sonst wegbleiben würde. Will man nun begüterterte Leute, und andere, die den Handel in Aufnehmen bringen können, ins Land ziehen; so muß man das Mit- tel erwehlen, was schon oben (§. 275) vor- geschlagen worden, nemlich daß man sol- che Anstalten im Lande machet, dadurch niemand gedrucket wird, sondern ein jeder begreiffen kan, man befinde sich besser da- bey als in anderen Ländern. Wenn es die Unterthanen in einem Lande gut haben, so wird jedermann gerne die Seinen dar- innen wissen wollen, wo sich nur einige Möglichkeit dazu ereignet. Und werden demnach vermögende Eltern ihre Kinder dahin verheyrathen, auch insonderheit ih- re Söhne sich daselbst setzen laßen.
§. 487.
Es kommet fremdes Geld insWie von Reisen- den ins Land Geld kommet. Land, wenn viele Fremde beständig durch- reisen, oder auch gar eine zeitlang darin- nen aufhalten und viel Geld verzehren. Nemlich die Durchreisenden sowohl, als die sich eine zeitlang in einem und dem an- dern Orte des Landes aufhalten, verzeh- nicht allein täglich ein gewisses Stücke Geld, sondern kauffen auch öffters Wah- ren, die man im Lande verfertiget und füh- ren sie mit sich heraus. Was die Durch- reisenden betrifft, so kommet es wohl frey- lich meistentheils auf das Glück an, ob nemlich ein Land so gelegen, daß viele, die
ent-
der hohen Landes-Obrigkeit.
ſonſt wegbleiben wuͤrde. Will man nun beguͤterterte Leute, und andere, die den Handel in Aufnehmen bringen koͤnnen, ins Land ziehen; ſo muß man das Mit- tel erwehlen, was ſchon oben (§. 275) vor- geſchlagen worden, nemlich daß man ſol- che Anſtalten im Lande machet, dadurch niemand gedrucket wird, ſondern ein jeder begreiffen kan, man befinde ſich beſſer da- bey als in anderen Laͤndern. Wenn es die Unterthanen in einem Lande gut haben, ſo wird jedermann gerne die Seinen dar- innen wiſſen wollen, wo ſich nur einige Moͤglichkeit dazu ereignet. Und werden demnach vermoͤgende Eltern ihre Kinder dahin verheyrathen, auch inſonderheit ih- re Soͤhne ſich daſelbſt ſetzen laßen.
§. 487.
Es kommet fremdes Geld insWie von Reiſen- den ins Land Geld kommet. Land, wenn viele Fremde beſtaͤndig durch- reiſen, oder auch gar eine zeitlang darin- nen aufhalten und viel Geld verzehren. Nemlich die Durchreiſenden ſowohl, als die ſich eine zeitlang in einem und dem an- dern Orte des Landes aufhalten, verzeh- nicht allein taͤglich ein gewiſſes Stuͤcke Geld, ſondern kauffen auch oͤffters Wah- ren, die man im Lande verfertiget und fuͤh- ren ſie mit ſich heraus. Was die Durch- reiſenden betrifft, ſo kommet es wohl frey- lich meiſtentheils auf das Gluͤck an, ob nemlich ein Land ſo gelegen, daß viele, die
ent-
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><divn="3"><divn="4"><p><pbfacs="#f0589"n="571"/><fwplace="top"type="header"><hirendition="#b">der hohen Landes-Obrigkeit.</hi></fw><lb/>ſonſt wegbleiben wuͤrde. Will man nun<lb/>
beguͤterterte Leute, und andere, die den<lb/>
Handel in Aufnehmen bringen koͤnnen,<lb/>
ins Land ziehen; ſo muß man das Mit-<lb/>
tel erwehlen, was ſchon oben (§. 275) vor-<lb/>
geſchlagen worden, nemlich daß man ſol-<lb/>
