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Wiedeburg, Heinrich: Eine Christliche Leich-Predigt: Gehalten bey der Begräbnis, Friderici Hulderici [...]. Wolfenbüttel, 1619.

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eine eingegossene Gerechtigkeit / oder newe Qualitet vnd Habitum, dadurch der Mensch in sich selbst Gerecht vnd Heylig sey / wie auch nicht die Gerechtigkeit der Wercke / so entweder der Mensch auß freyem Willen / den eusserlichen Gehorsam belangend / oder auß eingeben / getrieb vnd hülff des H. Geistes / welcher den Wieder gebornen geschencket / nach dem Gesetze Gottes verrichtet / wovon die Jesuiten viel wesens / schreibens vnd schreiens machen / vnd nennen jene justitiam habitualem, eine ein wonende Gerechtigkeit / diese aber justitian actualen eine wirckliche Gerechtigkeit. Denn die H. Schrifft / die hie allein reden muß / weiß vnd beschreibet nur allein eine Rechtfertigung vnd Gerechtigkeit / die für Gott gilt. (Act. 15. v. 11. Röm. 4. v. 33.) von denen for gesagten aber sagt Christus Matt. 5. Es sey den ewer Gerechtigkeit besser / denn der Schrifftgelerten vnd Phariseer / so werdet jhr nicht in dz Himmelreich kommen. Vnd der H. Apostel Paulus: Ron: 10. sie erkennen die Gerechtigkeit nicht / die für Gott gilt / vnd trachten jhre eigene Gerechtigkeit auffzurichten / vnd sind also der Gerechtigkeit / die für GOtt gilt / nicht vnderthan. Denn die Gerechtigkeit / dadurch wir Gerecht werden / vnd für GOtt gelten sol: Muß in allen Stücken vollkommen seyn / daß sie vor dem Gericht GOTTes bestehe / ohn den allergeringsten mangel vnd gebrechen / wird auch also beschrieben / daß sie nicht komme aus dem Gesetze / sondern aus dem Evangelio / nicht aus den Wercken / sondern aus Gnaden / also

eine eingegossene Gerechtigkeit / oder newe Qualitet vñ Habitum, dadurch der Mensch in sich selbst Gerecht vnd Heylig sey / wie auch nicht die Gerechtigkeit der Wercke / so entweder der Mensch auß freyem Willen / den eusserlichen Gehorsam belangend / oder auß eingeben / getrieb vnd hülff des H. Geistes / welcher den Wieder gebornen geschencket / nach dem Gesetze Gottes verrichtet / wovon die Jesuiten viel wesens / schreibens vnd schreiens machen / vnd neñen jene justitiam habitualem, eine ein wonende Gerechtigkeit / diese aber justitiã actualẽ eine wirckliche Gerechtigkeit. Deñ die H. Schrifft / die hie allein reden muß / weiß vnd beschreibet nur allein eine Rechtfertigung vnd Gerechtigkeit / die für Gott gilt. (Act. 15. v. 11. Röm. 4. v. 33.) von denẽ for gesagtẽ aber sagt Christus Matt. 5. Es sey den ewer Gerechtigkeit besser / deñ der Schrifftgelerten vnd Phariseer / so werdet jhr nicht in dz Him̃elreich kom̃en. Vnd der H. Apostel Paulus: Rõ: 10. sie erkeñen die Gerechtigkeit nicht / die für Gott gilt / vnd trachten jhre eigene Gerechtigkeit auffzurichten / vnd sind also der Gerechtigkeit / die für GOtt gilt / nicht vnderthan. Denn die Gerechtigkeit / dadurch wir Gerecht werden / vnd für GOtt gelten sol: Muß in allen Stücken vollkommen seyn / daß sie vor dem Gericht GOTTes bestehe / ohn den allergeringsten mangel vnd gebrechen / wird auch also beschrieben / daß sie nicht kom̃e aus dem Gesetze / sondern aus dem Evangelio / nicht aus den Werckẽ / sondern aus Gnaden / also

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Zitationshilfe: Wiedeburg, Heinrich: Eine Christliche Leich-Predigt: Gehalten bey der Begräbnis, Friderici Hulderici [...]. Wolfenbüttel, 1619, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/wiedeburg_leichpredigt_1619/11>, abgerufen am 21.11.2024.