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Wolff, Christian von: Vernünfftige Gedancken von dem Gesellschaftlichen Leben der Menschen. Halle (Saale), 1721.

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der Menschen überhaupt.
einigten Kräften ihr Bestes worinnen zu be-
fördern.

§. 3.

Den ungehinderten Fortgang inWorin-
nen die
Wohl-
fahrt ei-
ner Ge-
sellschaft
bestehet.

Beförderung des gemeinen Bestens, das
man durch vereinigte Kräffte zu erhalten ge-
dencket, nennet man die Wohlfahrt der
Gesellschafft.
Zu dieser Bewegung hat
man guten Grund. Denn die Wohlfahrt
einer Gesellschafft können wir nicht anders
ansehen als das höchste Gut, was eine der-
gleichen Gesellschaft erreichen kan. Da nun
dieses in einem ungehinderten Fortgange zu
grösseren Vollkommenheiten bestehet (§. 44.
Mor.); so können wir auch die Wohl-
fahrt der Gesellschafft in nichts anders fu-
chen als in einem ungehinderten Fortgange
in Beförderung ihres gemeinen Besten.

§. 4.

Da wir nun diese Wohlfahrt durch
die Gesellschafft zu erhalten gedencken (§. 3.);Absicht
der Ge-
sellschaft
und wie
sie unter-
schieden
werden.

so ist sie die Absicht der Gesellschafft (§. 910
Met.) und die Gesellschafft ein Mittel die
gemeine Wohlfahrt zu befördern (§. 912.
Met.). Da nun eine jede Gesellschaft ei-
ne gemeine Wohlfahrt hat, und ohne die-
selbe nicht bestehen kan (§. 2. 3.); so hat
jede Gesellschafft ihre besondere Absicht, wo-
durch sie von einer anderen unterschieden
wird. Und solchergestalt müssen die Ge-
sellschafften aus ihren Absichten unter-
schieden, und dergestalt eingerichtet wer-

den,
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der Menſchen uͤberhaupt.
einigten Kraͤften ihr Beſtes worinnen zu be-
foͤrdern.

§. 3.

Den ungehinderten Fortgang inWorin-
nen die
Wohl-
fahrt ei-
ner Ge-
ſellſchaft
beſtehet.

Befoͤrderung des gemeinen Beſtens, das
man durch vereinigte Kraͤffte zu erhalten ge-
dencket, nennet man die Wohlfahrt der
Geſellſchafft.
Zu dieſer Bewegung hat
man guten Grund. Denn die Wohlfahrt
einer Geſellſchafft koͤnnen wir nicht anders
anſehen als das hoͤchſte Gut, was eine der-
gleichen Geſellſchaft erreichen kan. Da nun
dieſes in einem ungehinderten Fortgange zu
groͤſſeren Vollkommenheiten beſtehet (§. 44.
Mor.); ſo koͤnnen wir auch die Wohl-
fahrt der Geſellſchafft in nichts anders fu-
chen als in einem ungehinderten Fortgange
in Befoͤrderung ihres gemeinen Beſten.

§. 4.

Da wir nun dieſe Wohlfahrt durch
die Geſellſchafft zu erhalten gedencken (§. 3.);Abſicht
der Ge-
ſellſchaft
und wie
ſie unter-
ſchieden
werden.

ſo iſt ſie die Abſicht der Geſellſchafft (§. 910
Met.) und die Geſellſchafft ein Mittel die
gemeine Wohlfahrt zu befoͤrdern (§. 912.
Met.). Da nun eine jede Geſellſchaft ei-
ne gemeine Wohlfahrt hat, und ohne die-
ſelbe nicht beſtehen kan (§. 2. 3.); ſo hat
jede Geſellſchafft ihre beſondere Abſicht, wo-
durch ſie von einer anderen unterſchieden
wird. Und ſolchergeſtalt muͤſſen die Ge-
ſellſchafften aus ihren Abſichten unter-
ſchieden, und dergeſtalt eingerichtet wer-

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[3/0021] der Menſchen uͤberhaupt. einigten Kraͤften ihr Beſtes worinnen zu be- foͤrdern. §. 3.Den ungehinderten Fortgang in Befoͤrderung des gemeinen Beſtens, das man durch vereinigte Kraͤffte zu erhalten ge- dencket, nennet man die Wohlfahrt der Geſellſchafft. Zu dieſer Bewegung hat man guten Grund. Denn die Wohlfahrt einer Geſellſchafft koͤnnen wir nicht anders anſehen als das hoͤchſte Gut, was eine der- gleichen Geſellſchaft erreichen kan. Da nun dieſes in einem ungehinderten Fortgange zu groͤſſeren Vollkommenheiten beſtehet (§. 44. Mor.); ſo koͤnnen wir auch die Wohl- fahrt der Geſellſchafft in nichts anders fu- chen als in einem ungehinderten Fortgange in Befoͤrderung ihres gemeinen Beſten. Worin- nen die Wohl- fahrt ei- ner Ge- ſellſchaft beſtehet. §. 4.Da wir nun dieſe Wohlfahrt durch die Geſellſchafft zu erhalten gedencken (§. 3.); ſo iſt ſie die Abſicht der Geſellſchafft (§. 910 Met.) und die Geſellſchafft ein Mittel die gemeine Wohlfahrt zu befoͤrdern (§. 912. Met.). Da nun eine jede Geſellſchaft ei- ne gemeine Wohlfahrt hat, und ohne die- ſelbe nicht beſtehen kan (§. 2. 3.); ſo hat jede Geſellſchafft ihre beſondere Abſicht, wo- durch ſie von einer anderen unterſchieden wird. Und ſolchergeſtalt muͤſſen die Ge- ſellſchafften aus ihren Abſichten unter- ſchieden, und dergeſtalt eingerichtet wer- den, Abſicht der Ge- ſellſchaft und wie ſie unter- ſchieden werden. A 2

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Zitationshilfe: Wolff, Christian von: Vernünfftige Gedancken von dem Gesellschaftlichen Leben der Menschen. Halle (Saale), 1721, S. 3. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/wolff_gesellschaftlichesleben_1721/21>, abgerufen am 24.11.2024.