es ist dagegen verschiedenes zu errinnern. Erstlich ist zu mercken, daß man in Wis- senschafften nicht fraget, wie dieses oder je- nes gemeine Wesen beschaffen ist, sondern wie es beschaffen seyn muß, wenn man den vorgesetzten Zweck erhalten sol, das ist, wenn die Unterthanen darinnen diejenige Wohl- fahrt ungehindert finden sollen, die durch ihre mit einander vereinigte Kräffte zu er- halten möglich ist. Und dieses hat, worauf ferner zusehen, vielfältigen Nutzen. Nem- lich hieraus wird man geschickt, von denen vorkommenden Regierungs-Formen zu urtheilen, was in ihnen gutes anzutreffen ist, und worinnen es noch fehlet. Wenn es in einem und dem anderen Stücke noch fehlet, so lernet man den Grund einsehen, woher der Fehler kommet. Verstehet man, was noch fehlet, und weiß dabey, warum es fehlet; so ist man in dem Stande, ge- gründet zu urtheilen, ob und wie dem Feh- ler könne abgeholffen und die Regierung verbessert werden. Derowegen da nöthig ist, daß diejenigen, welche auf die Verbes- serung des gemeinen Wesens zu dencken haben, verstehen, wie es recht eingerichtet werde; so haben wir allerdings sorgfältig zu untersuchen, was in Einrichtung des ge- Wie weit hiervon gehan- dekt wer- den sol.meinen Wesens zu beobachten.
§. 271.
Unterdessen da wir keine Regeln für eine besondere Art der Regierungs-For- men hier zu geben gesonnen, so wollen wir
auch
Cap. 3. Von der Einrichtung
es iſt dagegen verſchiedenes zu errinnern. Erſtlich iſt zu mercken, daß man in Wiſ- ſenſchafften nicht fraget, wie dieſes oder je- nes gemeine Weſen beſchaffen iſt, ſondern wie es beſchaffen ſeyn muß, wenn man den vorgeſetzten Zweck erhalten ſol, das iſt, wenn die Unterthanen darinnen diejenige Wohl- fahrt ungehindert finden ſollen, die durch ihre mit einander vereinigte Kraͤffte zu er- halten moͤglich iſt. Und dieſes hat, worauf ferner zuſehen, vielfaͤltigen Nutzen. Nem- lich hieraus wird man geſchickt, von denen vorkommenden Regierungs-Formen zu urtheilen, was in ihnen gutes anzutreffen iſt, und worinnen es noch fehlet. Wenn es in einem und dem anderen Stuͤcke noch fehlet, ſo lernet man den Grund einſehen, woher der Fehler kommet. Verſtehet man, was noch fehlet, und weiß dabey, warum es fehlet; ſo iſt man in dem Stande, ge- gruͤndet zu urtheilen, ob und wie dem Feh- ler koͤnne abgeholffen und die Regierung verbeſſert werden. Derowegen da noͤthig iſt, daß diejenigen, welche auf die Verbeſ- ſerung des gemeinen Weſens zu dencken haben, verſtehen, wie es recht eingerichtet werde; ſo haben wir allerdings ſorgfaͤltig zu unterſuchen, was in Einrichtung des ge- Wie weit hiervon gehan- dekt wer- den ſol.meinen Weſens zu beobachten.
§. 271.
Unterdeſſen da wir keine Regeln fuͤr eine beſondere Art der Regierungs-For- men hier zu geben geſonnen, ſo wollen wir
auch
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Cap. 3. Von der Einrichtung
es iſt dagegen verſchiedenes zu errinnern.
Erſtlich iſt zu mercken, daß man in Wiſ-
ſenſchafften nicht fraget, wie dieſes oder je-
nes gemeine Weſen beſchaffen iſt, ſondern
wie es beſchaffen ſeyn muß, wenn man den
vorgeſetzten Zweck erhalten ſol, das iſt, wenn
die Unterthanen darinnen diejenige Wohl-
fahrt ungehindert finden ſollen, die durch
ihre mit einander vereinigte Kraͤffte zu er-
halten moͤglich iſt. Und dieſes hat, worauf
ferner zuſehen, vielfaͤltigen Nutzen. Nem-
lich hieraus wird man geſchickt, von denen
vorkommenden Regierungs-Formen zu
urtheilen, was in ihnen gutes anzutreffen
iſt, und worinnen es noch fehlet. Wenn
es in einem und dem anderen Stuͤcke noch
fehlet, ſo lernet man den Grund einſehen,
woher der Fehler kommet. Verſtehet man,
was noch fehlet, und weiß dabey, warum
es fehlet; ſo iſt man in dem Stande, ge-
gruͤndet zu urtheilen, ob und wie dem Feh-
ler koͤnne abgeholffen und die Regierung
verbeſſert werden. Derowegen da noͤthig
iſt, daß diejenigen, welche auf die Verbeſ-
ſerung des gemeinen Weſens zu dencken
haben, verſtehen, wie es recht eingerichtet
werde; ſo haben wir allerdings ſorgfaͤltig
zu unterſuchen, was in Einrichtung des ge-
meinen Weſens zu beobachten.
Wie weit
hiervon
gehan-
dekt wer-
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fuͤr eine beſondere Art der Regierungs-For-
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Wolff, Christian von: Vernünfftige Gedancken von dem Gesellschaftlichen Leben der Menschen. Halle (Saale), 1721, S. 200. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/wolff_gesellschaftlichesleben_1721/218>, abgerufen am 27.07.2024.
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