Wilamowitz-Moellendorff, Ulrich von: Aristoteles und Athen. Bd. 2. Berlin, 1893.20000 kostgänger des Reiches. wird6), ist verdorben: denn dass nicht zwei gleiche zahlen mit men undde einander gegenübergestellt werden können, sollte sich jeder selbst sagen. obwol die beamten dem namen nach für unbesoldet gelten, rechnet dieser schriftsteller ganz unbefangen mit dem grundsatze, dass das amt den mann nährt (vgl. I s. 196). die zahl scheint ungeheuer. ich lege eine berechnung vor, obwol das ergebnis unbefriedigend ist, weil ich von mir selbst weiss, dass man gewöhnt ist, zu niedrig zu rechnen. dreissiger collegien gibt es für demenrichter und logisten; als drittes können hellenotamien mit beisitzern zutreten, denn nach der ana- logie von archonten und euthynen dürfen auf einen hellenotamias zwei beisitzer gerechnet werden. zehnercollegien sind es mindestens 14 (stra- tegoi, taxiarkhoi, phularkhoi, tamiai tes theou, tamiai ton allon theon, agoranomoi, astunomoi, sitophulakes, neoroi, ieron episkeuastai, apodektai, poletai, praktores, ieropoioi eis eniauton), 9 archonten mit 1 schreiber, 6 beisitzern, 1 herold und 1 pfeifer, 11 endeka, 1 (oder 2) schreiber, 2 hipparchen, kolakretai, eisagoges, nautodikai in un- bestimmter zahl. dazu der ganze tross von uperetai bürgerlichen stan- des, herolde, schreiber, unterschreiber. gerade diese besoldeten sub- alternen beamten durften in dieser berechnung nicht fehlen. und welche behörde wäre ohne ein bureau gewesen? dass eine schäfzung der bisher aufgezählten auf 350 unter dem effectivbestande bleibt, ist mir nicht zweifelhaft. gar nicht in anschlag gebracht sind bisher die offiziere der flotte. einstellen müssen wir mindesten 30 trittyarchen, die vielleicht besser überhaupt als beamte gezählt würden. den befehl auf der galeere führt der trierarch. es ist wahr, die trierarchie ist eine last, aber sie ist dennoch ein amt, und die oligarchen rechnen den trierarchen unter die beamten, die von den bündnern geehrt werden (Pol. Ath. 1, 18): das konnte auch mit geschenken geschehen, durch ein therapeuein, wie die Lesbier sagen (Thuk. 3, 11) und wie es Alkibiades an den Olym- pien 420 vor allen Hellenen erfuhr. wer also eine möglichst hohe ziffer zu erzielen suchte, konnte die trierarchen unter die beamten, die von den bündnern lebten, recht gut zählen. es waren ihrer 400 ([Xen.] Pol. Ath. 3, 4), von denen nur ein kleiner teil alljährlich verwen- dung fand. aber wir dürfen auch nicht alle einrechnen, sonst wird die zahl 700 überschritten. ferner sind alle cultusbeamten bisher unge- rechnet. das priestertum der staatlich anerkannten culte nährt seinen 6) Psephisma für Leonidas von Halikarnass CIA IV p. 165. [Xen.] Pol. Ath.
1, 19: Xen. Symp. 4, 31. gesetz bei Aischines 1, 21. 20000 kostgänger des Reiches. wird6), ist verdorben: denn daſs nicht zwei gleiche zahlen mit μέν undδέ einander gegenübergestellt werden können, sollte sich jeder selbst sagen. obwol die beamten dem namen nach für unbesoldet gelten, rechnet dieser schriftsteller ganz unbefangen mit dem grundsatze, daſs das amt den mann nährt (vgl. I s. 196). die zahl scheint ungeheuer. ich lege eine berechnung vor, obwol das ergebnis unbefriedigend ist, weil ich von mir selbst weiſs, daſs man gewöhnt ist, zu niedrig zu rechnen. dreiſsiger collegien gibt es für demenrichter und logisten; als drittes können hellenotamien mit beisitzern zutreten, denn nach der ana- logie von archonten und euthynen dürfen auf einen hellenotamias zwei beisitzer gerechnet werden. zehnercollegien sind es mindestens 14 (στϱα- τηγοί, ταξίαϱχοι, φύλαϱχοι, ταμίαι τῆς ϑεοῦ, ταμίαι τῶν ἄλλων ϑεῶν, ἀγοϱανόμοι, ἀστυνόμοι, σιτοφύλακες, νεωϱοί, ἱεϱῶν ἐπισκευασταί, ἀποδέκται, πωληταί, πϱάκτοϱες, ἱεϱοποιοὶ εἰς ἐνιαυτόν), 9 archonten mit 1 schreiber, 6 beisitzern, 1 herold und 1 pfeifer, 11 ἕνδεκα, 1 (oder 2) schreiber, 2 hipparchen, κωλακϱέται, εἰσαγωγῆς, ναυτοδίκαι in un- bestimmter zahl. dazu der ganze troſs von ὑπηϱέται bürgerlichen stan- des, herolde, schreiber, unterschreiber. gerade diese besoldeten sub- alternen beamten durften in dieser berechnung nicht fehlen. und welche behörde wäre ohne ein bureau gewesen? daſs eine schäfzung der bisher aufgezählten auf 350 unter dem effectivbestande bleibt, ist mir nicht zweifelhaft. gar