völlig zureichen, wenn sie etwas gründli- ches erlernen sollen, und sich übrigens zu einer künfftigen Bedienung zum Nutzen des Landes geschickt machen sollen. De- nen muß man mit wenigerem als den an- dern unter die Armen greiffen, so weit es nemlich ihr Zustand erfordert (768. 769. Mor.). Auch ist zu mercken, daß, was von Stipendien Geldern gesaget worden, nicht allein auf diejenigen gehet, welche auf Aca- demien Wissenschafften und andere freye Künste erlernen; sondern auch überhaupt auf alle übrige, die in niedrigen Schu- len so was schlechtes lernen, als sie zu ih- rer künfftigen Lebens-Art von nöthen ha- ben, wie nicht weniger auf die, welche nützliche Künste und Handthierungen zu lernen haben. Der Beweis ist einerley mit dem vorigen, wie ein jeder, der nur ein wenig darauf acht hat, vor sich gar leicht siehet.
Daß die Menge der stu- direnden abzuhal- ten.
§. 295.
Da man davor zu sorgen hat, daß in einem Lande, von einem jeden Stande so viel vorhanden sind, als es die gemeine Wohlfahrt erfodert (§. 274); ab- sonderlich aber bekand ist, daß Gelehrte, wenn sie nicht in Bedienungen leben, nichts erwerben können, und dannenhero dem Lande nothwendig eine Last sind, weil an- dere sie unterhalten müssen; so hat man auch zu veranstalten, daß nicht zu viele
stu-
Cap. 3. Von der Einrichtung
voͤllig zureichen, wenn ſie etwas gruͤndli- ches erlernen ſollen, und ſich uͤbrigens zu einer kuͤnfftigen Bedienung zum Nutzen des Landes geſchickt machen ſollen. De- nen muß man mit wenigerem als den an- dern unter die Armen greiffen, ſo weit es nemlich ihr Zuſtand erfordert (768. 769. Mor.). Auch iſt zu mercken, daß, was von Stipendien Geldern geſaget worden, nicht allein auf diejenigen gehet, welche auf Aca- demien Wiſſenſchafften und andere freye Kuͤnſte erlernen; ſondern auch uͤberhaupt auf alle uͤbrige, die in niedrigen Schu- len ſo was ſchlechtes lernen, als ſie zu ih- rer kuͤnfftigen Lebens-Art von noͤthen ha- ben, wie nicht weniger auf die, welche nuͤtzliche Kuͤnſte und Handthierungen zu lernen haben. Der Beweis iſt einerley mit dem vorigen, wie ein jeder, der nur ein wenig darauf acht hat, vor ſich gar leicht ſiehet.
Daß die Menge der ſtu- direnden abzuhal- ten.
§. 295.
Da man davor zu ſorgen hat, daß in einem Lande, von einem jeden Stande ſo viel vorhanden ſind, als es die gemeine Wohlfahrt erfodert (§. 274); ab- ſonderlich aber bekand iſt, daß Gelehrte, wenn ſie nicht in Bedienungen leben, nichts erwerben koͤnnen, und dannenhero dem Lande nothwendig eine Laſt ſind, weil an- dere ſie unterhalten muͤſſen; ſo hat man auch zu veranſtalten, daß nicht zu viele
ſtu-
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Cap. 3. Von der Einrichtung
voͤllig zureichen, wenn ſie etwas gruͤndli-
ches erlernen ſollen, und ſich uͤbrigens zu
einer kuͤnfftigen Bedienung zum Nutzen
des Landes geſchickt machen ſollen. De-
nen muß man mit wenigerem als den an-
dern unter die Armen greiffen, ſo weit es
nemlich ihr Zuſtand erfordert (768. 769.
Mor.). Auch iſt zu mercken, daß, was von
Stipendien Geldern geſaget worden, nicht
allein auf diejenigen gehet, welche auf Aca-
demien Wiſſenſchafften und andere freye
Kuͤnſte erlernen; ſondern auch uͤberhaupt
auf alle uͤbrige, die in niedrigen Schu-
len ſo was ſchlechtes lernen, als ſie zu ih-
rer kuͤnfftigen Lebens-Art von noͤthen ha-
ben, wie nicht weniger auf die, welche
nuͤtzliche Kuͤnſte und Handthierungen zu
lernen haben. Der Beweis iſt einerley
mit dem vorigen, wie ein jeder, der nur ein
wenig darauf acht hat, vor ſich gar leicht
ſiehet.
§. 295.Da man davor zu ſorgen hat,
daß in einem Lande, von einem jeden
Stande ſo viel vorhanden ſind, als es die
gemeine Wohlfahrt erfodert (§. 274); ab-
ſonderlich aber bekand iſt, daß Gelehrte,
wenn ſie nicht in Bedienungen leben, nichts
erwerben koͤnnen, und dannenhero dem
Lande nothwendig eine Laſt ſind, weil an-
dere ſie unterhalten muͤſſen; ſo hat man
auch zu veranſtalten, daß nicht zu viele
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Wolff, Christian von: Vernünfftige Gedancken von dem Gesellschaftlichen Leben der Menschen. Halle (Saale), 1721, S. 228. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/wolff_gesellschaftlichesleben_1721/246>, abgerufen am 24.11.2024.
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