gehören z. E. Kupfferstecher und Kupffer- drucker, ingleichen diejenigen, welche ei- nige Arbeit zu mathematischen, physicali- schen und andern Jnstrumenten verferti- gen. Endlich vergessen sie auch, daß ei- ne unschuldige Lust, das ist, eine Lust, die zwar vergänglich ist, aber doch nichts wie- driges nach sich ziehet, mit zu der Glück- seeligkeit des Menschen gehöret (§. 52. Mor.).
Einrich- tung we- gen des Allmo- sens.
§. 385.
Wenn Leute sich finden, welche aus Mangel des Geldes und Unvermögen, oder auch Mangel der Gelegenheit nicht erwerben können, was zu ihrer Nothdurft erfordert wird, oder wenigstens nicht so viel, als zu ihrem nöthigen Auskommen gehöret; so sollen andere, die vermögend sind, diesem Mangel abhelffen (§. 961. Mor.). Und demnach hat man Anstalten zu machen, daß so wohl diejenigen, welche nicht genug erwerben können, eine Zubu- ße bekommen; als auch die andern, die gar nichts vor sich bringen können, nach Nothdurft versorget werden. Da aber niemand Allmosen zu fordern berechtiget ist, als der Mangel an Nothdurft leidet, und durch eigene Kräffte daraus nicht kommen kan (§. 964 Mor.); so hat man am meisten davor zu sorgen, daß die All- mosen nicht an unrechte Personen kom- men. Weil nun bey dem Betteln viel
Un-
Cap. 3. Vonder Einrichtung
gehoͤren z. E. Kupfferſtecher und Kupffer- drucker, ingleichen diejenigen, welche ei- nige Arbeit zu mathematiſchen, phyſicali- ſchen und andern Jnſtrumenten verferti- gen. Endlich vergeſſen ſie auch, daß ei- ne unſchuldige Luſt, das iſt, eine Luſt, die zwar vergaͤnglich iſt, aber doch nichts wie- driges nach ſich ziehet, mit zu der Gluͤck- ſeeligkeit des Menſchen gehoͤret (§. 52. Mor.).
Einrich- tung we- gen des Allmo- ſens.
§. 385.
Wenn Leute ſich finden, welche aus Mangel des Geldes und Unvermoͤgen, oder auch Mangel der Gelegenheit nicht erwerben koͤnnen, was zu ihrer Nothdurft erfordert wird, oder wenigſtens nicht ſo viel, als zu ihrem noͤthigen Auskommen gehoͤret; ſo ſollen andere, die vermoͤgend ſind, dieſem Mangel abhelffen (§. 961. Mor.). Und demnach hat man Anſtalten zu machen, daß ſo wohl diejenigen, welche nicht genug erwerben koͤnnen, eine Zubu- ße bekommen; als auch die andern, die gar nichts vor ſich bringen koͤnnen, nach Nothdurft verſorget werden. Da aber niemand Allmoſen zu fordern berechtiget iſt, als der Mangel an Nothdurft leidet, und durch eigene Kraͤffte daraus nicht kommen kan (§. 964 Mor.); ſo hat man am meiſten davor zu ſorgen, daß die All- moſen nicht an unrechte Perſonen kom- men. Weil nun bey dem Betteln viel
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Cap. 3. Vonder Einrichtung
gehoͤren z. E. Kupfferſtecher und Kupffer-
drucker, ingleichen diejenigen, welche ei-
nige Arbeit zu mathematiſchen, phyſicali-
ſchen und andern Jnſtrumenten verferti-
gen. Endlich vergeſſen ſie auch, daß ei-
ne unſchuldige Luſt, das iſt, eine Luſt, die
zwar vergaͤnglich iſt, aber doch nichts wie-
driges nach ſich ziehet, mit zu der Gluͤck-
ſeeligkeit des Menſchen gehoͤret (§. 52.
Mor.).
§. 385.Wenn Leute ſich finden, welche
aus Mangel des Geldes und Unvermoͤgen,
oder auch Mangel der Gelegenheit nicht
erwerben koͤnnen, was zu ihrer Nothdurft
erfordert wird, oder wenigſtens nicht ſo
viel, als zu ihrem noͤthigen Auskommen
gehoͤret; ſo ſollen andere, die vermoͤgend
ſind, dieſem Mangel abhelffen (§. 961.
Mor.). Und demnach hat man Anſtalten
zu machen, daß ſo wohl diejenigen, welche
nicht genug erwerben koͤnnen, eine Zubu-
ße bekommen; als auch die andern, die
gar nichts vor ſich bringen koͤnnen, nach
Nothdurft verſorget werden. Da aber
niemand Allmoſen zu fordern berechtiget
iſt, als der Mangel an Nothdurft leidet,
und durch eigene Kraͤffte daraus nicht
kommen kan (§. 964 Mor.); ſo hat man
am meiſten davor zu ſorgen, daß die All-
moſen nicht an unrechte Perſonen kom-
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Wolff, Christian von: Vernünfftige Gedancken von dem Gesellschaftlichen Leben der Menschen. Halle (Saale), 1721, S. 362. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/wolff_gesellschaftlichesleben_1721/380>, abgerufen am 22.11.2024.
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