nicht in anschlag gebracht sind bisher die offiziere der flotte. einstellen müssen wir mindesten 30 trittyarchen, die vielleicht besser überhaupt als beamte gezählt würden. den befehl auf der galeere führt der trierarch. es ist wahr, die trierarchie ist eine last, aber sie ist dennoch ein amt, und die oligarchen rechnen den trierarchen unter die beamten, die von den bündnern geehrt werden (Πολ. Αϑ. 1, 18): das konnte auch mit geschenken geschehen, durch ein ϑεϱαπεύειν, wie die Lesbier sagen (Thuk. 3, 11) und wie es Alkibiades an den Olym- pien 420 vor allen Hellenen erfuhr. wer also eine möglichst hohe ziffer zu erzielen suchte, konnte die trierarchen unter die beamten, die von den bündnern lebten, recht gut zählen. es waren ihrer 400 ([Xen.] Πολ. Αϑ. 3, 4), von denen nur ein kleiner teil alljährlich verwen- dung fand. aber wir dürfen auch nicht alle einrechnen, sonst wird die zahl 700 überschritten. ferner sind alle cultusbeamten bisher unge- rechnet. das priestertum der staatlich anerkannten culte nährt seinen 6) Psephisma für Leonidas von Halikarnaſs CIA IV p. 165. [Xen.] Πολ. Αϑ.
1, 19: Xen. Symp. 4, 31. gesetz bei Aischines 1, 21. <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <p><pb facs="#f0213" n="203"/><fw place="top" type="header">20000 kostgänger des Reiches.</fw><lb/> wird<note place="foot" n="6)">Psephisma für Leonidas von Halikarnaſs CIA IV p. 165. [Xen.] Πολ. Αϑ.<lb/> 1, 19: Xen. Symp. 4, 31. gesetz bei Aischines 1, 21.</note>, ist verdorben: denn daſs nicht zwei gleiche zahlen mit μέν und<lb/> δέ einander gegenübergestellt werden können, sollte sich jeder selbst<lb/> sagen. obwol die beamten dem namen nach für unbesoldet gelten,<lb/> rechnet dieser schriftsteller ganz unbefangen mit dem grundsatze, daſs<lb/> das amt den mann nährt (vgl. I s. 196). die zahl scheint ungeheuer.<lb/> ich lege eine berechnung vor, obwol das ergebnis unbefriedigend ist,<lb/> weil ich von mir selbst weiſs, daſs man gewöhnt ist, zu niedrig zu<lb/> rechnen. dreiſsiger collegien gibt es für demenrichter und logisten; als<lb/> drittes können hellenotamien mit beisitzern zutreten, denn nach der ana-<lb/> logie von archonten und euthynen dürfen auf einen hellenotamias zwei<lb/> beisitzer gerechnet werden. zehnercollegien sind es mindestens 14 (στϱα-<lb/> τηγοί, ταξίαϱχοι, φύλαϱχοι, ταμίαι τῆς ϑεοῦ, ταμίαι τῶν ἄλλων ϑεῶν,<lb/> ἀγοϱανόμοι, ἀστυνόμοι, σιτοφύλακες, νεωϱοί, ἱεϱῶν ἐπισκευασταί,<lb/> ἀποδέκται, πωληταί, πϱάκτοϱες, ἱεϱοποιοὶ εἰς ἐνιαυτόν), 9 archonten<lb/> mit 1 schreiber, 6 beisitzern, 1 herold und 1 pfeifer, 11 ἕνδεκα, 1 (oder 2)<lb/> schreiber, 2 hipparchen, κωλακϱέται, εἰσαγωγῆς, ναυτοδίκαι in un-<lb/> bestimmter zahl. dazu der ganze troſs von ὑπηϱέται bürgerlichen stan-<lb/> des, herolde, schreiber, unterschreiber. gerade diese besoldeten sub-<lb/> alternen beamten durften in dieser berechnung nicht fehlen. und welche<lb/> behörde wäre ohne ein bureau gewesen? daſs eine schäfzung der bisher<lb/> aufgezählten auf 350 unter dem effectivbestande bleibt, ist mir nicht<lb/> zweifelhaft. gar nicht in anschlag gebracht sind bisher die offiziere der<lb/> flotte. einstellen müssen wir mindesten 30 trittyarchen, die vielleicht<lb/> besser überhaupt als beamte gezählt würden. den befehl auf der galeere<lb/> führt der trierarch. es ist wahr, die trierarchie ist eine last, aber sie<lb/> ist dennoch ein amt, und die oligarchen rechnen den trierarchen unter<lb/> die beamten, die von den bündnern geehrt werden (Πολ. Αϑ. 1, 18):<lb/> das konnte auch mit geschenken geschehen, durch ein ϑεϱαπεύειν, wie<lb/> die Lesbier sagen (Thuk. 3, 11) und wie es Alkibiades an den Olym-<lb/> pien 420 vor allen Hellenen erfuhr. wer also eine möglichst hohe ziffer<lb/> zu erzielen suchte, konnte die trierarchen unter die beamten, die von<lb/> den bündnern lebten, recht gut zählen. es waren ihrer 400 ([Xen.]<lb/> Πολ. Αϑ. 3, 4), von denen nur ein kleiner teil alljährlich verwen-<lb/> dung fand. aber wir dürfen auch nicht alle einrechnen, sonst wird die<lb/> zahl 700 überschritten. ferner sind alle cultusbeamten bisher unge-<lb/> rechnet. das priestertum der staatlich anerkannten culte nährt seinen<lb/></p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [203/0213]
20000 kostgänger des Reiches.
