Worts unterweilen in etwas ändert. Denn es kommet nach diesem unter den Völckern auch darauf an, ob derjenige, der in der That ein König ist, auch von andern dä- vor erkandt wird, und es kan auch wohl geschehen, daß man einen für einen König erkennet, der es doch nicht ist, weil er nur einen kleinen Theil von der Majestät be- sitzet.
Warumb wo viele herrschen- der Nah- me König und Ma- jestät nicht stat findet.
§. 454.
Wenn die Majestät unter viele getheilet ist, so sind alle zusammen, bey de- nen sie stehet, so viel als ein König, keiner aber unter ihnen allein ist ein König, und daher kan man sie auch weder Könige, noch Majestäten nennen, indem man nicht ei- nem allein beylegen kan, wovon ihm nur ein Theil gehöret. Eben so siehet man, daß in einer Politic, wo die Majestät bey der gantzen Gemeine stehet (§. 452), die gantze Gemeine als wie ein König anzusehen.
Was ein König- reich ist.
§. 455.
Die Lande, wo entweder die gantze, oder doch der gröste Theil der Macht bey einem ist, wird ein Königreich ge- nennet. Andere Länder haben verschiedene andere Nahmen, wobey es viel auf die Ge- wohnheit zu reden mit ankommet, bey wel- cher öffters die Einbildung die Oberhand hat. Derowegen da wir hier bloß dasje- nige untersuchen, was in der Vernunfft, nicht aber in den Einbildungen der Men- schen gegründet ist; so wollen wir uns auch
vor
Cap. 5. Von der Macht
Worts unterweilen in etwas aͤndert. Denn es kommet nach dieſem unter den Voͤlckern auch darauf an, ob derjenige, der in der That ein Koͤnig iſt, auch von andern daͤ- vor erkandt wird, und es kan auch wohl geſchehen, daß man einen fuͤr einen Koͤnig erkennet, der es doch nicht iſt, weil er nur einen kleinen Theil von der Majeſtaͤt be- ſitzet.
Warumb wo viele herrſchen- der Nah- me Koͤnig und Ma- jeſtaͤt nicht ſtat findet.
§. 454.
Wenn die Majeſtaͤt unter viele getheilet iſt, ſo ſind alle zuſammen, bey de- nen ſie ſtehet, ſo viel als ein Koͤnig, keiner aber unter ihnen allein iſt ein Koͤnig, und daher kan man ſie auch weder Koͤnige, noch Majeſtaͤten nennen, indem man nicht ei- nem allein beylegen kan, wovon ihm nur ein Theil gehoͤret. Eben ſo ſiehet man, daß in einer Politic, wo die Majeſtaͤt bey der gantzen Gemeine ſtehet (§. 452), die gantze Gemeine als wie ein Koͤnig anzuſehen.
Was ein Koͤnig- reich iſt.
§. 455.
Die Lande, wo entweder die gantze, oder doch der groͤſte Theil der Macht bey einem iſt, wird ein Koͤnigreich ge- nennet. Andere Laͤnder haben verſchiedene andere Nahmen, wobey es viel auf die Ge- wohnheit zu reden mit ankommet, bey wel- cher oͤffters die Einbildung die Oberhand hat. Derowegen da wir hier bloß dasje- nige unterſuchen, was in der Vernunfft, nicht aber in den Einbildungen der Men- ſchen gegruͤndet iſt; ſo wollen wir uns auch
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Cap. 5. Von der Macht
Worts unterweilen in etwas aͤndert. Denn
es kommet nach dieſem unter den Voͤlckern
auch darauf an, ob derjenige, der in der
That ein Koͤnig iſt, auch von andern daͤ-
vor erkandt wird, und es kan auch wohl
geſchehen, daß man einen fuͤr einen Koͤnig
erkennet, der es doch nicht iſt, weil er nur
einen kleinen Theil von der Majeſtaͤt be-
ſitzet.
§. 454.Wenn die Majeſtaͤt unter viele
getheilet iſt, ſo ſind alle zuſammen, bey de-
nen ſie ſtehet, ſo viel als ein Koͤnig, keiner
aber unter ihnen allein iſt ein Koͤnig, und
daher kan man ſie auch weder Koͤnige, noch
Majeſtaͤten nennen, indem man nicht ei-
nem allein beylegen kan, wovon ihm nur
ein Theil gehoͤret. Eben ſo ſiehet man, daß
in einer Politic, wo die Majeſtaͤt bey der
gantzen Gemeine ſtehet (§. 452), die gantze
Gemeine als wie ein Koͤnig anzuſehen.
§. 455.Die Lande, wo entweder die
gantze, oder doch der groͤſte Theil der Macht
bey einem iſt, wird ein Koͤnigreich ge-
nennet. Andere Laͤnder haben verſchiedene
andere Nahmen, wobey es viel auf die Ge-
wohnheit zu reden mit ankommet, bey wel-
cher oͤffters die Einbildung die Oberhand
hat. Derowegen da wir hier bloß dasje-
nige unterſuchen, was in der Vernunfft,
nicht aber in den Einbildungen der Men-
ſchen gegruͤndet iſt; ſo wollen wir uns auch
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Wolff, Christian von: Vernünfftige Gedancken von dem Gesellschaftlichen Leben der Menschen. Halle (Saale), 1721, S. 482. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/wolff_gesellschaftlichesleben_1721/500>, abgerufen am 22.11.2024.
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