halben Abnehmer finden, und wenn man da- von einen grossen Vorrath hat, solche Tonnen- weise in Hamburg, Lübeck und solchen Orten theuer genug versilbern kann, weil sie denen Seefahrern eine angenehme Waare sind. Jch habe vor zwei Jahren dergleichen Hecke angelegt, welche jetzt schon vier Fuß hoch ist und bereits anfängt Früchte zu bringen.
Zweite Regel.
Wer Fruchtbäume um seinen Acker pflan- zen will, der bemühe sich eine grosse Anzahl derselben von einer und eben derselben Sorte zu erhalten. Der Grund ist dieser, weil 1) alsdenn die Erndte des Obstes nicht zu verschie- denen Zeiten vorfällt und dem Landwirth zu wie- derholten mahlen Mühe verursachet, sondern alles Obst wird zugleich reif und kann also hin- tereinander abgebrochen und zusammen ver- kauft, folglich dieses Geschäfte mit einemmahl geendiget werden. 2) Weil an Orten, wo des Stehlens halber das Obst bewahret werden muß, es nur wenige Wochen eines Hüters bedarf, nemlich von der Zeit an, da dasselbe eßbar wird, bis zur völligen Reife, da im Ge- gentheil bei vielerlei Obstsorten, man einige Monathe dergleichen halten muß, je nachdem eine Sorte nach der andern zeitiget, 3) weil man also die beste Art desselben und die am
meisten
halben Abnehmer finden, und wenn man da- von einen groſſen Vorrath hat, ſolche Tonnen- weiſe in Hamburg, Luͤbeck und ſolchen Orten theuer genug verſilbern kann, weil ſie denen Seefahrern eine angenehme Waare ſind. Jch habe vor zwei Jahren dergleichen Hecke angelegt, welche jetzt ſchon vier Fuß hoch iſt und bereits anfaͤngt Fruͤchte zu bringen.
Zweite Regel.
Wer Fruchtbaͤume um ſeinen Acker pflan- zen will, der bemuͤhe ſich eine groſſe Anzahl derſelben von einer und eben derſelben Sorte zu erhalten. Der Grund iſt dieſer, weil 1) alsdenn die Erndte des Obſtes nicht zu verſchie- denen Zeiten vorfaͤllt und dem Landwirth zu wie- derholten mahlen Muͤhe verurſachet, ſondern alles Obſt wird zugleich reif und kann alſo hin- tereinander abgebrochen und zuſammen ver- kauft, folglich dieſes Geſchaͤfte mit einemmahl geendiget werden. 2) Weil an Orten, wo des Stehlens halber das Obſt bewahret werden muß, es nur wenige Wochen eines Huͤters bedarf, nemlich von der Zeit an, da daſſelbe eßbar wird, bis zur voͤlligen Reife, da im Ge- gentheil bei vielerlei Obſtſorten, man einige Monathe dergleichen halten muß, je nachdem eine Sorte nach der andern zeitiget, 3) weil man alſo die beſte Art deſſelben und die am
meiſten
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halben Abnehmer finden, und wenn man da-
von einen groſſen Vorrath hat, ſolche Tonnen-
weiſe in Hamburg, Luͤbeck und ſolchen
Orten theuer genug verſilbern kann, weil ſie
denen Seefahrern eine angenehme Waare ſind.
Jch habe vor zwei Jahren dergleichen Hecke
angelegt, welche jetzt ſchon vier Fuß hoch iſt
und bereits anfaͤngt Fruͤchte zu bringen.
Zweite Regel.
Wer Fruchtbaͤume um ſeinen Acker pflan-
zen will, der bemuͤhe ſich eine groſſe Anzahl
derſelben von einer und eben derſelben Sorte
zu erhalten. Der Grund iſt dieſer, weil 1)
alsdenn die Erndte des Obſtes nicht zu verſchie-
denen Zeiten vorfaͤllt und dem Landwirth zu wie-
derholten mahlen Muͤhe verurſachet, ſondern
alles Obſt wird zugleich reif und kann alſo hin-
tereinander abgebrochen und zuſammen ver-
kauft, folglich dieſes Geſchaͤfte mit einemmahl
geendiget werden. 2) Weil an Orten, wo des
Stehlens halber das Obſt bewahret werden
muß, es nur wenige Wochen eines Huͤters
bedarf, nemlich von der Zeit an, da daſſelbe
eßbar wird, bis zur voͤlligen Reife, da im Ge-
gentheil bei vielerlei Obſtſorten, man einige
Monathe dergleichen halten muß, je nachdem
eine Sorte nach der andern zeitiget, 3) weil
man alſo die beſte Art deſſelben und die am
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Wöllner, Johann Christoph von: Die Aufhebung der Gemeinheiten in der Marck Brandenburg. Berlin, 1766, S. 77. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/woellner_aufhebung_1766/95>, abgerufen am 16.02.2025.
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