Wilamowitz-Moellendorff, Ulrich von: Aristoteles und Athen. Bd. 1. Berlin, 1893.Die verfassung. Solon 18, so dass sich ganz dasselbe verhältnis herausstellt wie oben inbetreff des archonteneides. ein sprachliches indicium, wie es dort das wort kataphatizo war, erscheint hier in dem berichte über den Areopag, polis in der bedeutung 'burg' (8, 4); dies galt zu Thukydides zeit, war aber be- kanntlich lange vor Aristoteles selbst aus dem kanzleistile verschwunden.18 a) hier aber steht es keinesweges in der wiedergabe eines alten gesetzes, sondern in der eignen darstellung, die somit unweigerlich auf eine nieder- schrift zurückgeht, die mindestens funfzig jahre älter war. was in dieser schrift stand, war eben das was Aristoteles auch gibt, eine darstellung der verfassung. Die competenz der naukraren wird sehr vage bestimmt, "für ein- lische katalektische trimeter zwar merkwürdig, aber auf ionischem metrischen gebiete so wenig anstössig wie Iaron Surakosios u. s. w. auf dorischem. 18 a) Sandys hat für diesen gebrauch ohne artikel überhaupt keinen beleg, der für Aristoteles auch nur beweiskräftig scheinen könnte. er begnügt sich e polis zu belegen, hier und zu 24, 3, wo wir den notwendig irre führenden artikel ent- fernt haben. aber er hat auch nichts als zwei stellen Xenophons, dem aus seiner jugendzeit die khremata en te polei im gedächtnis haften geblieben waren: der verbannte hatte den wechsel der terminologie nicht mit erlebt. ausserdem ist die ortsbezeichnung innerhalb der stadt für ein haus opisthen tes poleos bei Aischines 1, 97 allerdings merkwürdig, nicht bloss wegen polis, sondern auch wegen opisthen. das ist so zu sagen ein strassenname; für Aristoteles beweist er so wenig wie die stellen aus Antiphon und aus alten urkunden, die Sandys seltsamerweise anführt, gleich als ob sie nicht wider den aristotelischen gebrauch zeugten. 4*
Die verfassung. Solon 18, so daſs sich ganz dasselbe verhältnis herausstellt wie oben inbetreff des archonteneides. ein sprachliches indicium, wie es dort das wort καταφατίζω war, erscheint hier in dem berichte über den Areopag, πόλις in der bedeutung ‘burg’ (8, 4); dies galt zu Thukydides zeit, war aber be- kanntlich lange vor Aristoteles selbst aus dem kanzleistile verschwunden.18 a) hier aber steht es keinesweges in der wiedergabe eines alten gesetzes, sondern in der eignen darstellung, die somit unweigerlich auf eine nieder- schrift zurückgeht, die mindestens funfzig jahre älter war. was in dieser schrift stand, war eben das was Aristoteles auch gibt, eine darstellung der verfassung. Die competenz der naukraren wird sehr vage bestimmt, “für ein- lische katalektische trimeter zwar merkwürdig, aber auf ionischem metrischen gebiete so wenig anstöſsig wie Ἱάϱων Συϱακόσιος u. s. w. auf dorischem. 18 a) Sandys hat für diesen gebrauch ohne artikel überhaupt keinen beleg, der für Aristoteles auch nur beweiskräftig scheinen könnte. er begnügt sich ἡ πόλις zu belegen, hier und zu 24, 3, wo wir den notwendig irre führenden artikel ent- fernt haben. aber er hat auch nichts als zwei stellen Xenophons, dem aus seiner jugendzeit die χϱήματα ἐν τῇ πόλει im gedächtnis haften geblieben waren: der verbannte hatte den wechsel der terminologie nicht mit erlebt. auſserdem ist die ortsbezeichnung innerhalb der stadt für ein haus ὄπισϑεν τῆς πόλεως bei Aischines 1, 97 allerdings merkwürdig, nicht bloſs wegen πόλις, sondern auch wegen ὄπισϑεν. das ist so zu sagen ein straſsenname; für Aristoteles beweist er so wenig wie die stellen aus Antiphon und aus alten urkunden, die Sandys seltsamerweise anführt, gleich als ob sie nicht wider den aristotelischen gebrauch zeugten. 4*
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Die verfassung.
