Ueberschuß. Aber auch hievon wollen wir ihm aus Gründen, die sogleich folgen sollen, annoch die Hälfte abnehmen, so müssen wir ihm dennoch zehn Stück lassen, die wir ihm unter keinerlei Vorwand mehr entziehen kön- nen. Diese machen also ein Drittheil über seinen bisherigen Viehstand aus, folglich hat der Bauer bereits ein Drittheil mehr Einnah- me vom Vieh, und was das meiste ist, er kann nun auch ein Drittheil Ackers mehr be- düngen als vorher, und auf diesen Drittheil wenigstens, seine Erndten verdoppeln.
§. 16.
Die Gründe warum hier statt zwanzig Stück Vieh, nur die Hälfte gerechnet worden, sind diese:
1. Weil wir die Hälfte des Ertrags der künstlichen Wiesen zum Winterfutter für die zehen Stück mehreres Vieh bestimmen müs- sen; indem wir nicht allgemein festsetzen kön- nen, daß die gemeinen Weideplätze, aller Or- ten hinlänglich oder auch bequem sind, daß ein jeder Theilnehmer nach geschehener Ver- messung einen besondern Fleck für sich allein erhalten, und darauf für sein neu angekauftes mehreres Vieh, zureichendes Heu gewinnen solte; überdem aber auch der alte Landwirth vielleicht noch Vergnügen findet, sein Vieh nach wie vor weiden zu lassen, und uns nur
höchstens
Ueberſchuß. Aber auch hievon wollen wir ihm aus Gruͤnden, die ſogleich folgen ſollen, annoch die Haͤlfte abnehmen, ſo muͤſſen wir ihm dennoch zehn Stuͤck laſſen, die wir ihm unter keinerlei Vorwand mehr entziehen koͤn- nen. Dieſe machen alſo ein Drittheil uͤber ſeinen bisherigen Viehſtand aus, folglich hat der Bauer bereits ein Drittheil mehr Einnah- me vom Vieh, und was das meiſte iſt, er kann nun auch ein Drittheil Ackers mehr be- duͤngen als vorher, und auf dieſen Drittheil wenigſtens, ſeine Erndten verdoppeln.
§. 16.
Die Gruͤnde warum hier ſtatt zwanzig Stuͤck Vieh, nur die Haͤlfte gerechnet worden, ſind dieſe:
1. Weil wir die Haͤlfte des Ertrags der kuͤnſtlichen Wieſen zum Winterfutter fuͤr die zehen Stuͤck mehreres Vieh beſtimmen muͤſ- ſen; indem wir nicht allgemein feſtſetzen koͤn- nen, daß die gemeinen Weideplaͤtze, aller Or- ten hinlaͤnglich oder auch bequem ſind, daß ein jeder Theilnehmer nach geſchehener Ver- meſſung einen beſondern Fleck fuͤr ſich allein erhalten, und darauf fuͤr ſein neu angekauftes mehreres Vieh, zureichendes Heu gewinnen ſolte; uͤberdem aber auch der alte Landwirth vielleicht noch Vergnuͤgen findet, ſein Vieh nach wie vor weiden zu laſſen, und uns nur
hoͤchſtens
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Ueberſchuß. Aber auch hievon wollen wir
ihm aus Gruͤnden, die ſogleich folgen ſollen,
annoch die Haͤlfte abnehmen, ſo muͤſſen wir
ihm dennoch zehn Stuͤck laſſen, die wir ihm
unter keinerlei Vorwand mehr entziehen koͤn-
nen. Dieſe machen alſo ein Drittheil uͤber
ſeinen bisherigen Viehſtand aus, folglich hat
der Bauer bereits ein Drittheil mehr Einnah-
me vom Vieh, und was das meiſte iſt, er
kann nun auch ein Drittheil Ackers mehr be-
duͤngen als vorher, und auf dieſen Drittheil
wenigſtens, ſeine Erndten verdoppeln.
§. 16.
Die Gruͤnde warum hier ſtatt zwanzig
Stuͤck Vieh, nur die Haͤlfte gerechnet worden,
ſind dieſe:
1. Weil wir die Haͤlfte des Ertrags der
kuͤnſtlichen Wieſen zum Winterfutter fuͤr die
zehen Stuͤck mehreres Vieh beſtimmen muͤſ-
ſen; indem wir nicht allgemein feſtſetzen koͤn-
nen, daß die gemeinen Weideplaͤtze, aller Or-
ten hinlaͤnglich oder auch bequem ſind, daß
ein jeder Theilnehmer nach geſchehener Ver-
meſſung einen beſondern Fleck fuͤr ſich allein
erhalten, und darauf fuͤr ſein neu angekauftes
mehreres Vieh, zureichendes Heu gewinnen
ſolte; uͤberdem aber auch der alte Landwirth
vielleicht noch Vergnuͤgen findet, ſein Vieh
nach wie vor weiden zu laſſen, und uns nur
hoͤchſtens
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Wöllner, Johann Christoph von: Die Aufhebung der Gemeinheiten in der Marck Brandenburg. Berlin, 1766, S. 32. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/woellner_aufhebung_1766/50>, abgerufen am 04.03.2025.
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