wir bisher unsere Kornfrüchte auf offenen Fel- dern dergestalt Preis geben. Alles aber än- dert sich, wenn bei der neuen Einrichtung je- der Nachbar, wie unten weiter vorkommen wird, seine Aecker mit Gräben, Wällen, He- cken, Lehmwänden u. d. g. gesichert und ein- geschlossen hat.
§. 38.
Der dritte Vortheil der Aufhebung der Ge- meinheiten in Absicht auf den Ackerbau begreift den Anbau besserer Früchte in sich. Der ganze Endzweck der Verbesserung eines Feldes gehet dahin, sowohl mehrere als einträglichere Früch- te zu bauen. Nicht nur unter denen Getreide- arten findet in dieser Absicht eine Auswahl statt, sondern verschiedene Gartenfrüchte und endlich die höchstnutzbaren Farbekräuter und andere ähnliche Gewächse verdienen hier in Betrachtung gezogen zu werden. Mit einem Wort, der durch die Abschaffung der Gemein- heiten glückliche Landwirth befindet sich nun in die Umstände, seinen Acker in aller Absicht hö- her zu nutzen als vorher, denn die Hände sind ihm durch keine Huth- und Triftgerechtigkeit mehr gebunden und seine übrigen verbesserten Verhältnisse gewähren ihm die Mittel nach sei- nen besten Einsichten allemahl solche Gewächse anzubauen, die ihm den meisten Vortheil brin- gen.
§. 39.
E 2
wir bisher unſere Kornfruͤchte auf offenen Fel- dern dergeſtalt Preis geben. Alles aber aͤn- dert ſich, wenn bei der neuen Einrichtung je- der Nachbar, wie unten weiter vorkommen wird, ſeine Aecker mit Graͤben, Waͤllen, He- cken, Lehmwaͤnden u. d. g. geſichert und ein- geſchloſſen hat.
§. 38.
Der dritte Vortheil der Aufhebung der Ge- meinheiten in Abſicht auf den Ackerbau begreift den Anbau beſſerer Fruͤchte in ſich. Der ganze Endzweck der Verbeſſerung eines Feldes gehet dahin, ſowohl mehrere als eintraͤglichere Fruͤch- te zu bauen. Nicht nur unter denen Getreide- arten findet in dieſer Abſicht eine Auswahl ſtatt, ſondern verſchiedene Gartenfruͤchte und endlich die hoͤchſtnutzbaren Farbekraͤuter und andere aͤhnliche Gewaͤchſe verdienen hier in Betrachtung gezogen zu werden. Mit einem Wort, der durch die Abſchaffung der Gemein- heiten gluͤckliche Landwirth befindet ſich nun in die Umſtaͤnde, ſeinen Acker in aller Abſicht hoͤ- her zu nutzen als vorher, denn die Haͤnde ſind ihm durch keine Huth- und Triftgerechtigkeit mehr gebunden und ſeine uͤbrigen verbeſſerten Verhaͤltniſſe gewaͤhren ihm die Mittel nach ſei- nen beſten Einſichten allemahl ſolche Gewaͤchſe anzubauen, die ihm den meiſten Vortheil brin- gen.
§. 39.
E 2
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><divn="3"><p><pbn="67"facs="#f0085"/>
wir bisher unſere Kornfruͤchte auf offenen Fel-<lb/>
dern dergeſtalt Preis geben. Alles aber aͤn-<lb/>
dert ſich, wenn bei der neuen Einrichtung je-<lb/>
der Nachbar, wie unten weiter vorkommen<lb/>
wird, ſeine Aecker mit Graͤben, Waͤllen, He-<lb/>
cken, Lehmwaͤnden u. d. g. geſichert und ein-<lb/>
geſchloſſen hat.</p></div><lb/><divn="3"><head>§. 38.</head><lb/><p>Der dritte Vortheil der Aufhebung der Ge-<lb/>
meinheiten in Abſicht auf den Ackerbau begreift<lb/>
den Anbau beſſerer Fruͤchte in ſich. Der ganze<lb/>
Endzweck der Verbeſſerung eines Feldes gehet<lb/>
dahin, ſowohl mehrere als eintraͤglichere Fruͤch-<lb/>
te zu bauen. Nicht nur unter denen Getreide-<lb/>
arten findet in dieſer Abſicht eine Auswahl<lb/>ſtatt, ſondern verſchiedene Gartenfruͤchte und<lb/>
endlich die hoͤchſtnutzbaren Farbekraͤuter und<lb/>
andere aͤhnliche Gewaͤchſe verdienen hier in<lb/>
Betrachtung gezogen zu werden. Mit einem<lb/>
Wort, der durch die Abſchaffung der Gemein-<lb/>
heiten gluͤckliche Landwirth befindet ſich nun in<lb/>
die Umſtaͤnde, ſeinen Acker in aller Abſicht hoͤ-<lb/>
her zu nutzen als vorher, denn die Haͤnde ſind<lb/>
ihm durch keine Huth- und Triftgerechtigkeit<lb/>
mehr gebunden und ſeine uͤbrigen verbeſſerten<lb/>
Verhaͤltniſſe gewaͤhren ihm die Mittel nach ſei-<lb/>
nen beſten Einſichten allemahl ſolche Gewaͤchſe<lb/>
anzubauen, die ihm den meiſten Vortheil brin-<lb/>
gen.</p></div><lb/><fwtype="sig"place="bottom">E 2</fw><fwtype="catch"place="bottom">§. 39.</fw><lb/></div></div></body></text></TEI>
[67/0085]
wir bisher unſere Kornfruͤchte auf offenen Fel-
dern dergeſtalt Preis geben. Alles aber aͤn-
dert ſich, wenn bei der neuen Einrichtung je-
der Nachbar, wie unten weiter vorkommen
wird, ſeine Aecker mit Graͤben, Waͤllen, He-
cken, Lehmwaͤnden u. d. g. geſichert und ein-
geſchloſſen hat.
§. 38.
Der dritte Vortheil der Aufhebung der Ge-
meinheiten in Abſicht auf den Ackerbau begreift
den Anbau beſſerer Fruͤchte in ſich. Der ganze
Endzweck der Verbeſſerung eines Feldes gehet
dahin, ſowohl mehrere als eintraͤglichere Fruͤch-
te zu bauen. Nicht nur unter denen Getreide-
arten findet in dieſer Abſicht eine Auswahl
ſtatt, ſondern verſchiedene Gartenfruͤchte und
endlich die hoͤchſtnutzbaren Farbekraͤuter und
andere aͤhnliche Gewaͤchſe verdienen hier in
Betrachtung gezogen zu werden. Mit einem
Wort, der durch die Abſchaffung der Gemein-
heiten gluͤckliche Landwirth befindet ſich nun in
die Umſtaͤnde, ſeinen Acker in aller Abſicht hoͤ-
her zu nutzen als vorher, denn die Haͤnde ſind
ihm durch keine Huth- und Triftgerechtigkeit
mehr gebunden und ſeine uͤbrigen verbeſſerten
Verhaͤltniſſe gewaͤhren ihm die Mittel nach ſei-
nen beſten Einſichten allemahl ſolche Gewaͤchſe
anzubauen, die ihm den meiſten Vortheil brin-
gen.
§. 39.
E 2
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Wöllner, Johann Christoph von: Die Aufhebung der Gemeinheiten in der Marck Brandenburg. Berlin, 1766, S. 67. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/woellner_aufhebung_1766/85>, abgerufen am 04.03.2025.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2025 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften
(Kontakt).
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2025. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.