verstande oder Untugenden und Lastern, o- der auch wohl aus beyden Quellen herge- flossen.
§. 244.
Man siehet aber, daß VerstandWo sie abson- derlich nöthig sind. und Tugend absonderlich nöthig sind, wo man etwas neues anordnen, oder von dem, was bisher üblich gewesen, eines und das andere ändern sol. Denn da es hier ent- weder auf neue Erfindungen ankommet, o- der zum wenigsten auf eine vernünfftige Be- urtheilung, ob die jenigen Mittel, die von andern erfunden, auch etwan schon mit Vortheil gebrauchet worden, sich bey uns unter denen Umständen, darinnen wir uns befinden, anbringen lassen; so hat man auch entweder die Kunst zu erfinden nöthig, welche der höchste Grad ist, den der Ver- stand des Menschen erreichen kan (§. 304. Mor), oder man muß die Erwartung anlicher Fälle vernunfftmäßig machen (§. 375 Met.), worzu abermahls nicht ein geringer Grad des Verstandes erfordert wird (§. 277 Met.) Jn beyden Fällen darf es auch an der Tu- gend nicht fehlen, damit man die Wohl- fahrt und Sicherheit des gemeinen We- sens, und nicht bloß ein besonderes Inter- esse vor Augen hat, wie es aus dem, was vorhin (§. 241) ausgeführet worden, satt- sam abzunehmen.
§. 245.
Weil die gemeine WohlfahriObrig- keiten sollen be- gierig in einem ungehinderten Fortgange von ei-
ner
(Politick) M
Arten des gemeinen Weſens.
verſtande oder Untugenden und Laſtern, o- der auch wohl aus beyden Quellen herge- floſſen.
§. 244.
Man ſiehet aber, daß VerſtandWo ſie abſon- derlich noͤthig ſind. und Tugend abſonderlich noͤthig ſind, wo man etwas neues anordnen, oder von dem, was bisher uͤblich geweſen, eines und das andere aͤndern ſol. Denn da es hier ent- weder auf neue Erfindungen ankommet, o- der zum wenigſten auf eine vernuͤnfftige Be- urtheilung, ob die jenigen Mittel, die von andern erfunden, auch etwan ſchon mit Vortheil gebrauchet worden, ſich bey uns unter denen Umſtaͤnden, darinnen wir uns befinden, anbringen laſſen; ſo hat man auch entweder die Kunſt zu erfinden noͤthig, welche der hoͤchſte Grad iſt, den der Ver- ſtand des Menſchen erreichen kan (§. 304. Mor), odeꝛ man muß die Eꝛwartung anlicheꝛ Faͤlle vernunfftmaͤßig machen (§. 375 Met.), worzu abermahls nicht ein geringer Grad des Verſtandes erfordert wird (§. 277 Met.) Jn beyden Faͤllen darf es auch an der Tu- gend nicht fehlen, damit man die Wohl- fahrt und Sicherheit des gemeinen We- ſens, und nicht bloß ein beſonderes Inter- eſſe vor Augen hat, wie es aus dem, was vorhin (§. 241) ausgefuͤhret worden, ſatt- ſam abzunehmen.
§. 245.
Weil die gemeine WohlfahriObrig- keiten ſollen be- gierig in einem ungehinderten Fortgange von ei-
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Arten des gemeinen Weſens.
verſtande oder Untugenden und Laſtern, o-
der auch wohl aus beyden Quellen herge-
floſſen.
§. 244.Man ſiehet aber, daß Verſtand
und Tugend abſonderlich noͤthig ſind, wo
man etwas neues anordnen, oder von dem,
was bisher uͤblich geweſen, eines und das
andere aͤndern ſol. Denn da es hier ent-
weder auf neue Erfindungen ankommet, o-
der zum wenigſten auf eine vernuͤnfftige Be-
urtheilung, ob die jenigen Mittel, die von
andern erfunden, auch etwan ſchon mit
Vortheil gebrauchet worden, ſich bey uns
unter denen Umſtaͤnden, darinnen wir uns
befinden, anbringen laſſen; ſo hat man
auch entweder die Kunſt zu erfinden noͤthig,
welche der hoͤchſte Grad iſt, den der Ver-
ſtand des Menſchen erreichen kan (§. 304.
Mor), odeꝛ man muß die Eꝛwartung anlicheꝛ
Faͤlle vernunfftmaͤßig machen (§. 375 Met.),
worzu abermahls nicht ein geringer Grad
des Verſtandes erfordert wird (§. 277 Met.)
Jn beyden Faͤllen darf es auch an der Tu-
gend nicht fehlen, damit man die Wohl-
fahrt und Sicherheit des gemeinen We-
ſens, und nicht bloß ein beſonderes Inter-
eſſe vor Augen hat, wie es aus dem, was
vorhin (§. 241) ausgefuͤhret worden, ſatt-
ſam abzunehmen.
Wo ſie
abſon-
derlich
noͤthig
ſind.
§. 245.Weil die gemeine Wohlfahri
in einem ungehinderten Fortgange von ei-
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Wolff, Christian von: Vernünfftige Gedancken von dem Gesellschaftlichen Leben der Menschen. Halle (Saale), 1721, S. 177. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/wolff_gesellschaftlichesleben_1721/195>, abgerufen am 24.11.2024.
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