winn reden. Derjenige Landwirth der die Ge- meinheiten aufheben, die Viehweide abschaffen, oder doch abändern, und sich dadurch den Weg bahnen will, seine sämtlichen Grundstücke oder wenigstens seinen Acker beisammen zu erhalten, der soll allenthalben den allergrößesten Nutzen davon haben. Dis ist der Satz dem diese Blät- ter gewidmet sind.
§. 9.
Die zwei Hauptgegenstände der Landwirth- schaft werden auch die meinigen in dieser Ab- handlung sein. Jch werde nehmlich zu zeigen mich bemühen: wie große Vortheile ein Land- wirth in Absicht der Viehzucht und des Feld- baues erhalten könne, wenn die Gemeinheiten abgeschaffet sind, und er seinen Acker beisammen und eingeschlossen hat. Vortheile die er ent- weder ganz, oder doch dem grössesten Theil nach entbehren muß, so lange er sich in der verdries- lichen Nothwendigkeit befindet, fremdes Vieh auf seinen Grundstücken weiden zu lassen, und seine schmalen Streifen Ackers zwischen denen, so seinen Nachbaren zugehören, herauszusuchen, und sich also allen denen harten Gesetzen der traurigen Feldgemeinschaft zu unterwerfen.
Zweites
B 3
winn reden. Derjenige Landwirth der die Ge- meinheiten aufheben, die Viehweide abſchaffen, oder doch abaͤndern, und ſich dadurch den Weg bahnen will, ſeine ſaͤmtlichen Grundſtuͤcke oder wenigſtens ſeinen Acker beiſammen zu erhalten, der ſoll allenthalben den allergroͤßeſten Nutzen davon haben. Dis iſt der Satz dem dieſe Blaͤt- ter gewidmet ſind.
§. 9.
Die zwei Hauptgegenſtaͤnde der Landwirth- ſchaft werden auch die meinigen in dieſer Ab- handlung ſein. Jch werde nehmlich zu zeigen mich bemuͤhen: wie große Vortheile ein Land- wirth in Abſicht der Viehzucht und des Feld- baues erhalten koͤnne, wenn die Gemeinheiten abgeſchaffet ſind, und er ſeinen Acker beiſammen und eingeſchloſſen hat. Vortheile die er ent- weder ganz, oder doch dem groͤſſeſten Theil nach entbehren muß, ſo lange er ſich in der verdries- lichen Nothwendigkeit befindet, fremdes Vieh auf ſeinen Grundſtuͤcken weiden zu laſſen, und ſeine ſchmalen Streifen Ackers zwiſchen denen, ſo ſeinen Nachbaren zugehoͤren, herauszuſuchen, und ſich alſo allen denen harten Geſetzen der traurigen Feldgemeinſchaft zu unterwerfen.
Zweites
B 3
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winn reden. Derjenige Landwirth der die Ge-
meinheiten aufheben, die Viehweide abſchaffen,
oder doch abaͤndern, und ſich dadurch den Weg
bahnen will, ſeine ſaͤmtlichen Grundſtuͤcke oder
wenigſtens ſeinen Acker beiſammen zu erhalten,
der ſoll allenthalben den allergroͤßeſten Nutzen
davon haben. Dis iſt der Satz dem dieſe Blaͤt-
ter gewidmet ſind.
§. 9.
Die zwei Hauptgegenſtaͤnde der Landwirth-
ſchaft werden auch die meinigen in dieſer Ab-
handlung ſein. Jch werde nehmlich zu zeigen
mich bemuͤhen: wie große Vortheile ein Land-
wirth in Abſicht der Viehzucht und des Feld-
baues erhalten koͤnne, wenn die Gemeinheiten
abgeſchaffet ſind, und er ſeinen Acker beiſammen
und eingeſchloſſen hat. Vortheile die er ent-
weder ganz, oder doch dem groͤſſeſten Theil nach
entbehren muß, ſo lange er ſich in der verdries-
lichen Nothwendigkeit befindet, fremdes Vieh
auf ſeinen Grundſtuͤcken weiden zu laſſen, und
ſeine ſchmalen Streifen Ackers zwiſchen denen,
ſo ſeinen Nachbaren zugehoͤren, herauszuſuchen,
und ſich alſo allen denen harten Geſetzen der
traurigen Feldgemeinſchaft zu unterwerfen.
Zweites
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Wöllner, Johann Christoph von: Die Aufhebung der Gemeinheiten in der Marck Brandenburg. Berlin, 1766, S. 21. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/woellner_aufhebung_1766/39>, abgerufen am 04.03.2025.
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