Wilamowitz-Moellendorff, Ulrich von: Aristoteles und Athen. Bd. 1. Berlin, 1893.I. 7. Die verfassung. Die andern ieropoioi, die epi ta ekthumata, sind eigentlich eine Endlich sind erloste beamte noch der archon von Salamis und der wir durch streichung eines kai den guten sinn erzielt haben, dass keins der andern feste in ein Panathenaeenjahr fällt: nach Blass fällt jedes in ein verschiedenes, eins also in ein Panathenaeenjahr. wüssten wir ihre ordnungen, so wäre die entscheidung leicht. aber der zufall will, dass wir nur die Delien im zweiten (V. v. Schöffer de Delo 59) und die grossen Eleusinien im vierten (CIA II 834b 4) Olympiadenjahre kennen. die Brauronien und ihre opfermänner werden zwar CIA II 729 erwähnt, aber die datirung ist weggebrochen. an dem schlusssatze haben wir verzweifelt. Blass schlägt neuerdings sehr ansprechend vor nun] de proskeitai [kai E] phais[tia] epi Kephisophontos, und pros ist eine sehr gut mögliche lesung. nur sagt er selbst, dass diese Hephaistien für jene zeit unbezeugt sind: die alte penteteris, die Schöll statt der Herakleen einsetzen wollte, kann Lykurg sehr gut erneut haben; nur fehlt jede spur. Pollux 8, 107 stimmt wörtlich, aber er kann nicht auf Aristoteles zurückgeführt werden, wenn dieser ein fünftes fest nannte; das glaube ich gern. in dem falle ist bewiesen, dass Aristoteles alles bis auf den letzten zusatz abge- schrieben hat, was ich auch gern glaube, denn die stellung der notiz bei Pollux scheint mir an sich die benutzung des Aristoteles fast unbedingt auszuschliessen. 90) Der stratege, der für den verlust der insel 318 verantwortlich gemacht
wurde, und dessen name noch nicht sicher aus den corruptel Asketadou hergestellt ist (Pausan. I 35, 2, Aiskhetades Proxenou Meliteus nennt ihn sehr wahrscheinlich Köhler CIA II p. 142), war ein pros ta paronta pragmata ekpempomenos. I. 7. Die verfassung. Die andern ἱεϱοποιοί, die ἐπὶ τὰ ἐκϑύματα, sind eigentlich eine Endlich sind erloste beamte noch der archon von Salamis und der wir durch streichung eines καί den guten sinn erzielt haben, daſs keins der andern feste in ein Panathenaeenjahr fällt: nach Blaſs fällt jedes in ein verschiedenes, eins also in ein Panathenaeenjahr. wüſsten wir ihre ordnungen, so wäre die entscheidung leicht. aber der zufall will, daſs wir nur die Delien im zweiten (V. v. Schöffer de Delo 59) und die groſsen Eleusinien im vierten (CIA II 834b 4) Olympiadenjahre kennen. die Brauronien und ihre opfermänner werden zwar CIA II 729 erwähnt, aber die datirung ist weggebrochen. an dem schluſssatze haben wir verzweifelt. Blaſs schlägt neuerdings sehr ansprechend vor νῦν] δὲ πϱόσκειται [καὶ Ἡ] φαίσ[τια] ἐπὶ Κηφισοφῶντος, und πϱος ist eine sehr gut mögliche lesung. nur sagt er selbst, daſs diese Hephaistien für jene zeit unbezeugt sind: die alte penteteris, die Schöll statt der Herakleen einsetzen wollte, kann Lykurg sehr gut erneut haben; nur fehlt jede spur. Pollux 8, 107 stimmt wörtlich, aber er kann nicht auf Aristoteles zurückgeführt werden, wenn dieser ein fünftes fest nannte; das glaube ich gern. in dem falle ist bewiesen, daſs Aristoteles alles bis auf den letzten zusatz abge- schrieben hat, was ich auch gern glaube, denn die stellung der notiz bei Pollux scheint mir an sich die benutzung des Aristoteles fast unbedingt auszuschlieſsen. 90) Der stratege, der für den verlust der insel 318 verantwortlich gemacht
