Dieses vorausgesezt, wollen wir nun zu Vertheilung der Aecker selbst schreiten. Hier würde ich den Rath geben, alle Cossäthen, Einhüfener und solche Leute, die in Vergleichung der übrigen Eigenthümer in einem Dorfe, sehr wenig Acker besitzen, zuerst vorzunehmen, und ihnen ihr kleines Antheil zunächst am Dorfe anzuweisen. Hiedurch erhielte man den dop- pelten Vortheil, 1) viel Leute mit wenig Land abzufertigen und 2) die Portiones derer übri- gen dadurch desto näher an das Dorf zu ziehen. Die Anweisung selbst müste durch das Looß geschehen, wie sogleich gezeigt werden soll.
§. 67.
Hierauf käme die Reihe an die übrigen Besitzer der Feldmark, welche mehreren Acker als die vorigen haben. Um aber allen Zwist und unnöthige Widersprüche zu vermeiden, müste man eine doppelte Art zu loosen erwäh- len. Es würden nemlich zuerst so viel Num- mern auf eben so viel Zettel geschrieben als Ei- genthümer da sind, und diese in den Glücks- topf geworfen. Nun müste jeder nach der Zeitfolge seines Alters oder seiner Wirthschaft, was man von beiden annehmen wolte, eine Nummer herausgreifen. Diese Nummer wür- de aber weiter noch nichts als die Ordnung best immen, nach welcher einer dem andern bei
dem
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§. 66.
Dieſes vorausgeſezt, wollen wir nun zu Vertheilung der Aecker ſelbſt ſchreiten. Hier wuͤrde ich den Rath geben, alle Coſſaͤthen, Einhuͤfener und ſolche Leute, die in Vergleichung der uͤbrigen Eigenthuͤmer in einem Dorfe, ſehr wenig Acker beſitzen, zuerſt vorzunehmen, und ihnen ihr kleines Antheil zunaͤchſt am Dorfe anzuweiſen. Hiedurch erhielte man den dop- pelten Vortheil, 1) viel Leute mit wenig Land abzufertigen und 2) die Portiones derer uͤbri- gen dadurch deſto naͤher an das Dorf zu ziehen. Die Anweiſung ſelbſt muͤſte durch das Looß geſchehen, wie ſogleich gezeigt werden ſoll.
§. 67.
Hierauf kaͤme die Reihe an die uͤbrigen Beſitzer der Feldmark, welche mehreren Acker als die vorigen haben. Um aber allen Zwiſt und unnoͤthige Widerſpruͤche zu vermeiden, muͤſte man eine doppelte Art zu looſen erwaͤh- len. Es wuͤrden nemlich zuerſt ſo viel Num- mern auf eben ſo viel Zettel geſchrieben als Ei- genthuͤmer da ſind, und dieſe in den Gluͤcks- topf geworfen. Nun muͤſte jeder nach der Zeitfolge ſeines Alters oder ſeiner Wirthſchaft, was man von beiden annehmen wolte, eine Nummer herausgreifen. Dieſe Nummer wuͤr- de aber weiter noch nichts als die Ordnung beſt immen, nach welcher einer dem andern bei
dem
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§. 66.
Dieſes vorausgeſezt, wollen wir nun zu
Vertheilung der Aecker ſelbſt ſchreiten. Hier
wuͤrde ich den Rath geben, alle Coſſaͤthen,
Einhuͤfener und ſolche Leute, die in Vergleichung
der uͤbrigen Eigenthuͤmer in einem Dorfe, ſehr
wenig Acker beſitzen, zuerſt vorzunehmen, und
ihnen ihr kleines Antheil zunaͤchſt am Dorfe
anzuweiſen. Hiedurch erhielte man den dop-
pelten Vortheil, 1) viel Leute mit wenig Land
abzufertigen und 2) die Portiones derer uͤbri-
gen dadurch deſto naͤher an das Dorf zu ziehen.
Die Anweiſung ſelbſt muͤſte durch das Looß
geſchehen, wie ſogleich gezeigt werden ſoll.
§. 67.
Hierauf kaͤme die Reihe an die uͤbrigen
Beſitzer der Feldmark, welche mehreren Acker
als die vorigen haben. Um aber allen Zwiſt
und unnoͤthige Widerſpruͤche zu vermeiden,
muͤſte man eine doppelte Art zu looſen erwaͤh-
len. Es wuͤrden nemlich zuerſt ſo viel Num-
mern auf eben ſo viel Zettel geſchrieben als Ei-
genthuͤmer da ſind, und dieſe in den Gluͤcks-
topf geworfen. Nun muͤſte jeder nach der
Zeitfolge ſeines Alters oder ſeiner Wirthſchaft,
was man von beiden annehmen wolte, eine
Nummer herausgreifen. Dieſe Nummer wuͤr-
de aber weiter noch nichts als die Ordnung
beſt immen, nach welcher einer dem andern bei
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Wöllner, Johann Christoph von: Die Aufhebung der Gemeinheiten in der Marck Brandenburg. Berlin, 1766, S. 117. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/woellner_aufhebung_1766/135>, abgerufen am 04.03.2025.
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