Solon 18, so daſs sich ganz dasselbe verhältnis herausstellt wie oben in
betreff des archonteneides. ein sprachliches indicium, wie es dort das wort
καταφατίζω war, erscheint hier in dem berichte über den Areopag, πόλις
in der bedeutung ‘burg’ (8, 4); dies galt zu Thukydides zeit, war aber be-
kanntlich lange vor Aristoteles selbst aus dem kanzleistile verschwunden. 18 a)
hier aber steht es keinesweges in der wiedergabe eines alten gesetzes,
sondern in der eignen darstellung, die somit unweigerlich auf eine nieder-
schrift zurückgeht, die mindestens funfzig jahre älter war. was in dieser
schrift stand, war eben das was Aristoteles auch gibt, eine darstellung
der verfassung.
Die competenz der naukraren wird sehr vage bestimmt, “für ein-
künfte und ausgaben”, εἰσφοϱαὶ καὶ δαπάναι. dafür werden ein par
abgerissene citate aus Solons antiquirten gesetzen angeführt “τοὺς ναυ-
κϱάϱους εἰσπϱάττειν” für die einkünfte, “ἀναλίσκειν (wenn dies wort
schon zu dem citate gehört) ἐκ τοῦ ναυκϱαϱικοῦ ἀϱγυϱίου”, für die aus-
gaben. das scheint zuerst ein ergebnis aristotelischer urkundenforschung.
aber man vergleiche Photius ναυκϱακία· ὁποῖόν τι ἡ συμμοϱία καὶ
ὁ δῆμος· ναύκϱαϱος δὲ ὁποῖόν τι ὁ δήμαϱχος, Σόλωνος οὕτως ὀνο-
μάσαντος, ὡς καὶ Ἀϱιστοτέλης φησί. καὶ ἐν τοῖς νόμοις δὲ “ἄν
τις ναυκϱαϱίας ἀμφισβητῇ” καὶ “τοὺς ναυκϱάϱους τοὺς κατὰ τὴν
ναυκϱαϱίαν.” dann folgt die mit Ar. 21, 5 stimmende ersetzung der
naukrarien durch die demen in der Kleisthenischen verfassung und zwei
auszüge, “ἐκ τῆς Ἀϱιστοτέλους πολιτείας ὃν τϱόπον διέταξε τὴν
πόλιν ὁ Σόλων”, das ist diese stelle (8, 3), und ὁ Κλείδημος ἐν τῇ
τϱίτῃ, der sie mit den symmorien vergleicht. sodann wird in den scholien
zu den Vögeln 1541 zur berichtigung einer ansicht des Byzantiers Aristo-
phanes, der in den kolakreten nur die verwalter des richtersolds gesehn
17)
18 a) Sandys hat für diesen gebrauch ohne artikel überhaupt keinen beleg, der
für Aristoteles auch nur beweiskräftig scheinen könnte. er begnügt sich ἡ πόλις
zu belegen, hier und zu 24, 3, wo wir den notwendig irre führenden artikel ent-
fernt haben. aber er hat auch nichts als zwei stellen Xenophons, dem aus seiner
jugendzeit die χϱήματα ἐν τῇ πόλει im gedächtnis haften geblieben waren: der
verbannte hatte den wechsel der terminologie nicht mit erlebt. auſserdem ist die
ortsbezeichnung innerhalb der stadt für ein haus ὄπισϑεν τῆς πόλεως bei Aischines
1, 97 allerdings merkwürdig, nicht bloſs wegen πόλις, sondern auch wegen ὄπισϑεν.
das ist so zu sagen ein straſsenname; für Aristoteles beweist er so wenig wie die
stellen aus Antiphon und aus alten urkunden, die Sandys seltsamerweise anführt,
gleich als ob sie nicht wider den aristotelischen gebrauch zeugten.
17) lische katalektische trimeter zwar merkwürdig, aber auf ionischem metrischen gebiete
so wenig anstöſsig wie Ἱάϱων Συϱακόσιος u. s. w. auf dorischem.
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