reissenden Ubel bey Zeiten vorbeuget, und nichts schlimmes zulässet, als wenn man es zuhindern selbst Ubels thun und mehr gutes in einem andern Theile dadurch hindern müsse, als man hier beförder- te: Daß man nicht ohne dringende Noht und genungsame Uberlegung eine Aenderung vornehme: daß man endlich wieder theure Zeiten, Pest und Krieg, als die drey Haupt-Verderber des Lan- des, gute Anstalten mache. Da nun aber von allen diesen Puncten im vorher- gehenden ausführlich gehandelt worden; so können wir es vor diesesmahl hierbey be- wenden lassen.
§. 514.
Weil es aber sehr schweer ist dem Ubel wieder abzuhelffen, wenn es einmahl eingerissen; so muß man im gemeinen We- sen fleißig auf alles acht haben, und, wo sich was bedenckliches hervor thut, demselben bey Zeiten abzuhelffen suchen. Würde nun ein besonderes Ambt aufgerichtet, welches alles auf das genaueste untersuchte, was dem Lande vorträglich, oder schädlich ist (§. 495); so könnte man auch demselben die Aufsicht über das Land auftragen, und müsten Anstalten gemacht werden, dadurch es jederzeit hinter den wahren Zustand des Landes in allen Stücken an allen Orten kommen könnte. Gleich wie ich aber im vorhergehenden meistentheils nur die Grün-
de
Kriege.
reiſſenden Ubel bey Zeiten vorbeuget, und nichts ſchlimmes zulaͤſſet, als wenn man es zuhindern ſelbſt Ubels thun und mehr gutes in einem andern Theile dadurch hindern muͤſſe, als man hier befoͤrder- te: Daß man nicht ohne dringende Noht und genungſame Uberlegung eine Aenderung vornehme: daß man endlich wieder theure Zeiten, Peſt und Krieg, als die drey Haupt-Verderber des Lan- des, gute Anſtalten mache. Da nun aber von allen dieſen Puncten im vorher- gehenden ausfuͤhrlich gehandelt worden; ſo koͤnnen wir es vor dieſesmahl hierbey be- wenden laſſen.
§. 514.
Weil es aber ſehr ſchweer iſt dem Ubel wieder abzuhelffen, wenn es einmahl eingeriſſen; ſo muß man im gemeinen We- ſen fleißig auf alles acht haben, und, wo ſich was bedenckliches hervor thut, demſelben bey Zeiten abzuhelffen ſuchen. Wuͤrde nun ein beſonderes Ambt aufgerichtet, welches alles auf das genaueſte unterſuchte, was dem Lande vortraͤglich, oder ſchaͤdlich iſt (§. 495); ſo koͤnnte man auch demſelben die Aufſicht uͤber das Land auftragen, und muͤſten Anſtalten gemacht werden, dadurch es jederzeit hinter den wahren Zuſtand des Landes in allen Stuͤcken an allen Orten kommen koͤnnte. Gleich wie ich aber im vorhergehenden meiſtentheils nur die Gruͤn-
de
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Kriege.
reiſſenden Ubel bey Zeiten vorbeuget, und
nichts ſchlimmes zulaͤſſet, als wenn man
es zuhindern ſelbſt Ubels thun und mehr
gutes in einem andern Theile dadurch
hindern muͤſſe, als man hier befoͤrder-
te: Daß man nicht ohne dringende
Noht und genungſame Uberlegung eine
Aenderung vornehme: daß man endlich
wieder theure Zeiten, Peſt und Krieg,
als die drey Haupt-Verderber des Lan-
des, gute Anſtalten mache. Da nun
aber von allen dieſen Puncten im vorher-
gehenden ausfuͤhrlich gehandelt worden;
ſo koͤnnen wir es vor dieſesmahl hierbey be-
wenden laſſen.
§. 514.Weil es aber ſehr ſchweer iſt dem
Ubel wieder abzuhelffen, wenn es einmahl
eingeriſſen; ſo muß man im gemeinen We-
ſen fleißig auf alles acht haben, und, wo ſich
was bedenckliches hervor thut, demſelben
bey Zeiten abzuhelffen ſuchen. Wuͤrde nun
ein beſonderes Ambt aufgerichtet, welches
alles auf das genaueſte unterſuchte, was
dem Lande vortraͤglich, oder ſchaͤdlich iſt
(§. 495); ſo koͤnnte man auch demſelben
die Aufſicht uͤber das Land auftragen, und
muͤſten Anſtalten gemacht werden, dadurch
es jederzeit hinter den wahren Zuſtand des
Landes in allen Stuͤcken an allen Orten
kommen koͤnnte. Gleich wie ich aber im
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Wolff, Christian von: Vernünfftige Gedancken von dem Gesellschaftlichen Leben der Menschen. Halle (Saale), 1721, S. 619. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/wolff_gesellschaftlichesleben_1721/637>, abgerufen am 22.11.2024.
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