Wilamowitz-Moellendorff, Ulrich von: Aristoteles und Athen. Bd. 1. Berlin, 1893.I. 9. Die geltung des buches in der späteren zeit. nicht nur über die classen, sondern auch über die hauptstücke der soloni-schen demokratie aus, einschliesslich des oligarchischen vorwurfs, dass Solon die gesetze mit absicht dunkel geschrieben hätte, und es unterliegt keinem zweifel, dass die aristotelische doctrin für diese darstellung massgebend gewesen ist. aber wie der wortlaut sich viel weiter von Aristoteles ent- fernt, als denkbar wäre, wenn Plutarch die Politie selbst vor augen gehabt haben sollte, so ist auch hier ein plus auf seiten Plutarchs anzuerkennen. der brave delphische priester war wirklich nicht im stande, aus exeinai to boulomeno timorein uper ton adikoumenon (Ar. 9, 1) zu machen panti labein diken uper tou kakos peponthotos edoken ; kai gar ple- gentos eterou kai biasthentos e blabentos exen to dunameno kai boulomeno graphesthai ton adikounta kai diokein, oder von selbst auf den guten gedanken zu geraten, dass Solon die ämter den bemittelten hätte bewahren wollen, ten d allen meixai politeian, und darum die classen eingeführt hätte. sobald der census massgebend ist, haben die ständischen unterschiede aufgehört. im gegensatze dazu hat Theseus keine memeigmene demokratia gestiftet, sondern die drei stände khoris apokrinas hingestellt (Ar. fragm. 2). es fügt sich also der gedanke, den Plutarch vorträgt, gut in den aristotelischen gedankenkreis: nur hat Aristoteles diesen gedanken weder ausgesprochen noch gehabt, sintemalen er wusste, dass die classen nicht erst von Solon geschaffen waren. Die vereidigung der archonten (25, 2) stammt sicher mit Aristoteles I. 9. Die geltung des buches in der späteren zeit. nicht nur über die classen, sondern auch über die hauptstücke der soloni-schen demokratie aus, einschlieſslich des oligarchischen vorwurfs, daſs Solon die gesetze mit absicht dunkel geschrieben hätte, und es unterliegt keinem zweifel, daſs die aristotelische doctrin für diese darstellung maſsgebend gewesen ist. aber wie der wortlaut sich viel weiter von Aristoteles ent- fernt, als denkbar wäre, wenn Plutarch die Politie selbst vor augen gehabt haben sollte, so ist auch hier ein plus auf seiten Plutarchs anzuerkennen. der brave delphische priester war wirklich nicht im stande, aus ἐξεῖναι τῷ βουλομένῳ τιμωϱεῖν ὑπὲϱ τῶν ἀδικουμένων (Ar. 9, 1) zu machen παντὶ λαβεῖν δίκην ὑπὲϱ τοῦ κακῶς πεπονϑότος ἔδωκεν · καὶ γὰϱ πλη- γέντος ἑτέϱου καὶ βιασϑέντος ἢ βλαβέντος ἐξῆν τῷ δυναμένῳ καὶ βουλομένῳ γϱάφεσϑαι τὸν ἀδικοῦντα καὶ διώκειν, oder von selbst auf den guten gedanken zu geraten, daſs Solon die ämter den bemittelten hätte bewahren wollen, τὴν δ̕ ἄλλην μεῖξαι πολιτείαν, und darum die classen eingeführt hätte. sobald der census maſsgebend ist, haben die ständischen unterschiede aufgehört. im gegensatze dazu hat Theseus keine μεμειγμένη δημοκϱατία gestiftet, sondern die drei stände χωϱὶς ἀποκϱίνας hingestellt (Ar. fragm. 2). es fügt sich also der gedanke, den Plutarch vorträgt, gut in den aristotelischen gedankenkreis: nur hat Aristoteles diesen gedanken weder ausgesprochen noch gehabt, sintemalen er wuſste, daſs die classen nicht erst von Solon geschaffen waren. 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I. 9. Die geltung des buches in der späteren zeit.
nicht nur über die classen, sondern auch über die hauptstücke der soloni-
schen demokratie aus, einschlieſslich des oligarchischen vorwurfs, daſs Solon
die gesetze mit absicht dunkel geschrieben hätte, und es unterliegt keinem
zweifel, daſs die aristotelische doctrin für diese darstellung maſsgebend
gewesen ist. aber wie der wortlaut sich viel weiter von Aristoteles ent-
fernt, als denkbar wäre, wenn Plutarch die Politie selbst vor augen gehabt
haben sollte, so ist auch hier ein plus auf seiten Plutarchs anzuerkennen.
der brave delphische priester war wirklich nicht im stande, aus ἐξεῖναι
τῷ βουλομένῳ τιμωϱεῖν ὑπὲϱ τῶν ἀδικουμένων (Ar. 9, 1) zu machen
παντὶ λαβεῖν δίκην ὑπὲϱ τοῦ κακῶς πεπονϑότος ἔδωκεν · καὶ γὰϱ πλη-
γέντος ἑτέϱου καὶ βιασϑέντος ἢ βλαβέντος ἐξῆν τῷ δυναμένῳ καὶ
βουλομένῳ γϱάφεσϑαι τὸν ἀδικοῦντα καὶ διώκειν, oder von selbst auf
den guten gedanken zu geraten, daſs Solon die ämter den bemittelten
hätte bewahren wollen, τὴν δ̕ ἄλλην μεῖξαι πολιτείαν, und darum die
classen eingeführt hätte. sobald der census maſsgebend ist, haben die
ständischen unterschiede aufgehört. im gegensatze dazu hat Theseus
keine μεμειγμένη δημοκϱατία gestiftet, sondern die drei stände χωϱὶς
ἀποκϱίνας hingestellt (Ar. fragm. 2). es fügt sich also der gedanke, den
Plutarch vorträgt, gut in den aristotelischen gedankenkreis: nur hat
Aristoteles diesen gedanken weder ausgesprochen noch gehabt, sintemalen
er wuſste, daſs die classen nicht erst von Solon geschaffen waren.
Die vereidigung der archonten (25, 2) stammt sicher mit Aristoteles
aus derselben quelle (vgl. oben s. 47), ebenso das verhalten Solons zu
Peisistratos (30, vgl. oben s. 264). der bericht über die ermordung
Kylons und das gericht über seine mörder (12) steht dem Aristoteles
sehr nahe, ist aber um die ohne zweifel ungeschichtliche intervention
Solons erweitert. es ist monoton, an jeder kleinigkeit dasselbe auf-
zuzeigen, und wenn hier oder da bei Plutarch kein kenntliches plus vor-
handen sein sollte, so entscheidet die masse. nur über die solonischen
gedichte noch ein wort. Plutarch hat in seinen quellen, sagen wir nur
ruhig bei seinem hauptgewährsmann Hermippos, viele verse vorgefunden,
und darunter viele die auch Aristoteles gibt (15, 5. 16, 2. 18, 4; auch 14, 2
muſs die widerlegung des Phainias durch einen solonischen vers, den
Aristoteles 5, 3 gibt, hermippisch sein). aber er citirt ja viel mehr verse,
darunter nicht wenige, die die vorlage gab (2, 2. 8, 2. 26. 30), was zum
teil die parallelen bei Diodor und Diogenes erhärten. er hat aber auch
selbst die gedichte nachgesehen, wie von einem manne seiner bildung
und seiner sinnesart nicht anders erwartet werden konnte. so ist er in
der lage, die zeilenzahl der elegie Salamis anzugeben sammt ihrem an-
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