wurde, und dessen name noch nicht sicher aus den corruptel Ἀσκητάδου hergestellt ist (Pausan. I 35, 2, Αἰσχητάδης Πϱοξένου Μελιτεύς nennt ihn sehr wahrscheinlich Köhler CIA II p. 142), war ein πϱὸς τὰ παϱόντα πϱάγματα ἐκπεμπόμενος. <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <pb facs="#f0244" n="230"/> <fw place="top" type="header">I. 7. Die verfassung.</fw><lb/> <p>Die andern ἱεϱοποιοί, die ἐπὶ τὰ ἐκϑύματα, sind eigentlich eine<lb/> jener für einen einzelfall gebildeten commissionen. denn jedes der sühn-<lb/> opfer, die sie ausrichten, ist durch eine besondere äuſserung des gött-<lb/> lichen willens hervorgerufen, mag diesen ein orakel oder ein seherspruch<lb/> verkünden, und nur, weil erfahrungsgemäſs der staat solche äuſserungen<lb/> alljährlich öfter empfängt oder einholt, ist einmal beliebt worden, eine<lb/> ständige behörde dafür zu schaffen. ich kann nicht angeben, wann das<lb/> geschehen ist.</p><lb/> <p>Endlich sind erloste beamte noch der archon von Salamis und der<lb/> demarch des Peiraieus, von denen Aristoteles so redet, als hätten sie<lb/> lediglich spiele dort auszurichten. allein für die eine gelegenheit sind<lb/> doch keine jährigen beamten erlost, geschweige ein so hoch bezahlter<lb/> wie der archon von Salamis. Aristoteles gibt hier also wieder nur ein<lb/> par besonderheiten an, das wichtigste aber läſst er fort, weil es teils<lb/> im namen liegt, theils die localverwaltung angeht, die er nicht berück-<lb/> sichtigen will. der archon von Salamis erscheint später neben den an-<lb/> dern beamten, die Athen in seine auswärtigen besitzungen schickt; nur<lb/> weil Salamis längst pacificirt ist, verwaltet es ein bürgerlicher erloster<lb/> mann, während die ferner liegenden inseln unter gewählten, zum teil<lb/> durch ihre namen als militärisch kenntlichen leuten stehn.<note place="foot" n="90)">Der stratege, der für den verlust der insel 318 verantwortlich gemacht<lb/> wurde, und dessen name noch nicht sicher aus den corruptel Ἀσκητάδου hergestellt<lb/> ist (Pausan. I 35, 2, Αἰσχητάδης Πϱοξένου Μελιτεύς nennt ihn sehr wahrscheinlich<lb/> Köhler CIA II p. 142), war ein πϱὸς τὰ παϱόντα πϱάγματα ἐκπεμπόμενος.</note> der archon<lb/> von Salamis, an dem Aristoteles befremdend findet, daſs er für die insel<lb/><note xml:id="note-0244" prev="#note-0243a" place="foot" n="89)">wir durch streichung eines καί den guten sinn erzielt haben, daſs keins der andern<lb/> feste in ein Panathenaeenjahr fällt: nach Blaſs fällt jedes in ein verschiedenes, eins<lb/> also in ein Panathenaeenjahr. wüſsten wir ihre ordnungen, so wäre die entscheidung<lb/> leicht. aber der zufall will, daſs wir nur die Delien im zweiten (V. v. Schöffer<lb/><hi rendition="#i">de Delo</hi> 59) und die groſsen Eleusinien im vierten (CIA II 834<hi rendition="#sup">b</hi> 4) Olympiadenjahre<lb/> kennen. die Brauronien und ihre opfermänner werden zwar CIA II 729 erwähnt,<lb/> aber die datirung ist weggebrochen. an dem schluſssatze haben wir verzweifelt.<lb/> Blaſs schlägt neuerdings sehr ansprechend vor νῦν] δὲ πϱόσκειται [καὶ Ἡ] φαίσ[τια]<lb/> ἐπὶ Κηφισοφῶντος, und πϱος ist eine sehr gut mögliche lesung. nur sagt er selbst,<lb/> daſs diese Hephaistien für jene zeit unbezeugt sind: die alte penteteris, die Schöll<lb/> statt der Herakleen einsetzen wollte, kann Lykurg sehr gut erneut haben; nur<lb/> fehlt jede spur. Pollux 8, 107 stimmt wörtlich, aber er kann nicht auf Aristoteles<lb/> zurückgeführt werden, wenn dieser ein fünftes fest nannte; das glaube ich gern.<lb/> in dem falle ist bewiesen, daſs Aristoteles alles bis auf den letzten zusatz abge-<lb/> schrieben hat, was ich auch gern glaube, denn die stellung der notiz bei Pollux scheint<lb/> mir an sich die benutzung des Aristoteles fast unbedingt auszuschlieſsen.</note><lb/></p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [230/0244]
