Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Wöllner, Johann Christoph von: Die Aufhebung der Gemeinheiten in der Marck Brandenburg. Berlin, 1766.

Bild:
<< vorherige Seite

Jahre sind hinlänglich ihr die zu allerley Nutz-
holz verschiedener Handwerker erforderliche
Stärke zu geben.

XIV.
Elsenbrücher.

Das vortrefliche und schnellwuchsige Erlen-
oder Elsen-Holz hat man bisher gemeiniglich
entweder zu alt werden lassen, oder man hat es
jung gehauen. Beides ist nicht vortheilhaft.
Sechs und zwanzig bis dreißig Jahre
ist die rechte Zeit, die eine Else braucht, um
Holz genug aufzusetzen. Späterhin aber ist
ihr Wachsthum nicht mehr gleichmäßig stark,
sondern wird von Jahr zu Jahr schwächer,
dahero ein Elsenbruch in dreißig Schläge
einzutheilen, und in aller Absicht also zu be-
handlen ist, wie oben bei den Birken gemeldet
worden.

XV.
Eichenwälder.

Die ehrwürdige Eiche habe ich um deswillen
bis zum Schluß dieser Abhandlung versparet,
weil die forstmäßige Behandlung derselben mit
den übrigen Arten wilder Bäume wenig oder
gar nichts gemein hat. Ein Eichenwald kann
nicht füglich in Schläge eingetheilet werden,
weil wir deren drey bis vier hundert machen

müsten,
K 5

Jahre ſind hinlaͤnglich ihr die zu allerley Nutz-
holz verſchiedener Handwerker erforderliche
Staͤrke zu geben.

XIV.
Elſenbruͤcher.

Das vortrefliche und ſchnellwuchſige Erlen-
oder Elſen-Holz hat man bisher gemeiniglich
entweder zu alt werden laſſen, oder man hat es
jung gehauen. Beides iſt nicht vortheilhaft.
Sechs und zwanzig bis dreißig Jahre
iſt die rechte Zeit, die eine Elſe braucht, um
Holz genug aufzuſetzen. Spaͤterhin aber iſt
ihr Wachsthum nicht mehr gleichmaͤßig ſtark,
ſondern wird von Jahr zu Jahr ſchwaͤcher,
dahero ein Elſenbruch in dreißig Schlaͤge
einzutheilen, und in aller Abſicht alſo zu be-
handlen iſt, wie oben bei den Birken gemeldet
worden.

XV.
Eichenwaͤlder.

Die ehrwuͤrdige Eiche habe ich um deswillen
bis zum Schluß dieſer Abhandlung verſparet,
weil die forſtmaͤßige Behandlung derſelben mit
den uͤbrigen Arten wilder Baͤume wenig oder
gar nichts gemein hat. Ein Eichenwald kann
nicht fuͤglich in Schlaͤge eingetheilet werden,
weil wir deren drey bis vier hundert machen

muͤſten,
K 5
<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <div n="2">
          <div n="3">
            <div n="4">
              <p><pb facs="#f0171" n="153"/>
Jahre &#x017F;ind hinla&#x0364;nglich ihr die zu allerley Nutz-<lb/>
holz ver&#x017F;chiedener Handwerker erforderliche<lb/>
Sta&#x0364;rke zu geben.</p>
            </div><lb/>
            <div n="4">
              <head> <hi rendition="#aq">XIV.</hi><lb/> <hi rendition="#fr">El&#x017F;enbru&#x0364;cher.</hi> </head><lb/>
              <p>Das vortrefliche und &#x017F;chnellwuch&#x017F;ige <hi rendition="#fr">Erlen-</hi><lb/>
oder <hi rendition="#fr">El&#x017F;en-</hi>Holz hat man bisher gemeiniglich<lb/>
entweder zu alt werden la&#x017F;&#x017F;en, oder man hat es<lb/>
jung gehauen. Beides i&#x017F;t nicht vortheilhaft.<lb/><hi rendition="#fr">Sechs und zwanzig</hi> bis <hi rendition="#fr">dreißig</hi> Jahre<lb/>
i&#x017F;t die rechte Zeit, die eine <hi rendition="#fr">El&#x017F;e</hi> braucht, um<lb/>
Holz genug aufzu&#x017F;etzen. Spa&#x0364;terhin aber i&#x017F;t<lb/>
ihr Wachsthum nicht mehr gleichma&#x0364;ßig &#x017F;tark,<lb/>
&#x017F;ondern wird von Jahr zu Jahr &#x017F;chwa&#x0364;cher,<lb/>
dahero ein <hi rendition="#fr">El&#x017F;enbruch</hi> in <hi rendition="#fr">dreißig</hi> Schla&#x0364;ge<lb/>
einzutheilen, und in aller Ab&#x017F;icht al&#x017F;o zu be-<lb/>
handlen i&#x017F;t, wie oben bei den Birken gemeldet<lb/>
worden.</p>
            </div><lb/>
            <div n="4">
              <head> <hi rendition="#aq">XV.</hi><lb/> <hi rendition="#fr">Eichenwa&#x0364;lder.</hi> </head><lb/>
              <p>Die ehrwu&#x0364;rdige Eiche habe ich um deswillen<lb/>
bis zum Schluß die&#x017F;er Abhandlung ver&#x017F;paret,<lb/>
weil die for&#x017F;tma&#x0364;ßige Behandlung der&#x017F;elben mit<lb/>
den u&#x0364;brigen Arten wilder Ba&#x0364;ume wenig oder<lb/>
gar nichts gemein hat. Ein Eichenwald kann<lb/>
nicht fu&#x0364;glich in Schla&#x0364;ge eingetheilet werden,<lb/>
weil wir deren drey bis vier hundert machen<lb/>
<fw place="bottom" type="sig">K 5</fw><fw place="bottom" type="catch">mu&#x0364;&#x017F;ten,</fw><lb/></p>
            </div>
          </div>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[153/0171] Jahre ſind hinlaͤnglich ihr die zu allerley Nutz- holz verſchiedener Handwerker erforderliche Staͤrke zu geben. XIV. Elſenbruͤcher. Das vortrefliche und ſchnellwuchſige Erlen- oder Elſen-Holz hat man bisher gemeiniglich entweder zu alt werden laſſen, oder man hat es jung gehauen. Beides iſt nicht vortheilhaft. Sechs und zwanzig bis dreißig Jahre iſt die rechte Zeit, die eine Elſe braucht, um Holz genug aufzuſetzen. Spaͤterhin aber iſt ihr Wachsthum nicht mehr gleichmaͤßig ſtark, ſondern wird von Jahr zu Jahr ſchwaͤcher, dahero ein Elſenbruch in dreißig Schlaͤge einzutheilen, und in aller Abſicht alſo zu be- handlen iſt, wie oben bei den Birken gemeldet worden. XV. Eichenwaͤlder. Die ehrwuͤrdige Eiche habe ich um deswillen bis zum Schluß dieſer Abhandlung verſparet, weil die forſtmaͤßige Behandlung derſelben mit den uͤbrigen Arten wilder Baͤume wenig oder gar nichts gemein hat. Ein Eichenwald kann nicht fuͤglich in Schlaͤge eingetheilet werden, weil wir deren drey bis vier hundert machen muͤſten, K 5

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/woellner_aufhebung_1766
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/woellner_aufhebung_1766/171
Zitationshilfe: Wöllner, Johann Christoph von: Die Aufhebung der Gemeinheiten in der Marck Brandenburg. Berlin, 1766, S. 153. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/woellner_aufhebung_1766/171>, abgerufen am 23.11.2024.