ander unterschieden worden, und die man in der Sprache der Havelländer, Scheid- fahren nennet, noch viel mehr Land erfordert wird, welches ungenutzt bleibt? Jch habe mir einmahl die Mühe genommen, und die Menge dieser Scheidfahren auf einer Feldmark in allen drei Feldern gezählet, und ihre unterschiedene Länge gemessen. Die Breite derselben konnte ich durchgehends auf einen starken Fuß anneh- men. Dieses berechnete ich nach Quadrat- füssen und verglich es mit dem Vermessungs- register dieser Feldmark, und ich erstaunte, als ich es herausbrachte, daß der acht und zwan- zigste Theil der ganzen Feldmark auf diese Weise verloren gieng. Meine Neugier gieng aber noch weiter. Jch nahm die Charte von die- sem Landguth zu Hülfe, vermaß die sämtliche Aecker, und machte nach der Lage der Felder die Eintheilung derselben, so wie es die neue Einrichtung erfordert, daß jeder Besitzer seinen Acker beisammen auf einer Stelle erhielt. Hier- auf berechnete ich die zu der Einschliessung eines jeden Ackers nöthigen Graben, deren Breite ich zu sechs Fuß und den von der ausgeworfe- nen Erde entstehenden Wall zu vier Fuß breit annahm, und brauchte hierzu nicht mehr als den vierzigsten Theil von den Jnhalt der gan- zen Feldmark, und also ein zwölftheil weniger als die Scheidfahren ausmachten. Aus die-
sem
ander unterſchieden worden, und die man in der Sprache der Havellaͤnder, Scheid- fahren nennet, noch viel mehr Land erfordert wird, welches ungenutzt bleibt? Jch habe mir einmahl die Muͤhe genommen, und die Menge dieſer Scheidfahren auf einer Feldmark in allen drei Feldern gezaͤhlet, und ihre unterſchiedene Laͤnge gemeſſen. Die Breite derſelben konnte ich durchgehends auf einen ſtarken Fuß anneh- men. Dieſes berechnete ich nach Quadrat- fuͤſſen und verglich es mit dem Vermeſſungs- regiſter dieſer Feldmark, und ich erſtaunte, als ich es herausbrachte, daß der acht und zwan- zigſte Theil der ganzen Feldmark auf dieſe Weiſe verloren gieng. Meine Neugier gieng aber noch weiter. Jch nahm die Charte von die- ſem Landguth zu Huͤlfe, vermaß die ſaͤmtliche Aecker, und machte nach der Lage der Felder die Eintheilung derſelben, ſo wie es die neue Einrichtung erfordert, daß jeder Beſitzer ſeinen Acker beiſammen auf einer Stelle erhielt. Hier- auf berechnete ich die zu der Einſchlieſſung eines jeden Ackers noͤthigen Graben, deren Breite ich zu ſechs Fuß und den von der ausgeworfe- nen Erde entſtehenden Wall zu vier Fuß breit annahm, und brauchte hierzu nicht mehr als den vierzigſten Theil von den Jnhalt der gan- zen Feldmark, und alſo ein zwoͤlftheil weniger als die Scheidfahren ausmachten. Aus die-
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ander unterſchieden worden, und die man in
der Sprache der Havellaͤnder, Scheid-
fahren nennet, noch viel mehr Land erfordert
wird, welches ungenutzt bleibt? Jch habe mir
einmahl die Muͤhe genommen, und die Menge
dieſer Scheidfahren auf einer Feldmark in allen
drei Feldern gezaͤhlet, und ihre unterſchiedene
Laͤnge gemeſſen. Die Breite derſelben konnte
ich durchgehends auf einen ſtarken Fuß anneh-
men. Dieſes berechnete ich nach Quadrat-
fuͤſſen und verglich es mit dem Vermeſſungs-
regiſter dieſer Feldmark, und ich erſtaunte, als
ich es herausbrachte, daß der acht und zwan-
zigſte Theil der ganzen Feldmark auf dieſe Weiſe
verloren gieng. Meine Neugier gieng aber
noch weiter. Jch nahm die Charte von die-
ſem Landguth zu Huͤlfe, vermaß die ſaͤmtliche
Aecker, und machte nach der Lage der Felder
die Eintheilung derſelben, ſo wie es die neue
Einrichtung erfordert, daß jeder Beſitzer ſeinen
Acker beiſammen auf einer Stelle erhielt. Hier-
auf berechnete ich die zu der Einſchlieſſung eines
jeden Ackers noͤthigen Graben, deren Breite
ich zu ſechs Fuß und den von der ausgeworfe-
nen Erde entſtehenden Wall zu vier Fuß breit
annahm, und brauchte hierzu nicht mehr als
den vierzigſten Theil von den Jnhalt der gan-
zen Feldmark, und alſo ein zwoͤlftheil weniger
als die Scheidfahren ausmachten. Aus die-
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Wöllner, Johann Christoph von: Die Aufhebung der Gemeinheiten in der Marck Brandenburg. Berlin, 1766, S. 102. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/woellner_aufhebung_1766/120>, abgerufen am 16.02.2025.
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