ſeinem Ge-
fallen das Verſprechen beſchweren,
entweder unter einer Bedingung, oder
einer zuerreichenden Abſicht.
Von dem
Verſpre-
chen, das
beſchwe-
ret wird.
§. 410.
Hingegen ſagt man, es werde etwas bey
Strafe verſprochen (poena adiicitur pro-
miſſo), wenn der Verſprecher ſaget, er
wolle etwas geben, oder thun, wofern er ſein
Verſprechen nicht haͤlt. Und alsdann heißt
es ein Verſprechen bey einer Strafe
(promiſſio poenalis). Das aber, was bey
einer Strafe verſprochen wird, das zur
Strafe
Von dem
Verſpre-
chen bey
Strafe.
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Wolff, Christian von: Grundsätze des Natur- und Völckerrechts. Halle (Saale), 1754, S. 249. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/wolff_voelckerrecht_1754/285>, abgerufen am 23.11.2024.
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