für allen Dingen die Beschaffenheit des Gottesdienstes und seines Unterschiedes an verschiedenen Festtagen genau erkennen muß.
§. 326.
Da nun die Festtage zu demWober der Un- terscheid der Fey- ertage kommet. Ende angeordnet werden, daß man von GOtt und einem tugendhafften Wandel unterrichtet und zum guten ermahnet, von dem bösen aber abgemahnet werden kan (§. 320); so entstehet der Unterscheid der Festtage von dem Unterscheide der Leh- ren, die man an denselben von GOtt und den Tugenden, auch ihnen entgegen ge- setzten Lastern vorträget. Und siehet man dannenhero, daß die Lehren von GOtt und den Tugenden, auch den ihnen ent- gegen gesetzten Lastern dergestalt einzuthei- len sind, damit in einem Jahre alle durch- genommen werden. Je wichtigere Wahr- heiten nun an einem Festtage vorgetragen werden, je höher ist derselbe. Diese Wich- tigkeit aber muß abermahls durch geschick- te Ceremonien zur Uberlegung eingepräget werden (§. 325). Man begreiffet auch ohne mein Erinnern, daß man hohe Fest- tage mit grösserem Eifer zu feyren hat, als die übrigen, weil nemlich wichtige Lehren mehrere Aufmercksamkeit erfordern, auch sorgfältiger überleget zu werden verdienen. Die Wichtigkeit der Lehren wird aus dem Vortheile beurtheilet, den sie in unserem
Wan-
des gemeinen Weſens.
fuͤr allen Dingen die Beſchaffenheit des Gottesdienſtes und ſeines Unterſchiedes an verſchiedenen Feſttagen genau erkennen muß.
§. 326.
Da nun die Feſttage zu demWober der Un- terſcheid der Fey- ertage kommet. Ende angeordnet werden, daß man von GOtt und einem tugendhafften Wandel unterrichtet und zum guten ermahnet, von dem boͤſen aber abgemahnet werden kan (§. 320); ſo entſtehet der Unterſcheid der Feſttage von dem Unterſcheide der Leh- ren, die man an denſelben von GOtt und den Tugenden, auch ihnen entgegen ge- ſetzten Laſtern vortraͤget. Und ſiehet man dannenhero, daß die Lehren von GOtt und den Tugenden, auch den ihnen ent- gegen geſetzten Laſtern dergeſtalt einzuthei- len ſind, damit in einem Jahre alle durch- genommen werden. Je wichtigere Wahr- heiten nun an einem Feſttage vorgetragen werden, je hoͤher iſt derſelbe. Dieſe Wich- tigkeit aber muß abermahls durch geſchick- te Ceremonien zur Uberlegung eingepraͤget werden (§. 325). Man begreiffet auch ohne mein Erinnern, daß man hohe Feſt- tage mit groͤſſerem Eifer zu feyren hat, als die uͤbrigen, weil nemlich wichtige Lehren mehrere Aufmerckſamkeit erfordern, auch ſorgfaͤltiger uͤberleget zu werden verdienen. Die Wichtigkeit der Lehren wird aus dem Vortheile beurtheilet, den ſie in unſerem
Wan-
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des gemeinen Weſens.
fuͤr allen Dingen die Beſchaffenheit des
Gottesdienſtes und ſeines Unterſchiedes an
verſchiedenen Feſttagen genau erkennen
muß.
§. 326.Da nun die Feſttage zu dem
Ende angeordnet werden, daß man von
GOtt und einem tugendhafften Wandel
unterrichtet und zum guten ermahnet, von
dem boͤſen aber abgemahnet werden kan
(§. 320); ſo entſtehet der Unterſcheid
der Feſttage von dem Unterſcheide der Leh-
ren, die man an denſelben von GOtt und
den Tugenden, auch ihnen entgegen ge-
ſetzten Laſtern vortraͤget. Und ſiehet man
dannenhero, daß die Lehren von GOtt
und den Tugenden, auch den ihnen ent-
gegen geſetzten Laſtern dergeſtalt einzuthei-
len ſind, damit in einem Jahre alle durch-
genommen werden. Je wichtigere Wahr-
heiten nun an einem Feſttage vorgetragen
werden, je hoͤher iſt derſelbe. Dieſe Wich-
tigkeit aber muß abermahls durch geſchick-
te Ceremonien zur Uberlegung eingepraͤget
werden (§. 325). Man begreiffet auch
ohne mein Erinnern, daß man hohe Feſt-
tage mit groͤſſerem Eifer zu feyren hat, als
die uͤbrigen, weil nemlich wichtige Lehren
mehrere Aufmerckſamkeit erfordern, auch
ſorgfaͤltiger uͤberleget zu werden verdienen.
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Wober
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Wolff, Christian von: Vernünfftige Gedancken von dem Gesellschaftlichen Leben der Menschen. Halle (Saale), 1721, S. 267. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/wolff_gesellschaftlichesleben_1721/285>, abgerufen am 22.11.2024.
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