Zeiten nicht durch Verzug dem Feinde einen Vortheil überlässet, auch der Krieg einen nicht so schweer ankommet; so müs- sen bey Friedens-Zeiten die Zeughäuser mit Geschütze und anderem Zugehöre versehen, auch einige Soldaten bestän- dig auf den Beinen gehalten werden, da- mit man nicht mit gantz ungeübeten sich so gleich ins Feld wagen darf. Wie man es aber einzurichten habe, daß da- durch das Land nicht beschweeret werde; lassen wir vor dieses mahl nebst verschie- denen andern Puncten, die man hieher ziehen könnte, biß zu einer andern Gele- genheit ausgesetzet.
Wie man dem Lan- de/ das herunter kommen/ wieder auf- hilfft.
§.. 513.
Man könnte zwar auch noch fragen, wie einem gemeinen Wesen, daß durch den Krieg, oder auf andere Weise herunter kommen, wieder aufzuhelffen sey. Allein es ist nicht nöthig, daß wir weit- läufftig hierauf antworten. Denn da wir alles durch gegangen, was zur Ein- richtung des gemeinen Wesens gehöret (§. 273. & seqq.) und worauf bey einer klugen und vernünfftigen Regierung zuse- hen (§. 467. & seqq.): so findet man darinnen zugleich, wie dem Lande wieder aufgeholffen wird. Denn wenn es im Lande schlimm worden, daß die Gesetze und gute Anstalten zu Grunde gegangen; so muß man dieselben wieder erneuren.
Fin-
Cap. 7. Von dem
Zeiten nicht durch Verzug dem Feinde einen Vortheil uͤberlaͤſſet, auch der Krieg einen nicht ſo ſchweer ankommet; ſo muͤſ- ſen bey Friedens-Zeiten die Zeughaͤuſer mit Geſchuͤtze und anderem Zugehoͤre verſehen, auch einige Soldaten beſtaͤn- dig auf den Beinen gehalten werden, da- mit man nicht mit gantz ungeuͤbeten ſich ſo gleich ins Feld wagen darf. Wie man es aber einzurichten habe, daß da- durch das Land nicht beſchweeret werde; laſſen wir vor dieſes mahl nebſt verſchie- denen andern Puncten, die man hieher ziehen koͤnnte, biß zu einer andern Gele- genheit ausgeſetzet.
Wie man dem Lan- de/ das heꝛunter kommen/ wieder auf- hilfft.
§.. 513.
Man koͤnnte zwar auch noch fragen, wie einem gemeinen Weſen, daß durch den Krieg, oder auf andere Weiſe herunter kommen, wieder aufzuhelffen ſey. Allein es iſt nicht noͤthig, daß wir weit- laͤufftig hierauf antworten. Denn da wir alles durch gegangen, was zur Ein- richtung des gemeinen Weſens gehoͤret (§. 273. & ſeqq.) und worauf bey einer klugen und vernuͤnfftigen Regierung zuſe- hen (§. 467. & ſeqq.): ſo findet man darinnen zugleich, wie dem Lande wieder aufgeholffen wird. Denn wenn es im Lande ſchlimm worden, daß die Geſetze und gute Anſtalten zu Grunde gegangen; ſo muß man dieſelben wieder erneuren.
Fin-
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Cap. 7. Von dem
Zeiten nicht durch Verzug dem Feinde
einen Vortheil uͤberlaͤſſet, auch der Krieg
einen nicht ſo ſchweer ankommet; ſo muͤſ-
ſen bey Friedens-Zeiten die Zeughaͤuſer
mit Geſchuͤtze und anderem Zugehoͤre
verſehen, auch einige Soldaten beſtaͤn-
dig auf den Beinen gehalten werden, da-
mit man nicht mit gantz ungeuͤbeten ſich
ſo gleich ins Feld wagen darf. Wie
man es aber einzurichten habe, daß da-
durch das Land nicht beſchweeret werde;
laſſen wir vor dieſes mahl nebſt verſchie-
denen andern Puncten, die man hieher
ziehen koͤnnte, biß zu einer andern Gele-
genheit ausgeſetzet.
§.. 513.Man koͤnnte zwar auch noch
fragen, wie einem gemeinen Weſen, daß
durch den Krieg, oder auf andere Weiſe
herunter kommen, wieder aufzuhelffen ſey.
Allein es iſt nicht noͤthig, daß wir weit-
laͤufftig hierauf antworten. Denn da
wir alles durch gegangen, was zur Ein-
richtung des gemeinen Weſens gehoͤret
(§. 273. & ſeqq.) und worauf bey einer
klugen und vernuͤnfftigen Regierung zuſe-
hen (§. 467. & ſeqq.): ſo findet man
darinnen zugleich, wie dem Lande wieder
aufgeholffen wird. Denn wenn es im
Lande ſchlimm worden, daß die Geſetze
und gute Anſtalten zu Grunde gegangen;
ſo muß man dieſelben wieder erneuren.
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Wolff, Christian von: Vernünfftige Gedancken von dem Gesellschaftlichen Leben der Menschen. Halle (Saale), 1721, S. 616. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/wolff_gesellschaftlichesleben_1721/634>, abgerufen am 09.11.2024.
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