oder will er die erforderliche Kosten nicht auf einmahl anwenden, so stehet es ihm frei, an- fänglich nur so viel Ackerland denen Futter- kräutern zu widmen, als er nach seinen jedes- maligen Umständen ohne sonderlichen Verlust des Getreidebaues für dienlich hält. Jndes- sen bleibt allemahl der Satz wahr: je eher der dritte Theil, oder noch besser, die Hälfte des pflugbaren Ackers zu künstlichen Wiesen ge- braucht wird, desto eher ist man im Stande das auf den vermehrten Viehstand und zu an- deren zu dieser neuen Einrichtung erforderli- chen Ausgaben verwandte Capital mit reichli- chen Zinsen wiederum herauszubringen.
2. Es ist wahr, daß zur Bestellung des Wintergetreides hernach eine neue Braache, wenn man es so nennen will, da sein muß; al- lein ich habe oben (§. 27.) gezeigt, wie vor- theilhaft selbige mit Erbsen, Gartengewächsen und Buchweitzen angesäet werden kann, wel- che ihre Stelle reichlich bezahlen, und also die- ser ansehnliche Theil Acker keinesweges wüste liegen darf, wie bei der bisherigen alten Braache geschiehet.
3. Die Folge, daß man weniger Korn erndte und seine Einnahme verringere, fällt also von selbst weg. Einen Ausfall an Winterge- treide kann man höchstens das erste Jahr ein-
räumen
oder will er die erforderliche Koſten nicht auf einmahl anwenden, ſo ſtehet es ihm frei, an- faͤnglich nur ſo viel Ackerland denen Futter- kraͤutern zu widmen, als er nach ſeinen jedes- maligen Umſtaͤnden ohne ſonderlichen Verluſt des Getreidebaues fuͤr dienlich haͤlt. Jndeſ- ſen bleibt allemahl der Satz wahr: je eher der dritte Theil, oder noch beſſer, die Haͤlfte des pflugbaren Ackers zu kuͤnſtlichen Wieſen ge- braucht wird, deſto eher iſt man im Stande das auf den vermehrten Viehſtand und zu an- deren zu dieſer neuen Einrichtung erforderli- chen Ausgaben verwandte Capital mit reichli- chen Zinſen wiederum herauszubringen.
2. Es iſt wahr, daß zur Beſtellung des Wintergetreides hernach eine neue Braache, wenn man es ſo nennen will, da ſein muß; al- lein ich habe oben (§. 27.) gezeigt, wie vor- theilhaft ſelbige mit Erbſen, Gartengewaͤchſen und Buchweitzen angeſaͤet werden kann, wel- che ihre Stelle reichlich bezahlen, und alſo die- ſer anſehnliche Theil Acker keinesweges wuͤſte liegen darf, wie bei der bisherigen alten Braache geſchiehet.
3. Die Folge, daß man weniger Korn erndte und ſeine Einnahme verringere, faͤllt alſo von ſelbſt weg. Einen Ausfall an Winterge- treide kann man hoͤchſtens das erſte Jahr ein-
raͤumen
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[84/0102]
oder will er die erforderliche Koſten nicht auf
einmahl anwenden, ſo ſtehet es ihm frei, an-
faͤnglich nur ſo viel Ackerland denen Futter-
kraͤutern zu widmen, als er nach ſeinen jedes-
maligen Umſtaͤnden ohne ſonderlichen Verluſt
des Getreidebaues fuͤr dienlich haͤlt. Jndeſ-
ſen bleibt allemahl der Satz wahr: je eher der
dritte Theil, oder noch beſſer, die Haͤlfte des
pflugbaren Ackers zu kuͤnſtlichen Wieſen ge-
braucht wird, deſto eher iſt man im Stande
das auf den vermehrten Viehſtand und zu an-
deren zu dieſer neuen Einrichtung erforderli-
chen Ausgaben verwandte Capital mit reichli-
chen Zinſen wiederum herauszubringen.
2. Es iſt wahr, daß zur Beſtellung des
Wintergetreides hernach eine neue Braache,
wenn man es ſo nennen will, da ſein muß; al-
lein ich habe oben (§. 27.) gezeigt, wie vor-
theilhaft ſelbige mit Erbſen, Gartengewaͤchſen
und Buchweitzen angeſaͤet werden kann, wel-
che ihre Stelle reichlich bezahlen, und alſo die-
ſer anſehnliche Theil Acker keinesweges wuͤſte
liegen darf, wie bei der bisherigen alten Braache
geſchiehet.
3. Die Folge, daß man weniger Korn
erndte und ſeine Einnahme verringere, faͤllt alſo
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Wöllner, Johann Christoph von: Die Aufhebung der Gemeinheiten in der Marck Brandenburg. Berlin, 1766, S. 84. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/woellner_aufhebung_1766/102>, abgerufen am 20.07.2024.
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