genheit von allerhand nützlichen Dingen zu reden, absonderlich von dem, was neu- es entweder in dem Staate, oder der ge- lehrten Welt vorgehet. Und 5. wird ei- ner durch den andern aufgemuntert, so wohl zur Gelehrsamkeit, als zu geschick- ter Aufführung. Jch meine, wer dieses mit Bedacht erwegen will, wird nicht zweiffeln, daß die Veränderung, welche ein Gelehrter finden kan, so beschaffen ist, wie vorhin erfordert worden. Man sie- het aber auch leicht, daß bey unserer Ein- richtung, wo man mit Spielen und öff- ters auch anderer verbothenen Lust Uppig- keit treibet, dieses alles nicht zu erhalten stehet. Wie weit man unter die denen Studirenden geziemende Ergötzlichkeiten die Spiele rechnen darff und was bey ih- nen in Obacht zu nehmen, lässet sich aus dem beurtheilen, was oben (§. 105) von dem Spielen der Kinder errinnert worden.
§. 298.
Weil die Lehrenden Liebe beyWar- umb st- nicht allzu streng zu halten. den Lernenden haben sollen (§. 292), die Lernenden aber vermeinen, daß ihnen un- recht geschiehet, wenn man ihnen allzu scharff begegnet, das ist, ihre Freyheit mehr einschräncket, als sie begreiffen, daß es nöthig ist, und ihre Versehen mehr ahndet, als sie erkennen, daß sie es ver- dienet haben; daraus aber nichts anders als Haß gegen die Lehrer erwachsen kan
(§.
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des gemeines Weſens.
genheit von allerhand nuͤtzlichen Dingen zu reden, abſonderlich von dem, was neu- es entweder in dem Staate, oder der ge- lehrten Welt vorgehet. Und 5. wird ei- ner durch den andern aufgemuntert, ſo wohl zur Gelehrſamkeit, als zu geſchick- ter Auffuͤhrung. Jch meine, wer dieſes mit Bedacht erwegen will, wird nicht zweiffeln, daß die Veraͤnderung, welche ein Gelehrter finden kan, ſo beſchaffen iſt, wie vorhin erfordert worden. Man ſie- het aber auch leicht, daß bey unſerer Ein- richtung, wo man mit Spielen und oͤff- ters auch anderer verbothenen Luſt Uppig- keit treibet, dieſes alles nicht zu erhalten ſtehet. Wie weit man unter die denen Studirenden geziemende Ergoͤtzlichkeiten die Spiele rechnen darff und was bey ih- nen in Obacht zu nehmen, laͤſſet ſich aus dem beurtheilen, was oben (§. 105) von dem Spielen der Kinder errinnert worden.
§. 298.
Weil die Lehrenden Liebe beyWar- umb ſt- nicht allzu ſtreng zu halten. den Lernenden haben ſollen (§. 292), die Lernenden aber vermeinen, daß ihnen un- recht geſchiehet, wenn man ihnen allzu ſcharff begegnet, das iſt, ihre Freyheit mehr einſchraͤncket, als ſie begreiffen, daß es noͤthig iſt, und ihre Verſehen mehr ahndet, als ſie erkennen, daß ſie es ver- dienet haben; daraus aber nichts anders als Haß gegen die Lehrer erwachſen kan
(§.
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des gemeines Weſens.
genheit von allerhand nuͤtzlichen Dingen
zu reden, abſonderlich von dem, was neu-
es entweder in dem Staate, oder der ge-
lehrten Welt vorgehet. Und 5. wird ei-
ner durch den andern aufgemuntert, ſo
wohl zur Gelehrſamkeit, als zu geſchick-
ter Auffuͤhrung. Jch meine, wer dieſes
mit Bedacht erwegen will, wird nicht
zweiffeln, daß die Veraͤnderung, welche
ein Gelehrter finden kan, ſo beſchaffen iſt,
wie vorhin erfordert worden. Man ſie-
het aber auch leicht, daß bey unſerer Ein-
richtung, wo man mit Spielen und oͤff-
ters auch anderer verbothenen Luſt Uppig-
keit treibet, dieſes alles nicht zu erhalten
ſtehet. Wie weit man unter die denen
Studirenden geziemende Ergoͤtzlichkeiten
die Spiele rechnen darff und was bey ih-
nen in Obacht zu nehmen, laͤſſet ſich aus
dem beurtheilen, was oben (§. 105) von
dem Spielen der Kinder errinnert worden.
§. 298.Weil die Lehrenden Liebe bey
den Lernenden haben ſollen (§. 292), die
Lernenden aber vermeinen, daß ihnen un-
recht geſchiehet, wenn man ihnen allzu
ſcharff begegnet, das iſt, ihre Freyheit
mehr einſchraͤncket, als ſie begreiffen, daß
es noͤthig iſt, und ihre Verſehen mehr
ahndet, als ſie erkennen, daß ſie es ver-
dienet haben; daraus aber nichts anders
als Haß gegen die Lehrer erwachſen kan
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nicht
allzu
ſtreng zu
halten.
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Wolff, Christian von: Vernünfftige Gedancken von dem Gesellschaftlichen Leben der Menschen. Halle (Saale), 1721, S. 233. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/wolff_gesellschaftlichesleben_1721/251>, abgerufen am 22.11.2024.
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