Wöllner, Johann Christoph von: Die Aufhebung der Gemeinheiten in der Marck Brandenburg. Berlin, 1766.wir bisher unsere Kornfrüchte auf offenen Fel- §. 38. Der dritte Vortheil der Aufhebung der Ge- §. 39. E 2
wir bisher unſere Kornfruͤchte auf offenen Fel- §. 38. Der dritte Vortheil der Aufhebung der Ge- §. 39. E 2
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wir bisher unſere Kornfruͤchte auf offenen Fel-
dern dergeſtalt Preis geben. Alles aber aͤn-
dert ſich, wenn bei der neuen Einrichtung je-
der Nachbar, wie unten weiter vorkommen
wird, ſeine Aecker mit Graͤben, Waͤllen, He-
cken, Lehmwaͤnden u. d. g. geſichert und ein-
geſchloſſen hat.
§. 38.
Der dritte Vortheil der Aufhebung der Ge-
meinheiten in Abſicht auf den Ackerbau begreift
den Anbau beſſerer Fruͤchte in ſich. Der ganze
Endzweck der Verbeſſerung eines Feldes gehet
dahin, ſowohl mehrere als eintraͤglichere Fruͤch-
te zu bauen. Nicht nur unter denen Getreide-
arten findet in dieſer Abſicht eine Auswahl
ſtatt, ſondern verſchiedene Gartenfruͤchte und
endlich die hoͤchſtnutzbaren Farbekraͤuter und
andere aͤhnliche Gewaͤchſe verdienen hier in
Betrachtung gezogen zu werden. Mit einem
Wort, der durch die Abſchaffung der Gemein-
heiten gluͤckliche Landwirth befindet ſich nun in
die Umſtaͤnde, ſeinen Acker in aller Abſicht hoͤ-
her zu nutzen als vorher, denn die Haͤnde ſind
ihm durch keine Huth- und Triftgerechtigkeit
mehr gebunden und ſeine uͤbrigen verbeſſerten
Verhaͤltniſſe gewaͤhren ihm die Mittel nach ſei-
nen beſten Einſichten allemahl ſolche Gewaͤchſe
anzubauen, die ihm den meiſten Vortheil brin-
gen.
§. 39.
E 2
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