Wöllner, Johann Christoph von: Die Aufhebung der Gemeinheiten in der Marck Brandenburg. Berlin, 1766.§. 78. Zweitens. Jn Absicht der Entfernung §. 79. Es sind also die vornehmsten Arten der Ent- 1. Jn Absicht der schlechten Beschaffenheit lich J
§. 78. Zweitens. Jn Abſicht der Entfernung §. 79. Es ſind alſo die vornehmſten Arten der Ent- 1. Jn Abſicht der ſchlechten Beſchaffenheit lich J
<TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <pb facs="#f0147" n="129"/> <div n="3"> <head>§. 78.</head><lb/> <p><hi rendition="#fr">Zweitens.</hi> Jn Abſicht der Entfernung<lb/> muß man ein anderes Entſchaͤdigungsmittel<lb/> anwenden. Da es hauptſaͤchlich darauf an-<lb/> kommt, denjenigen, welche bei der Aufhebung<lb/> der Gemeinheiten ihr Antheil in der entfern-<lb/> teſten Lage eines Dorfs erhalten, die Beſchwer-<lb/> lichkeit des weiten Weges zu erleichtern, ſo<lb/> wuͤrde das natuͤrlichſte Mittel dieſes ſein, daß<lb/> ihnen von den Beſitzern der nahen und guten<lb/> Aecker gewiſſe Hand- und Spanndienſte gelei-<lb/> ſtet werden muͤſten. Die Commißion koͤnte<lb/> alſo einrichten, daß nach Maßgebung der Ent-<lb/> fernung eine Anzahl Duͤngerfuhren, einige be-<lb/> ſtimmte Tage bei der Pflugarbeit und ſelbſt in<lb/> der Erndte eine Beihuͤlfe denen entlegenen<lb/> Aeckern zu ſtatten kommen muͤſte. Hiedurch<lb/> wuͤrden die Eigenthuͤmer ſolcher Aecker eine<lb/> groſſe Erleichterung erhalten, und mit den an-<lb/> deren auf das beſte gleich gemacht werden<lb/> koͤnnen.</p> </div><lb/> <div n="3"> <head>§. 79.</head><lb/> <p>Es ſind alſo die vornehmſten Arten der Ent-<lb/> ſchaͤdigung bei Aufhebung der Gemeinheiten,<lb/> unter den Beſitzern der geſamten Aecker:</p><lb/> <p>1. Jn Abſicht der ſchlechten Beſchaffenheit<lb/> des Ackers die Verminderung der Laſten und<lb/> Abgaben, und wenn dieſes noch nicht hinlaͤng-<lb/> <fw place="bottom" type="sig">J</fw><fw place="bottom" type="catch">lich</fw><lb/></p> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [129/0147]
§. 78.
Zweitens. Jn Abſicht der Entfernung
muß man ein anderes Entſchaͤdigungsmittel
anwenden. Da es hauptſaͤchlich darauf an-
kommt, denjenigen, welche bei der Aufhebung
der Gemeinheiten ihr Antheil in der entfern-
teſten Lage eines Dorfs erhalten, die Beſchwer-
lichkeit des weiten Weges zu erleichtern, ſo
wuͤrde das natuͤrlichſte Mittel dieſes ſein, daß
ihnen von den Beſitzern der nahen und guten
Aecker gewiſſe Hand- und Spanndienſte gelei-
ſtet werden muͤſten. Die Commißion koͤnte
alſo einrichten, daß nach Maßgebung der Ent-
fernung eine Anzahl Duͤngerfuhren, einige be-
ſtimmte Tage bei der Pflugarbeit und ſelbſt in
der Erndte eine Beihuͤlfe denen entlegenen
Aeckern zu ſtatten kommen muͤſte. Hiedurch
wuͤrden die Eigenthuͤmer ſolcher Aecker eine
groſſe Erleichterung erhalten, und mit den an-
deren auf das beſte gleich gemacht werden
koͤnnen.
§. 79.
Es ſind alſo die vornehmſten Arten der Ent-
ſchaͤdigung bei Aufhebung der Gemeinheiten,
unter den Beſitzern der geſamten Aecker:
1. Jn Abſicht der ſchlechten Beſchaffenheit
des Ackers die Verminderung der Laſten und
Abgaben, und wenn dieſes noch nicht hinlaͤng-
lich
J
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |