Wilamowitz-Moellendorff, Ulrich von: Aristoteles und Athen. Bd. 1. Berlin, 1893.Die elf verfassungen. zeichnen, weil ihre veränderungen sich auf die eine tendenz zurückführen liessen, dass das plenum der volksversammlung und die durch fiction dem plenum gleichgesetzten geschwornengerichte die entscheidung in allem, grossem und kleinem, selbst immer mehr in die hand nahmen2): die eskhate demokratia erfüllte immer mehr ihre phusis, in der sprache der Politik zu reden. an autorität verloren hatte dadurch namentlich der rat, und mit unverholenem hohne erkennt Aristoteles an, dass diese körperschaft es nicht besser verdient hätte, weil sie sich in unredlicher weise beeinflussen liess. die illustration dieses satzes wird später an vielen stellen gegeben, wo der früheren weiter gehenden competenzen des rates erwähnung geschieht. Aristoteles hat aber durch das studium der geschichte etwas billiger urteilen gelernt. denn in seinen politischen vorträgen motivirte er diese übergriffe der volksversammlung mit der habsucht des volkes, das die diaeten des rates selbst begehre, sobald die finanzen es gestatteten.3) hier gibt er zu, dass es vielmehr der mangel- 2) Die stelle 41, 2 am ende ist nicht bequem stilisirt, aber wol heil aph es (d. h. kathodou) diagegenetai mekhri tes nun (d. h. politeias), aei prosepilamba- nousa to plethei ten exousian. 3) Polit. D 1299b/1300. Z 2, 1317b 30, wo Aristoteles auf die erste stelle
verweist, die in der protera methodos stand, d. h. in einer ganz anderen gedanken- reihe, wie sie es denn auch tut. aber die unerträgliche umstellerei rückt sie glück- lich in dieselbe methodos. der erste teil von cap. 2 des sechsten buches ist so direct auf Athen gemünzt und zeigt so ganz die aristotelische stimmung gegen die demo- kratie, dass ich nicht umhin kann, die gedanken hier zu reproduciren. er geht aus von dem, was die radicalen redner, Demosthenes z. b., als das demokratische ideal hinstellen, eleutheria und zen os bouletai tis (eleuthera Kerkura, khez opou theleis, wusste darauf schon der patriotische komiker zu erwidern). dies ideal wird durch folgende principien gewährleistet 1) allgemeines actives und passives wahlrecht (demos d anassei diadokhaisin en merei, sagt schon Theseus) 2) das los als wahl- modus (vgl. des oligarchen politeia Ath. anf.) 3) verbot der iteration der ämter und beschränkung ihrer dauer (vgl. Pol. 62, 3: in andern demokratien ward selbst die jährige amtsdauer verkürzt) 4) entscheidung aller rechtshändel durch das aus allen bürgern ausgeloste geschwornengericht (die ephesis eis dikasterion ex apanton, Solons grosse demokratische massregel) 5) regierung durch das plenum der volks- versammlung (was wir hier eben besprochen haben) 6) diaeten in grösstmöglicher ausdehnung (die in Athen erreicht ist, Pol. 62, 2) 7) abschaffung jeder bevorzugung, die auf abstammung, vermögen oder bildung beruht (vgl. des oligarchen Pol. Ath. passim. in Athen ist der vorzug des adels durch Kleisthenes beseitigt, me phulo- krinein 21, 2, der census durch die tatsächliche abschaffung der solonischen classen 47, 1, der vorzug der bildung, seitdem die prostasia tou demou an die plebejer gekommen ist 28, 1) 8) entwürdigung der etwa noch bestehenden lebenslänglichen ämter. das ist ein lediglich auf den Areopag zielender zusatz, der durch das streben nach verallgemeinerung nicht gewonnen hat. ex aireton klerotoi sind die Areo- Die elf verfassungen. zeichnen, weil ihre veränderungen sich auf die eine tendenz zurückführen lieſsen, daſs das plenum der volksversammlung und die durch fiction dem plenum gleichgesetzten geschwornengerichte die entscheidung in allem, groſsem und kleinem, selbst immer mehr in die hand nahmen2): die ἐσχάτη δημοκϱατία erfüllte immer mehr ihre φύσις, in der sprache der Politik zu reden. an autorität verloren hatte dadurch namentlich der rat, und mit unverholenem hohne erkennt Aristoteles an, daſs diese körperschaft es nicht besser verdient hätte, weil sie sich