che Anſtalten im Lande machet, dadurch<lb/>
niemand gedrucket wird, ſondern ein jeder<lb/>
begreiffen kan, man befinde ſich beſſer da-<lb/>
bey als in anderen Laͤndern. Wenn es<lb/>
die Unterthanen in einem Lande gut haben,<lb/>ſo wird jedermann gerne die Seinen dar-<lb/>
innen wiſſen wollen, wo ſich nur einige<lb/>
Moͤglichkeit dazu ereignet. Und werden<lb/>
demnach vermoͤgende Eltern ihre Kinder<lb/>
dahin verheyrathen, auch inſonderheit ih-<lb/>
re Soͤhne ſich daſelbſt ſetzen laßen.</p></div><lb/><divn="4"><head>§. 487.</head><p>Es kommet fremdes Geld ins<noteplace="right">Wie von<lb/>
Reiſen-<lb/>
den ins<lb/>
Land<lb/>
Geld<lb/>
kommet.</note><lb/>
Land, wenn viele Fremde beſtaͤndig durch-<lb/>
reiſen, oder auch gar eine zeitlang darin-<lb/>
nen aufhalten und viel Geld verzehren.<lb/>
Nemlich die Durchreiſenden ſowohl, als<lb/>
die ſich eine zeitlang in einem und dem an-<lb/>
dern Orte des Landes aufhalten, verzeh-<lb/>
nicht allein taͤglich ein gewiſſes Stuͤcke<lb/>
Geld, ſondern kauffen auch oͤffters Wah-<lb/>
ren, die man im Lande verfertiget und fuͤh-<lb/>
ren ſie mit ſich heraus. Was die Durch-<lb/>
reiſenden betrifft, ſo kommet es wohl frey-<lb/>
lich meiſtentheils auf das Gluͤck an, ob<lb/>
nemlich ein Land ſo gelegen, daß viele, die<lb/><fwplace="bottom"type="catch">ent-</fw><lb/></p></div></div></div></div></body></text></TEI>
[571/0589]
der hohen Landes-Obrigkeit.
ſonſt wegbleiben wuͤrde. Will man nun
beguͤterterte Leute, und andere, die den
Handel in Aufnehmen bringen koͤnnen,
ins Land ziehen; ſo muß man das Mit-
tel erwehlen, was ſchon oben (§. 275) vor-
geſchlagen worden, nemlich daß man ſol-
che Anſtalten im Lande machet, dadurch
niemand gedrucket wird, ſondern ein jeder
begreiffen kan, man befinde ſich beſſer da-
bey als in anderen Laͤndern. Wenn es
die Unterthanen in einem Lande gut haben,
ſo wird jedermann gerne die Seinen dar-
innen wiſſen wollen, wo ſich nur einige
Moͤglichkeit dazu ereignet. Und werden
demnach vermoͤgende Eltern ihre Kinder
dahin verheyrathen, auch inſonderheit ih-
re Soͤhne ſich daſelbſt ſetzen laßen.
§. 487.Es kommet fremdes Geld ins
Land, wenn viele Fremde beſtaͤndig durch-
reiſen, oder auch gar eine zeitlang darin-
nen aufhalten und viel Geld verzehren.
Nemlich die Durchreiſenden ſowohl, als
die ſich eine zeitlang in einem und dem an-
dern Orte des Landes aufhalten, verzeh-
nicht allein taͤglich ein gewiſſes Stuͤcke
Geld, ſondern kauffen auch oͤffters Wah-
ren, die man im Lande verfertiget und fuͤh-
ren ſie mit ſich heraus. Was die Durch-
reiſenden betrifft, ſo kommet es wohl frey-
lich meiſtentheils auf das Gluͤck an, ob
nemlich ein Land ſo gelegen, daß viele, die
ent-
Wie von
Reiſen-
den ins
Land
Geld
kommet.
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Wolff, Christian von: Vernünfftige Gedancken von dem Gesellschaftlichen Leben der Menschen. Halle (Saale), 1721, S. 571. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/wolff_gesellschaftlichesleben_1721/589>, abgerufen am 24.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.