karger Hand so sparsam austheilet, um nur mehreres Land düngen zu können, daß er un- möglich gehörig wirken kann. Jn beiden Fäl- len ziehet dieses schlechte Verfahren schlechte Erndten nach sich. Der Landwirth leidet also hier gedoppelt. Er hat nur wenig und schlecht gepflegtes Vieh, dessen Nutzung also nur sehr mittelmäßig sein kann, und so dann wenige Feldfrüchte. Dieses ist gemeiniglich der Haupt- grund des kläglichen Anblicks, wenn man fast in allen Ländern Teutschlands wo die Ge- meinheiten üblich sind, so viel arme Bauren siehet, die bei saurer Arbeit im Schweiß ihres Angesichts oft nicht satt Brodt haben, ob sie gleich die Besitzer weitläufiger Feldmarken sind.
§. 11.
Diesem im Kleinen und im Grossen betrach- tet wirklich allemahl grossem Uebel abzuhelfen, sehe ich gar kein Mittel, so lange die leidige Feldgemeinschaft noch statt hat. Denn um mehrere Früchte zu erndten muß der Ackers- mann seinen Boden besser bearbeiten und bes- ser düngen. Ersteres darf er nicht thun, weil die Hauptsache nicht bloß in dem guten son- dern daneben in dem öfterem Pflügen des Ackers bestehet; und hier sagen die strengen Gesetze der Feldgemeinschaft: es darf der Acker nicht ehender und nicht öfter gepflüget werden,
als
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karger Hand ſo ſparſam austheilet, um nur mehreres Land duͤngen zu koͤnnen, daß er un- moͤglich gehoͤrig wirken kann. Jn beiden Faͤl- len ziehet dieſes ſchlechte Verfahren ſchlechte Erndten nach ſich. Der Landwirth leidet alſo hier gedoppelt. Er hat nur wenig und ſchlecht gepflegtes Vieh, deſſen Nutzung alſo nur ſehr mittelmaͤßig ſein kann, und ſo dann wenige Feldfruͤchte. Dieſes iſt gemeiniglich der Haupt- grund des klaͤglichen Anblicks, wenn man faſt in allen Laͤndern Teutſchlands wo die Ge- meinheiten uͤblich ſind, ſo viel arme Bauren ſiehet, die bei ſaurer Arbeit im Schweiß ihres Angeſichts oft nicht ſatt Brodt haben, ob ſie gleich die Beſitzer weitlaͤufiger Feldmarken ſind.
§. 11.
Dieſem im Kleinen und im Groſſen betrach- tet wirklich allemahl groſſem Uebel abzuhelfen, ſehe ich gar kein Mittel, ſo lange die leidige Feldgemeinſchaft noch ſtatt hat. Denn um mehrere Fruͤchte zu erndten muß der Ackers- mann ſeinen Boden beſſer bearbeiten und beſ- ſer duͤngen. Erſteres darf er nicht thun, weil die Hauptſache nicht bloß in dem guten ſon- dern daneben in dem oͤfterem Pfluͤgen des Ackers beſtehet; und hier ſagen die ſtrengen Geſetze der Feldgemeinſchaft: es darf der Acker nicht ehender und nicht oͤfter gepfluͤget werden,
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karger Hand ſo ſparſam austheilet, um nur
mehreres Land duͤngen zu koͤnnen, daß er un-
moͤglich gehoͤrig wirken kann. Jn beiden Faͤl-
len ziehet dieſes ſchlechte Verfahren ſchlechte
Erndten nach ſich. Der Landwirth leidet alſo
hier gedoppelt. Er hat nur wenig und ſchlecht
gepflegtes Vieh, deſſen Nutzung alſo nur ſehr
mittelmaͤßig ſein kann, und ſo dann wenige
Feldfruͤchte. Dieſes iſt gemeiniglich der Haupt-
grund des klaͤglichen Anblicks, wenn man faſt
in allen Laͤndern Teutſchlands wo die Ge-
meinheiten uͤblich ſind, ſo viel arme Bauren
ſiehet, die bei ſaurer Arbeit im Schweiß ihres
Angeſichts oft nicht ſatt Brodt haben, ob
ſie gleich die Beſitzer weitlaͤufiger Feldmarken
ſind.
§. 11.
Dieſem im Kleinen und im Groſſen betrach-
tet wirklich allemahl groſſem Uebel abzuhelfen,
ſehe ich gar kein Mittel, ſo lange die leidige
Feldgemeinſchaft noch ſtatt hat. Denn um
mehrere Fruͤchte zu erndten muß der Ackers-
mann ſeinen Boden beſſer bearbeiten und beſ-
ſer duͤngen. Erſteres darf er nicht thun, weil
die Hauptſache nicht bloß in dem guten ſon-
dern daneben in dem oͤfterem Pfluͤgen des
Ackers beſtehet; und hier ſagen die ſtrengen
Geſetze der Feldgemeinſchaft: es darf der Acker
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Wöllner, Johann Christoph von: Die Aufhebung der Gemeinheiten in der Marck Brandenburg. Berlin, 1766, S. 23. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/woellner_aufhebung_1766/41>, abgerufen am 04.03.2025.
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