in unredlicher weise beeinflussen lieſs. die illustration dieses satzes wird später an vielen stellen gegeben, wo der früheren weiter gehenden competenzen des rates erwähnung geschieht. Aristoteles hat aber durch das studium der geschichte etwas billiger urteilen gelernt. denn in seinen politischen vorträgen motivirte er diese übergriffe der volksversammlung mit der habsucht des volkes, das die diaeten des rates selbst begehre, sobald die finanzen es gestatteten.3) hier gibt er zu, daſs es vielmehr der mangel- 2) Die stelle 41, 2 am ende ist nicht bequem stilisirt, aber wol heil ἀφ̕ ἧς (d. h. καϑόδου) διαγεγένηται μέχϱι τῆς νῦν (d. h. πολιτείας), ἀεὶ πϱοσεπιλαμβά- νουσα τῷ πλήϑει τὴν ἐξουσίαν. 3) Polit. Δ 1299b/1300. Ζ 2, 1317b 30, wo Aristoteles auf die erste stelle
verweist, die in der πϱοτέϱα μέϑοδος stand, d. h. in einer ganz anderen gedanken- reihe, wie sie es denn auch tut. aber die unerträgliche umstellerei rückt sie glück- lich in dieselbe μέϑοδος. der erste teil von cap. 2 des sechsten buches ist so direct auf Athen gemünzt und zeigt so ganz die aristotelische stimmung gegen die demo- kratie, daſs ich nicht umhin kann, die gedanken hier zu reproduciren. er geht aus von dem, was die radicalen redner, Demosthenes z. b., als das demokratische ideal hinstellen, ἐλευϑεϱία und ζῆν ὡς βούλεταί τις (ἐλευϑέϱα Κέϱκυϱα, χέζ̕ ὅπου ϑέλεις, wuſste darauf schon der patriotische komiker zu erwidern). dies ideal wird durch folgende principien gewährleistet 1) allgemeines actives und passives wahlrecht (δῆμος δ̕ ἀνάσσει διαδοχαῖσιν ἐν μέϱει, sagt schon Theseus) 2) das los als wahl- modus (vgl. des oligarchen πολιτεία Ἀϑ. anf.) 3) verbot der iteration der ämter und beschränkung ihrer dauer (vgl. Πολ. 62, 3: in andern demokratien ward selbst die jährige amtsdauer verkürzt) 4) entscheidung aller rechtshändel durch das aus allen bürgern ausgeloste geschwornengericht (die ἔφεσις εἰς δικαστήϱιον ἐξ ἁπάντων, Solons groſse demokratische maſsregel) 5) regierung durch das plenum der volks- versammlung (was wir hier eben besprochen haben) 6) diaeten in gröſstmöglicher ausdehnung (die in Athen erreicht ist, Πολ. 62, 2) 7) abschaffung jeder bevorzugung, die auf abstammung, vermögen oder bildung beruht (vgl. des oligarchen Πολ. Αϑ. passim. in Athen ist der vorzug des adels durch Kleisthenes beseitigt, μὴ φυλο- κϱινεῖν 21, 2, der census durch die tatsächliche abschaffung der solonischen classen 47, 1, der vorzug der bildung, seitdem die πϱοστασία τοῦ δήμου an die plebejer gekommen ist 28, 1) 8) entwürdigung der etwa noch bestehenden lebenslänglichen ämter. das ist ein lediglich auf den Areopag zielender zusatz, der durch das streben nach verallgemeinerung nicht gewonnen hat. ἐξ αἱϱετῶν κληϱωτοί sind die Areo- <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <p><pb facs="#f0201" n="187"/><fw place="top" type="header">Die elf verfassungen.</fw><lb/> zeichnen, weil ihre veränderungen sich auf die eine tendenz zurück<lb/> führen lieſsen, daſs das plenum der volksversammlung und die durch<lb/> fiction dem plenum gleichgesetzten geschwornengerichte die entscheidung<lb/> in allem, groſsem und kleinem, selbst immer mehr in die hand nahmen<note place="foot" n="2)">Die stelle 41, 2 am ende ist nicht bequem stilisirt, aber wol heil ἀφ̕ ἧς<lb/> (d. h. καϑόδου) διαγεγένηται μέχϱι τῆς νῦν (d. h. πολιτείας), ἀεὶ πϱοσεπιλαμβά-<lb/> νουσα τῷ πλήϑει τὴν ἐξουσίαν.</note>:<lb/> die ἐσχάτη δημοκϱατία erfüllte immer mehr ihre φύσις, in der sprache<lb/> der Politik zu reden. an autorität verloren hatte dadurch namentlich<lb/> der rat, und mit unverholenem hohne erkennt Aristoteles an, daſs diese<lb/> körperschaft es nicht besser verdient hätte, weil sie sich in unredlicher<lb/> weise beeinflussen lieſs. die illustration dieses satzes wird später an<lb/> vielen stellen gegeben, wo der früheren weiter gehenden competenzen<lb/> des rates erwähnung geschieht. 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Die elf verfassungen.