I. 7. Die verfassung.
Die andern ἱεϱοποιοί, die ἐπὶ τὰ ἐκϑύματα, sind eigentlich eine
jener für einen einzelfall gebildeten commissionen. denn jedes der sühn-
opfer, die sie ausrichten, ist durch eine besondere äuſserung des gött-
lichen willens hervorgerufen, mag diesen ein orakel oder ein seherspruch
verkünden, und nur, weil erfahrungsgemäſs der staat solche äuſserungen
alljährlich öfter empfängt oder einholt, ist einmal beliebt worden, eine
ständige behörde dafür zu schaffen. ich kann nicht angeben, wann das
geschehen ist.
Endlich sind erloste beamte noch der archon von Salamis und der
demarch des Peiraieus, von denen Aristoteles so redet, als hätten sie
lediglich spiele dort auszurichten. allein für die eine gelegenheit sind
doch keine jährigen beamten erlost, geschweige ein so hoch bezahlter
wie der archon von Salamis. Aristoteles gibt hier also wieder nur ein
par besonderheiten an, das wichtigste aber läſst er fort, weil es teils
im namen liegt, theils die localverwaltung angeht, die er nicht berück-
sichtigen will. der archon von Salamis erscheint später neben den an-
dern beamten, die Athen in seine auswärtigen besitzungen schickt; nur
weil Salamis längst pacificirt ist, verwaltet es ein bürgerlicher erloster
mann, während die ferner liegenden inseln unter gewählten, zum teil
durch ihre namen als militärisch kenntlichen leuten stehn. 90) der archon
von Salamis, an dem Aristoteles befremdend findet, daſs er für die insel
89)
90) Der stratege, der für den verlust der insel 318 verantwortlich gemacht
wurde, und dessen name noch nicht sicher aus den corruptel Ἀσκητάδου hergestellt
ist (Pausan. I 35, 2, Αἰσχητάδης Πϱοξένου Μελιτεύς nennt ihn sehr wahrscheinlich
Köhler CIA II p. 142), war ein πϱὸς τὰ παϱόντα πϱάγματα ἐκπεμπόμενος.
89) wir durch streichung eines καί den guten sinn erzielt haben, daſs keins der andern
feste in ein Panathenaeenjahr fällt: nach Blaſs fällt jedes in ein verschiedenes, eins
also in ein Panathenaeenjahr. wüſsten wir ihre ordnungen, so wäre die entscheidung
leicht. aber der zufall will, daſs wir nur die Delien im zweiten (V. v. Schöffer
de Delo 59) und die groſsen Eleusinien im vierten (CIA II 834b 4) Olympiadenjahre
kennen. die Brauronien und ihre opfermänner werden zwar CIA II 729 erwähnt,
aber die datirung ist weggebrochen. an dem schluſssatze haben wir verzweifelt.
Blaſs schlägt neuerdings sehr ansprechend vor νῦν] δὲ πϱόσκειται [καὶ Ἡ] φαίσ[τια]
ἐπὶ Κηφισοφῶντος, und πϱος ist eine sehr gut mögliche lesung. nur sagt er selbst,
daſs diese Hephaistien für jene zeit unbezeugt sind: die alte penteteris, die Schöll
statt der Herakleen einsetzen wollte, kann Lykurg sehr gut erneut haben; nur
fehlt jede spur. Pollux 8, 107 stimmt wörtlich, aber er kann nicht auf Aristoteles
zurückgeführt werden, wenn dieser ein fünftes fest nannte; das glaube ich gern.
in dem falle ist bewiesen, daſs Aristoteles alles bis auf den letzten zusatz abge-
schrieben hat, was ich auch gern glaube, denn die stellung der notiz bei Pollux scheint
mir an sich die benutzung des Aristoteles fast unbedingt auszuschlieſsen.
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