Wöllner, Johann Christoph von: Die Aufhebung der Gemeinheiten in der Marck Brandenburg. Berlin, 1766.2. Hiezu wird aber nöthig sein, daß jeder 3. Die Methode die Saamenzapfen vorhero 4. Der Boden muß allenthalben von Moos IX. Birk- K 3
2. Hiezu wird aber noͤthig ſein, daß jeder 3. Die Methode die Saamenzapfen vorhero 4. Der Boden muß allenthalben von Moos IX. Birk- K 3
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2. Hiezu wird aber noͤthig ſein, daß jeder
Theilnehmer einen ſtarken Vorrath von Saa-
menzapfen den Winter uͤber ſammle. Denn
wenn man ſolches allererſt im Merz thun wol-
te, wie die meiſten Forſtordnungen vorſchrei-
ben, ſo duͤrfte die Zeit dazu zu kurz ſein. Jch
habe zu wiederholten mahlen bereits im Monath
November und den ganzen Winter hindurch
die ſogenannten Kiehnaͤpfel pfluͤcken laſſen, und
den Saamen allemahl vollkommen reif und
tuͤchtig befunden.
3. Die Methode die Saamenzapfen vorhero
in einer warmen Stube nicht aber im Backofen
aufſpringen zu laſſen, und hernach den erhalte-
nen Saamen auf ein aufgelockertes Erdreich
auszuſtreuen, iſt vorzuͤglicher als wenn man
die Zapfen ſelbſt auf den Ort, wo das Holz
wachſen ſoll, hinwirft, weil eine naſſe Witte-
rung im Fruͤhling ſehr oft das Aufſpringen der
Zapfen verhindert, und der Saamen verder-
ben muß, oder doch viel zu ſpaͤt ausfaͤllt.
4. Der Boden muß allenthalben von Moos
und dergleichen wohl gereiniget, auch ſonder-
lich die Raſenflecke umgehackt werden, damit
der Saamen das Erdreich faſſen moͤge. Je
mehr dieſes aufgelockert iſt, je beſſer gehet der
junge Holzwuchs von ſtatten.
IX. Birk-
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