zeichnen, weil ihre veränderungen sich auf die eine tendenz zurück
führen lieſsen, daſs das plenum der volksversammlung und die durch
fiction dem plenum gleichgesetzten geschwornengerichte die entscheidung
in allem, groſsem und kleinem, selbst immer mehr in die hand nahmen 2):
die ἐσχάτη δημοκϱατία erfüllte immer mehr ihre φύσις, in der sprache
der Politik zu reden. an autorität verloren hatte dadurch namentlich
der rat, und mit unverholenem hohne erkennt Aristoteles an, daſs diese
körperschaft es nicht besser verdient hätte, weil sie sich in unredlicher
weise beeinflussen lieſs. die illustration dieses satzes wird später an
vielen stellen gegeben, wo der früheren weiter gehenden competenzen
des rates erwähnung geschieht. Aristoteles hat aber durch das studium
der geschichte etwas billiger urteilen gelernt. denn in seinen politischen
vorträgen motivirte er diese übergriffe der volksversammlung mit der
habsucht des volkes, das die diaeten des rates selbst begehre, sobald die
finanzen es gestatteten. 3) hier gibt er zu, daſs es vielmehr der mangel-
2) Die stelle 41, 2 am ende ist nicht bequem stilisirt, aber wol heil ἀφ̕ ἧς
(d. h. καϑόδου) διαγεγένηται μέχϱι τῆς νῦν (d. h. πολιτείας), ἀεὶ πϱοσεπιλαμβά-
νουσα τῷ πλήϑει τὴν ἐξουσίαν.
3) Polit. Δ 1299b/1300. Ζ 2, 1317b 30, wo Aristoteles auf die erste stelle
verweist, die in der πϱοτέϱα μέϑοδος stand, d. h. in einer ganz anderen gedanken-
reihe, wie sie es denn auch tut. aber die unerträgliche umstellerei rückt sie glück-
lich in dieselbe μέϑοδος. der erste teil von cap. 2 des sechsten buches ist so direct
auf Athen gemünzt und zeigt so ganz die aristotelische stimmung gegen die demo-
kratie, daſs ich nicht umhin kann, die gedanken hier zu reproduciren. er geht aus
von dem, was die radicalen redner, Demosthenes z. b., als das demokratische ideal
hinstellen, ἐλευϑεϱία und ζῆν ὡς βούλεταί τις (ἐλευϑέϱα Κέϱκυϱα, χέζ̕ ὅπου ϑέλεις,
wuſste darauf schon der patriotische komiker zu erwidern). dies ideal wird durch
folgende principien gewährleistet 1) allgemeines actives und passives wahlrecht
(δῆμος δ̕ ἀνάσσει διαδοχαῖσιν ἐν μέϱει, sagt schon Theseus) 2) das los als wahl-
modus (vgl. des oligarchen πολιτεία Ἀϑ. anf.) 3) verbot der iteration der ämter und
beschränkung ihrer dauer (vgl. Πολ. 62, 3: in andern demokratien ward selbst die
jährige amtsdauer verkürzt) 4) entscheidung aller rechtshändel durch das aus allen
bürgern ausgeloste geschwornengericht (die ἔφεσις εἰς δικαστήϱιον ἐξ ἁπάντων,
Solons groſse demokratische maſsregel) 5) regierung durch das plenum der volks-
versammlung (was wir hier eben besprochen haben) 6) diaeten in gröſstmöglicher
ausdehnung (die in Athen erreicht ist, Πολ. 62, 2) 7) abschaffung jeder bevorzugung,
die auf abstammung, vermögen oder bildung beruht (vgl. des oligarchen Πολ. Αϑ.
passim. in Athen ist der vorzug des adels durch Kleisthenes beseitigt, μὴ φυλο-
κϱινεῖν 21, 2, der census durch die tatsächliche abschaffung der solonischen classen
47, 1, der vorzug der bildung, seitdem die πϱοστασία τοῦ δήμου an die plebejer
gekommen ist 28, 1) 8) entwürdigung der etwa noch bestehenden lebenslänglichen
ämter. das ist ein lediglich auf den Areopag zielender zusatz, der durch das streben
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