wird 6), ist verdorben: denn daſs nicht zwei gleiche zahlen mit μέν und
δέ einander gegenübergestellt werden können, sollte sich jeder selbst
sagen. obwol die beamten dem namen nach für unbesoldet gelten,
rechnet dieser schriftsteller ganz unbefangen mit dem grundsatze, daſs
das amt den mann nährt (vgl. I s. 196). die zahl scheint ungeheuer.
ich lege eine berechnung vor, obwol das ergebnis unbefriedigend ist,
weil ich von mir selbst weiſs, daſs man gewöhnt ist, zu niedrig zu
rechnen. dreiſsiger collegien gibt es für demenrichter und logisten; als
drittes können hellenotamien mit beisitzern zutreten, denn nach der ana-
logie von archonten und euthynen dürfen auf einen hellenotamias zwei
beisitzer gerechnet werden. zehnercollegien sind es mindestens 14 (στϱα-
τηγοί, ταξίαϱχοι, φύλαϱχοι, ταμίαι τῆς ϑεοῦ, ταμίαι τῶν ἄλλων ϑεῶν,
ἀγοϱανόμοι, ἀστυνόμοι, σιτοφύλακες, νεωϱοί, ἱεϱῶν ἐπισκευασταί,
ἀποδέκται, πωληταί, πϱάκτοϱες, ἱεϱοποιοὶ εἰς ἐνιαυτόν), 9 archonten
mit 1 schreiber, 6 beisitzern, 1 herold und 1 pfeifer, 11 ἕνδεκα, 1 (oder 2)
schreiber, 2 hipparchen, κωλακϱέται, εἰσαγωγῆς, ναυτοδίκαι in un-
bestimmter zahl. dazu der ganze troſs von ὑπηϱέται bürgerlichen stan-
des, herolde, schreiber, unterschreiber. gerade diese besoldeten sub-
alternen beamten durften in dieser berechnung nicht fehlen. und welche
behörde wäre ohne ein bureau gewesen? daſs eine schäfzung der bisher
aufgezählten auf 350 unter dem effectivbestande bleibt, ist mir nicht
zweifelhaft. gar nicht in anschlag gebracht sind bisher die offiziere der
flotte. einstellen müssen wir mindesten 30 trittyarchen, die vielleicht
besser überhaupt als beamte gezählt würden. den befehl auf der galeere
führt der trierarch. es ist wahr, die trierarchie ist eine last, aber sie
ist dennoch ein amt, und die oligarchen rechnen den trierarchen unter
die beamten, die von den bündnern geehrt werden (Πολ. Αϑ. 1, 18):
das konnte auch mit geschenken geschehen, durch ein ϑεϱαπεύειν, wie
die Lesbier sagen (Thuk. 3, 11) und wie es Alkibiades an den Olym-
pien 420 vor allen Hellenen erfuhr. wer also eine möglichst hohe ziffer
zu erzielen suchte, konnte die trierarchen unter die beamten, die von
den bündnern lebten, recht gut zählen. es waren ihrer 400 ([Xen.]
Πολ. Αϑ. 3, 4), von denen nur ein kleiner teil alljährlich verwen-
dung fand. aber wir dürfen auch nicht alle einrechnen, sonst wird die
zahl 700 überschritten. ferner sind alle cultusbeamten bisher unge-
rechnet. das priestertum der staatlich anerkannten culte nährt seinen
6) Psephisma für Leonidas von Halikarnaſs CIA IV p. 165. [Xen.] Πολ. Αϑ.
1, 19: Xen. Symp. 4, 31. gesetz bei Aischines 1, 21.
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |