Da indessen dieser leztere Punkt in den mei- sten Fällen viel Schwierigkeiten machen dürfte, so glaube ich, daß es in dieser Absicht besser sein würde, es bei dem alten zu lassen, so daß der Bauer B von 30 Morgen schlechten Acker eben so viel Dienste, Vorspann, Kriegesfuhren u. d. g. thun müste, als der Bauer A von 30 Morgen guten Acker; nur würde alsdenn der leztere dem ersteren jährlich 2/3 davon mit baarem Gelde nach einer festzusetzenden Taxe zu bezahlen haben.
§. 77.
Solte nun dieses alles noch nicht hinreichend sein die beiden Bauren A und B zu vergleichen, und man fände, daß der eine noch zu reich und der andere zu arm bliebe, so würde der erstere sich nicht entbrechen können, dem lezteren einen gewissen Zehenden vom Sommer- und Winter- getreide bei jeder Erndte zu entrichten, wodurch dieser zugleich in den Stand gesetzt würde we- gen des mehreren Strohes seinen Acker desto besser zu düngen. Dieser Zehend könte allen- fals nur auf gewisse Jahre eingeschränkt wer- den, sonderlich wenn Hofnung da ist, daß der geringe Acker durch bessere Cultur in der Folge dem guten Boden gleich werden würde.
§. 78.
Anmerkung.
Da indeſſen dieſer leztere Punkt in den mei- ſten Faͤllen viel Schwierigkeiten machen duͤrfte, ſo glaube ich, daß es in dieſer Abſicht beſſer ſein wuͤrde, es bei dem alten zu laſſen, ſo daß der Bauer B von 30 Morgen ſchlechten Acker eben ſo viel Dienſte, Vorſpann, Kriegesfuhren u. d. g. thun muͤſte, als der Bauer A von 30 Morgen guten Acker; nur wuͤrde alsdenn der leztere dem erſteren jaͤhrlich ⅔ davon mit baarem Gelde nach einer feſtzuſetzenden Taxe zu bezahlen haben.
§. 77.
Solte nun dieſes alles noch nicht hinreichend ſein die beiden Bauren A und B zu vergleichen, und man faͤnde, daß der eine noch zu reich und der andere zu arm bliebe, ſo wuͤrde der erſtere ſich nicht entbrechen koͤnnen, dem lezteren einen gewiſſen Zehenden vom Sommer- und Winter- getreide bei jeder Erndte zu entrichten, wodurch dieſer zugleich in den Stand geſetzt wuͤrde we- gen des mehreren Strohes ſeinen Acker deſto beſſer zu duͤngen. Dieſer Zehend koͤnte allen- fals nur auf gewiſſe Jahre eingeſchraͤnkt wer- den, ſonderlich wenn Hofnung da iſt, daß der geringe Acker durch beſſere Cultur in der Folge dem guten Boden gleich werden wuͤrde.
§. 78.
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Anmerkung.
Da indeſſen dieſer leztere Punkt in den mei-
ſten Faͤllen viel Schwierigkeiten machen duͤrfte,
ſo glaube ich, daß es in dieſer Abſicht beſſer ſein
wuͤrde, es bei dem alten zu laſſen, ſo daß der
Bauer B von 30 Morgen ſchlechten Acker eben
ſo viel Dienſte, Vorſpann, Kriegesfuhren u. d. g.
thun muͤſte, als der Bauer A von 30 Morgen
guten Acker; nur wuͤrde alsdenn der leztere
dem erſteren jaͤhrlich ⅔ davon mit baarem Gelde
nach einer feſtzuſetzenden Taxe zu bezahlen
haben.
§. 77.
Solte nun dieſes alles noch nicht hinreichend
ſein die beiden Bauren A und B zu vergleichen,
und man faͤnde, daß der eine noch zu reich und
der andere zu arm bliebe, ſo wuͤrde der erſtere ſich
nicht entbrechen koͤnnen, dem lezteren einen
gewiſſen Zehenden vom Sommer- und Winter-
getreide bei jeder Erndte zu entrichten, wodurch
dieſer zugleich in den Stand geſetzt wuͤrde we-
gen des mehreren Strohes ſeinen Acker deſto
beſſer zu duͤngen. Dieſer Zehend koͤnte allen-
fals nur auf gewiſſe Jahre eingeſchraͤnkt wer-
den, ſonderlich wenn Hofnung da iſt, daß der
geringe Acker durch beſſere Cultur in der Folge
dem guten Boden gleich werden wuͤrde.
§. 78.
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Wöllner, Johann Christoph von: Die Aufhebung der Gemeinheiten in der Marck Brandenburg. Berlin, 1766, S. 128. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/woellner_aufhebung_1766/146>, abgerufen am 16.02.2025.
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