Wolff, Sabattia Joseph: Ausverkauf meiner schriftstellerischen Arbeiten. Berlin, 1824.verbunden, und er war ein solcher Feind von Lobes- erhebungen, die man ihm machte, daß er den Be- wohnern seiner Vaterstadt, die sein Bildniß wünsch- ten, um es auf ihrem Rathhause auf zu stellen, zur Antwort gab: wenn sie sein Bildniß haben wollten, so dürften sie nur einen Esel malen lassen. Folgte mancher Maler diesem Rathe, so würde Richard Simon, ein gelehrter französischer Geist- Gilles Menage, Parlaments-Advokat in Paris, Er
verbunden, und er war ein ſolcher Feind von Lobes- erhebungen, die man ihm machte, daß er den Be- wohnern ſeiner Vaterſtadt, die ſein Bildniß wünſch- ten, um es auf ihrem Rathhauſe auf zu ſtellen, zur Antwort gab: wenn ſie ſein Bildniß haben wollten, ſo dürften ſie nur einen Eſel malen laſſen. Folgte mancher Maler dieſem Rathe, ſo würde Richard Simon, ein gelehrter franzöſiſcher Geiſt- Gilles Menage, Parlaments-Advokat in Paris, Er
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verbunden, und er war ein ſolcher Feind von Lobes-
erhebungen, die man ihm machte, daß er den Be-
wohnern ſeiner Vaterſtadt, die ſein Bildniß wünſch-
ten, um es auf ihrem Rathhauſe auf zu ſtellen, zur
Antwort gab: wenn ſie ſein Bildniß haben wollten,
ſo dürften ſie nur einen Eſel malen laſſen.
Folgte mancher Maler dieſem Rathe, ſo würde
die Klage über vermißte Ähnlichkeit vielleicht ſeltener
werden.
Richard Simon, ein gelehrter franzöſiſcher Geiſt-
licher des 17ten Jahrhunderts, der ſehr viel geſchrie-
ben hat, lag beim Studieren gewöhnlich auf einem
dicken Teppich und einigen Kiſſen; zur Seite hatte
er auf der Erde ein Tintefaß, Papier und die Bü-
cher, welche er zum Nachſchlagen gebrauchte. Er
aß ſelten des Abends, und lebte ſo mäßig, daß er
kaum hinlängliche Nahrung zu ſich nahm.
Gilles Menage, Parlaments-Advokat in Paris,
ſchrieb unter andern ein Werkchen gegen die franzö-
ſiſche Akademie, worüber ein anderer damaliger Ge-
lehrter urtheilte: »Dieſe Schrift verdiene, daß man
ihren Verfaſſer verurtheile, ein Mitglied der Akade-
mie zu werden, ſo wie man einen Mann, der einem
Mädchen die jungfräuliche Ehre geraubt habe, ver-
urtheile, daſſelbe zu heirathen.
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