treten zu müssen, aber gleichzeitig bewog mich diese Aeußerung noch den Passus 4 in das Abkommen mit aufzunehmen. Durch das Festhalten der Schiffe wurde Carvajals Unternehmen bis auf weiteres vereitelt und der beste Schutz gegen solche Aus- schreitungen gewährt, unter denen die Deutschen am meisten ge- litten hätten. Bis zum 28. hoffte ich präcise Instructionen von Berlin aus zu erhalten und danach meine weiteren Maß- nahmen treffen zu können.
Die Annahme jener Bedingungen gab die Gewißheit, daß das den Behörden des Cantons Murcia gegenüber inne ge- haltene Verfahren ein zweckentsprechendes gewesen war. Der gezeigte Ernst hatte sie offenbar eingeschüchtert, und im Interesse eines weiteren friedlichen Verlaufes der Angelegenheit kam es darauf an, sie zwar einerseits in keiner Weise zu provociren, andererseits sie aber in der Stimmung zu erhalten. Um ihnen zunächst den Hauptstein des Anstoßes aus den Augen zu schaffen, wurde noch am selben Tage die "Vigilante" mit einer Prisen- mannschaft und unter deutscher Kriegsflagge nach Gibraltar ge- schickt, um das Eintreffen weiterer Befehle von Berlin abzu- warten. Dort machte zwar der englische Gouverneur den Versuch, das Schiff unter die Jurisdiction eines englischen Prisengerichts zu bringen, allein ohne Erfolg. Das eigenthümliche Ansinnen des Engländers wurde von dem commandirenden Officier der Prise ebenso höflich wie entschieden abgelehnt und die letztere, auf Anweisung des deutschen Geschäftsträgers in Madrid, später an den spanischen Consul für die republikanische Regierung aus- geliefert, so daß sie wieder in die Hände ihrer rechtmäßigen Eigenthümer gelangte. Auf dem Wege nach Gibraltar lief die "Vigilante" Almeria an, wo die "Elisabeth" lag, und über- brachte ihr meinen Befehl, nach Cartagena zu kommen, da die Sachlage doch möglicherweise ihre Anwesenheit nöthig machen konnte. Sie traf dort am 24. Juli Abends ein, mußte indessen schon am andern Mittag wieder nach Cadix entsandt werden,
Werner
treten zu müſſen, aber gleichzeitig bewog mich dieſe Aeußerung noch den Paſſus 4 in das Abkommen mit aufzunehmen. Durch das Feſthalten der Schiffe wurde Carvajals Unternehmen bis auf weiteres vereitelt und der beſte Schutz gegen ſolche Aus- ſchreitungen gewährt, unter denen die Deutſchen am meiſten ge- litten hätten. Bis zum 28. hoffte ich präciſe Inſtructionen von Berlin aus zu erhalten und danach meine weiteren Maß- nahmen treffen zu können.
Die Annahme jener Bedingungen gab die Gewißheit, daß das den Behörden des Cantons Murcia gegenüber inne ge- haltene Verfahren ein zweckentſprechendes geweſen war. Der gezeigte Ernſt hatte ſie offenbar eingeſchüchtert, und im Intereſſe eines weiteren friedlichen Verlaufes der Angelegenheit kam es darauf an, ſie zwar einerſeits in keiner Weiſe zu provociren, andererſeits ſie aber in der Stimmung zu erhalten. Um ihnen zunächſt den Hauptſtein des Anſtoßes aus den Augen zu ſchaffen, wurde noch am ſelben Tage die „Vigilante“ mit einer Priſen- mannſchaft und unter deutſcher Kriegsflagge nach Gibraltar ge- ſchickt, um das Eintreffen weiterer Befehle von Berlin abzu- warten. Dort machte zwar der engliſche Gouverneur den Verſuch, das Schiff unter die Jurisdiction eines engliſchen Priſengerichts zu bringen, allein ohne Erfolg. Das eigenthümliche Anſinnen des Engländers wurde von dem commandirenden Officier der Priſe ebenſo höflich wie entſchieden abgelehnt und die letztere, auf Anweiſung des deutſchen Geſchäftsträgers in Madrid, ſpäter an den ſpaniſchen Conſul für die republikaniſche Regierung aus- geliefert, ſo daß ſie wieder in die Hände ihrer rechtmäßigen Eigenthümer gelangte. Auf dem Wege nach Gibraltar lief die „Vigilante“ Almeria an, wo die „Eliſabeth“ lag, und über- brachte ihr meinen Befehl, nach Cartagena zu kommen, da die Sachlage doch möglicherweiſe ihre Anweſenheit nöthig machen konnte. Sie traf dort am 24. Juli Abends ein, mußte indeſſen ſchon am andern Mittag wieder nach Cadix entſandt werden,
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Werner
treten zu müſſen, aber gleichzeitig bewog mich dieſe Aeußerung
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das Feſthalten der Schiffe wurde Carvajals Unternehmen bis
auf weiteres vereitelt und der beſte Schutz gegen ſolche Aus-
ſchreitungen gewährt, unter denen die Deutſchen am meiſten ge-
litten hätten. Bis zum 28. hoffte ich präciſe Inſtructionen
von Berlin aus zu erhalten und danach meine weiteren Maß-
nahmen treffen zu können.
Die Annahme jener Bedingungen gab die Gewißheit, daß
das den Behörden des Cantons Murcia gegenüber inne ge-
haltene Verfahren ein zweckentſprechendes geweſen war. Der
gezeigte Ernſt hatte ſie offenbar eingeſchüchtert, und im Intereſſe
eines weiteren friedlichen Verlaufes der Angelegenheit kam es
darauf an, ſie zwar einerſeits in keiner Weiſe zu provociren,
andererſeits ſie aber in der Stimmung zu erhalten. Um ihnen
zunächſt den Hauptſtein des Anſtoßes aus den Augen zu ſchaffen,
wurde noch am ſelben Tage die „Vigilante“ mit einer Priſen-
mannſchaft und unter deutſcher Kriegsflagge nach Gibraltar ge-
ſchickt, um das Eintreffen weiterer Befehle von Berlin abzu-
warten. Dort machte zwar der engliſche Gouverneur den Verſuch,
das Schiff unter die Jurisdiction eines engliſchen Priſengerichts
zu bringen, allein ohne Erfolg. Das eigenthümliche Anſinnen
des Engländers wurde von dem commandirenden Officier der
Priſe ebenſo höflich wie entſchieden abgelehnt und die letztere,
auf Anweiſung des deutſchen Geſchäftsträgers in Madrid, ſpäter
an den ſpaniſchen Conſul für die republikaniſche Regierung aus-
geliefert, ſo daß ſie wieder in die Hände ihrer rechtmäßigen
Eigenthümer gelangte. Auf dem Wege nach Gibraltar lief die
„Vigilante“ Almeria an, wo die „Eliſabeth“ lag, und über-
brachte ihr meinen Befehl, nach Cartagena zu kommen, da die
Sachlage doch möglicherweiſe ihre Anweſenheit nöthig machen
konnte. Sie traf dort am 24. Juli Abends ein, mußte indeſſen
ſchon am andern Mittag wieder nach Cadix entſandt werden,
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Werner, Reinhold von: Erinnerungen und Bilder aus dem Seeleben. Berlin, 1880, S. 394. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/werner_seeleben_1880/406>, abgerufen am 27.07.2024.
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