Wöllner, Johann Christoph von: Die Aufhebung der Gemeinheiten in der Marck Brandenburg. Berlin, 1766.§. 46. An Oertern, wo der Holzmangel bereits §. 47. Jch müste hier noch manches von denen der
§. 46. An Oertern, wo der Holzmangel bereits §. 47. Jch muͤſte hier noch manches von denen der
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§. 46.
An Oertern, wo der Holzmangel bereits
eingeriſſen iſt, und das noͤthige Brenn- und
Nutzholz oft viele Meilen weit mit groſſen Un-
koſten und vieler Verſaͤumniß hergeholet wer-
den muß, legt die Abſchaffung der Gemeinhei-
ten auf dieſe Weiſe den Grund, daß jeder Ei-
genthuͤmer eines Ackers dieſe noͤthige Waare
ſich erzeugen, und viel Geld erſparen kann.
Eine alte Hecke wird bis auf die Erde abge-
hauen und von den jungen Schoͤßlingen aus
der Wurzel in gar kurzer Zeit eine neue und
beſſere gezogen. Theilet nun der Landwirth
ſeine Hecke in gewiſſe Schlaͤge ein, ſo kann er
alle Jahr einen Theil davon abhauen, und zur
Feuerung anwenden. Zuletzt kommen die
Standbaͤume dazu, und der Vorrath von Holz
wird endlich groͤſſer, als daß er in der Wirth-
ſchaft allein verbraucht werden koͤnnte, ſondern
man wird noch im Stande ſein einen anſehnli-
chen Theil zu verkaufen, und auch hieraus ſeine
bereiteſte Einnahme vermehren. Ein Umſtand,
der mit der Zeit bei vielleicht zunehmenden
Holzmangel fuͤr uns Maͤrcker von nicht ge-
ringer Wichtigkeit ſein duͤrfte.
§. 47.
Jch muͤſte hier noch manches von denen
groſſen vortreflichen Folgen ſagen, welche mit
der
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