deutschen und englischen Regierung für "Friedrich Karl" und "Pigeon" eingetroffen sein können, auslaufen zu lassen.
5. Beide genannten Schiffe ("Friedrich Karl" und "Pigeon") sowie andere, die etwa noch eintreffen sollten, können, nach ihrer Wahl, entweder auf der Rhede von Escombrero oder im Hafen von Cartagena ankern und dürfen unter keinen Umständen in irgend welcher Weise von den Bewohnern des Landes behelligt werden.
An Bord der deutschen Panzerfregatte "Friedrich Karl", den 23. Juli 1873.
Dieses Schriftstück wurde von der Junta sowie von General Contreras, als Spitze der Militärbehörden, für bindend aner- kannt und einerseits von mir und dem Commandant Trotter vom "Pigeon", andererseits von den Deputirten der Junta, Moja, Sauvalle, Carvajal und Galvez, sowie von dem stell- vertretenden deutschen Consul Spottorno unterzeichnet.
Infolge dessen setzte ich Galvez mit der Besatzung in Frei- heit und dämpfte damit die in der Stadt herrschende Aufregung.
Der oben genannte Carvajal war der früher erwähnte Volkstribun von Malaga, und ich war sehr erstaunt, ihn in Cartagena wiederzusehen, bis ich erfuhr, daß dort seine Herr- lichkeit ein jähes Ende gefunden hatte. Der neue in Malaga von der Cortes eingesetzte Gouverneur Solier, ein energischer Mann, hatte Carvajal und seine Freiwilligen aus der Stadt zu drängen gewußt und dieser hatte sich nach Cartagena gerettet, um mit Hülfe der Kriegsschiffe und in Verbindung mit der zurückgebliebenen Communistenpartei sich am 24. d. M. Mala- ga's wieder zu bemächtigen. Dies erfuhr ich noch vor Abschluß der Verhandlungen aus seinem eigenen Munde. Er erzählte überhaupt sehr unbefangen alles mögliche und sagte mir unter anderem: "Ich wollte heute mit "Vigilante", "Victoria" und "Fernando el Catolico" nach Malaga abgehen." Ich erwiderte, daß es mir leid thäte, seinem Vorhaben hindernd in den Weg
Nach Weſtindien und dem Mittelmeer
deutſchen und engliſchen Regierung für „Friedrich Karl“ und „Pigeon“ eingetroffen ſein können, auslaufen zu laſſen.
5. Beide genannten Schiffe („Friedrich Karl“ und „Pigeon“) ſowie andere, die etwa noch eintreffen ſollten, können, nach ihrer Wahl, entweder auf der Rhede von Escombrero oder im Hafen von Cartagena ankern und dürfen unter keinen Umſtänden in irgend welcher Weiſe von den Bewohnern des Landes behelligt werden.
An Bord der deutſchen Panzerfregatte „Friedrich Karl“, den 23. Juli 1873.
Dieſes Schriftſtück wurde von der Junta ſowie von General Contreras, als Spitze der Militärbehörden, für bindend aner- kannt und einerſeits von mir und dem Commandant Trotter vom „Pigeon“, andererſeits von den Deputirten der Junta, Moja, Sauvalle, Carvajal und Galvez, ſowie von dem ſtell- vertretenden deutſchen Conſul Spottorno unterzeichnet.
Infolge deſſen ſetzte ich Galvez mit der Beſatzung in Frei- heit und dämpfte damit die in der Stadt herrſchende Aufregung.
Der oben genannte Carvajal war der früher erwähnte Volkstribun von Malaga, und ich war ſehr erſtaunt, ihn in Cartagena wiederzuſehen, bis ich erfuhr, daß dort ſeine Herr- lichkeit ein jähes Ende gefunden hatte. Der neue in Malaga von der Cortes eingeſetzte Gouverneur Solier, ein energiſcher Mann, hatte Carvajal und ſeine Freiwilligen aus der Stadt zu drängen gewußt und dieſer hatte ſich nach Cartagena gerettet, um mit Hülfe der Kriegsſchiffe und in Verbindung mit der zurückgebliebenen Communiſtenpartei ſich am 24. d. M. Mala- ga’s wieder zu bemächtigen. Dies erfuhr ich noch vor Abſchluß der Verhandlungen aus ſeinem eigenen Munde. Er erzählte überhaupt ſehr unbefangen alles mögliche und ſagte mir unter anderem: „Ich wollte heute mit „Vigilante“, „Victoria“ und „Fernando el Catolico“ nach Malaga abgehen.“ Ich erwiderte, daß es mir leid thäte, ſeinem Vorhaben hindernd in den Weg
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Nach Weſtindien und dem Mittelmeer
deutſchen und engliſchen Regierung für „Friedrich Karl“ und
„Pigeon“ eingetroffen ſein können, auslaufen zu laſſen.
5. Beide genannten Schiffe („Friedrich Karl“ und „Pigeon“)
ſowie andere, die etwa noch eintreffen ſollten, können, nach ihrer
Wahl, entweder auf der Rhede von Escombrero oder im Hafen
von Cartagena ankern und dürfen unter keinen Umſtänden in irgend
welcher Weiſe von den Bewohnern des Landes behelligt werden.
An Bord der deutſchen Panzerfregatte „Friedrich Karl“,
den 23. Juli 1873.
Dieſes Schriftſtück wurde von der Junta ſowie von General
Contreras, als Spitze der Militärbehörden, für bindend aner-
kannt und einerſeits von mir und dem Commandant Trotter
vom „Pigeon“, andererſeits von den Deputirten der Junta,
Moja, Sauvalle, Carvajal und Galvez, ſowie von dem ſtell-
vertretenden deutſchen Conſul Spottorno unterzeichnet.
Infolge deſſen ſetzte ich Galvez mit der Beſatzung in Frei-
heit und dämpfte damit die in der Stadt herrſchende Aufregung.
Der oben genannte Carvajal war der früher erwähnte
Volkstribun von Malaga, und ich war ſehr erſtaunt, ihn in
Cartagena wiederzuſehen, bis ich erfuhr, daß dort ſeine Herr-
lichkeit ein jähes Ende gefunden hatte. Der neue in Malaga
von der Cortes eingeſetzte Gouverneur Solier, ein energiſcher
Mann, hatte Carvajal und ſeine Freiwilligen aus der Stadt
zu drängen gewußt und dieſer hatte ſich nach Cartagena gerettet,
um mit Hülfe der Kriegsſchiffe und in Verbindung mit der
zurückgebliebenen Communiſtenpartei ſich am 24. d. M. Mala-
ga’s wieder zu bemächtigen. Dies erfuhr ich noch vor Abſchluß
der Verhandlungen aus ſeinem eigenen Munde. Er erzählte
überhaupt ſehr unbefangen alles mögliche und ſagte mir unter
anderem: „Ich wollte heute mit „Vigilante“, „Victoria“ und
„Fernando el Catolico“ nach Malaga abgehen.“ Ich erwiderte,
daß es mir leid thäte, ſeinem Vorhaben hindernd in den Weg
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Werner, Reinhold von: Erinnerungen und Bilder aus dem Seeleben. Berlin, 1880, S. 393. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/werner_seeleben_1880/405>, abgerufen am 16.02.2025.
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