Wolff, Christian von: Vernünfftige Gedancken von dem Gesellschaftlichen Leben der Menschen. Halle (Saale), 1721.des gemeinen Wesens. lich vorkommen, so wil ich es zum Uber-fluß beweisen. Es soll ein jeder im gemei- nen Wesen alle Gelegenheit und Vorschub finden der natürlichen Verbindlichkeit in allem ein Gnügen zu thun (§. 227). Nun erfordert auch diese Verbindlichkeit, daß wir unsere Capitalien bey sicheren Leuten unterbringen, von denen wir nicht darum betrogen werden (§. 947 Mor.). Dero- wegen müssen auch diejenigen, welche für die gemeine Wohlfahrt sorgen sollen, hier- zu gute Gelegenheit verschaffen und allen möglichen Vorschub thun. Man er- kennet auch die Nothwendigkeit dieser Vorsorge daher, daß daraus nicht allein für wohlhabende Familien, deren man in allerhand Fällen nöthig, dergleichen schon einige vorhin angegeben worden (§. 334) und im folgenden sich mehrere zeigen wer- den; sondern auch für die gemeine Wohl- fahrt allerley Unheil erfolget, wenn ver- mögende Leute durch Betrüger muthwilli- ger Weise um das ihrige gebracht werden. Da es in unsern Tagen an solchen Betrü- gern nicht fehlet; so können wir auch den Schaden, welcher daraus erwächset, aus der Erfahrung wahrnehmen, und habe ich ihn nicht nöthig ausführlich zu beschreiben. Ja es wird auch hernach sich finden, aus was für Ursachen man wohlhabende Fa- milien in gutem Wohlstande zu erhalten hat. §. 337. S 4
des gemeinen Weſens. lich vorkommen, ſo wil ich es zum Uber-fluß beweiſen. Es ſoll ein jeder im gemei- nen Weſen alle Gelegenheit und Vorſchub finden der natuͤrlichen Verbindlichkeit in allem ein Gnuͤgen zu thun (§. 227). Nun erfordert auch dieſe Verbindlichkeit, daß wir unſere Capitalien bey ſicheren Leuten unterbringen, von denen wir nicht darum betrogen werden (§. 947 Mor.). Dero- wegen muͤſſen auch diejenigen, welche fuͤr die gemeine Wohlfahrt ſorgen ſollen, hier- zu gute Gelegenheit verſchaffen und allen moͤglichen Vorſchub thun. Man er- kennet auch die Nothwendigkeit dieſer Vorſorge daher, daß daraus nicht allein fuͤr wohlhabende Familien, deren man in allerhand Faͤllen noͤthig, dergleichen ſchon einige vorhin angegeben worden (§. 334) und im folgenden ſich mehrere zeigen wer- den; ſondern auch fuͤr die gemeine Wohl- fahrt allerley Unheil erfolget, wenn ver- moͤgende Leute durch Betruͤger muthwilli- ger Weiſe um das ihrige gebracht werden. Da es in unſern Tagen an ſolchen Betruͤ- gern nicht fehlet; ſo koͤnnen wir auch den Schaden, welcher daraus erwaͤchſet, aus der Erfahrung wahrnehmen, und habe ich ihn nicht noͤthig ausfuͤhrlich zu beſchreiben. Ja es wird auch hernach ſich finden, aus was fuͤr Urſachen man wohlhabende Fa- milien in gutem Wohlſtande zu erhalten hat. §. 337. S 4
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des gemeinen Weſens.
lich vorkommen, ſo wil ich es zum Uber-
fluß beweiſen. Es ſoll ein jeder im gemei-
nen Weſen alle Gelegenheit und Vorſchub
finden der natuͤrlichen Verbindlichkeit in
allem ein Gnuͤgen zu thun (§. 227). Nun
erfordert auch dieſe Verbindlichkeit, daß
wir unſere Capitalien bey ſicheren Leuten
unterbringen, von denen wir nicht darum
betrogen werden (§. 947 Mor.). Dero-
wegen muͤſſen auch diejenigen, welche fuͤr
die gemeine Wohlfahrt ſorgen ſollen, hier-
zu gute Gelegenheit verſchaffen und allen
moͤglichen Vorſchub thun. Man er-
kennet auch die Nothwendigkeit dieſer
Vorſorge daher, daß daraus nicht allein
fuͤr wohlhabende Familien, deren man in
allerhand Faͤllen noͤthig, dergleichen ſchon
einige vorhin angegeben worden (§. 334)
und im folgenden ſich mehrere zeigen wer-
den; ſondern auch fuͤr die gemeine Wohl-
fahrt allerley Unheil erfolget, wenn ver-
moͤgende Leute durch Betruͤger muthwilli-
ger Weiſe um das ihrige gebracht werden.
Da es in unſern Tagen an ſolchen Betruͤ-
gern nicht fehlet; ſo koͤnnen wir auch den
Schaden, welcher daraus erwaͤchſet, aus
der Erfahrung wahrnehmen, und habe ich
ihn nicht noͤthig ausfuͤhrlich zu beſchreiben.
Ja es wird auch hernach ſich finden, aus
was fuͤr Urſachen man wohlhabende Fa-
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S 4
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