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Werner, Reinhold von: Erinnerungen und Bilder aus dem Seeleben. Berlin, 1880.

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Punkte, namentlich über ihre Betheiligung an der Nordseeflotten-
abtheilung abzugeben und, zur Verhinderung der factischen Auf-
lösung der vorhandenen Flotte, mit Ablauf des Jahres Mittel
zur ferneren Erhaltung derselben herbeizuschaffen, sei es durch
Vorschüsse, Matricularbeiträge oder durch Aufnahme von An-
leihen gegen Verpfändung der Schiffe.

Die Bundesversammlung beschloß hierauf über die vor-
stehenden Anträge die Instructionen der Regierungen binnen drei
Wochen einzuholen.

Wie der Unbefangene aus dem Obigen ersieht, versprach
eine Verwirklichung dieser Anträge der deutschen Flotte keine
lebensfähige Zukunft. Wenn irgendwo eine einheitliche Leitung
erforderlich wird, um Leistungsfähigkeit zu sichern, so ist dies
bei Heer und Flotte der Fall. Der unglücklichen deutschen Flotte
war es aber nicht nur vorbehalten, in drei Contingente zu
zerfallen, jede mit eigener Organisation und Verwaltung,
in welche weder der Bund noch irgend eine Centralbehörde
hineinreden durfte, sondern eines dieser Contingente sollte
sogar von dreißig Souveränen abhängig sein. Eine solche Ein-
richtung trug schon den Keim des Todes in sich, und vom
patriotischen Standpunkte war es deshalb nicht zu bedauern,
daß sie nicht ins Leben trat. Das Project scheiterte denn auch
an dem Widerstande Preußens so wie der mitteldeutschen Staa-
ten. Als die Gesandten ihre Instructionen empfangen hatten,
sprachen sich die erwähnten Staaten in der Bundessitzung vom
27. December 1851 entschieden gegen den österreichischen Vor-
schlag der Dreitheiligkeit der deutschen Flotte aus, und da auch
eine anderweitige Einigung über deren ferneres Schicksal nicht
erreicht werden konnte, so wurde in der nächsten Sitzung, am
31. December, definitiv der Stab über sie gebrochen.

An diesem Tage hörte die deutsche Flotte auf,
Bundesflotte zu sein und es wurde ihre Verwer-
thung resp. Veräußerung beschlossen
.


Werner
Punkte, namentlich über ihre Betheiligung an der Nordſeeflotten-
abtheilung abzugeben und, zur Verhinderung der factiſchen Auf-
löſung der vorhandenen Flotte, mit Ablauf des Jahres Mittel
zur ferneren Erhaltung derſelben herbeizuſchaffen, ſei es durch
Vorſchüſſe, Matricularbeiträge oder durch Aufnahme von An-
leihen gegen Verpfändung der Schiffe.

Die Bundesverſammlung beſchloß hierauf über die vor-
ſtehenden Anträge die Inſtructionen der Regierungen binnen drei
Wochen einzuholen.

Wie der Unbefangene aus dem Obigen erſieht, verſprach
eine Verwirklichung dieſer Anträge der deutſchen Flotte keine
lebensfähige Zukunft. Wenn irgendwo eine einheitliche Leitung
erforderlich wird, um Leiſtungsfähigkeit zu ſichern, ſo iſt dies
bei Heer und Flotte der Fall. Der unglücklichen deutſchen Flotte
war es aber nicht nur vorbehalten, in drei Contingente zu
zerfallen, jede mit eigener Organiſation und Verwaltung,
in welche weder der Bund noch irgend eine Centralbehörde
hineinreden durfte, ſondern eines dieſer Contingente ſollte
ſogar von dreißig Souveränen abhängig ſein. Eine ſolche Ein-
richtung trug ſchon den Keim des Todes in ſich, und vom
patriotiſchen Standpunkte war es deshalb nicht zu bedauern,
daß ſie nicht ins Leben trat. Das Project ſcheiterte denn auch
an dem Widerſtande Preußens ſo wie der mitteldeutſchen Staa-
ten. Als die Geſandten ihre Inſtructionen empfangen hatten,
ſprachen ſich die erwähnten Staaten in der Bundesſitzung vom
27. December 1851 entſchieden gegen den öſterreichiſchen Vor-
ſchlag der Dreitheiligkeit der deutſchen Flotte aus, und da auch
eine anderweitige Einigung über deren ferneres Schickſal nicht
erreicht werden konnte, ſo wurde in der nächſten Sitzung, am
31. December, definitiv der Stab über ſie gebrochen.

An dieſem Tage hörte die deutſche Flotte auf,
Bundesflotte zu ſein und es wurde ihre Verwer-
thung reſp. Veräußerung beſchloſſen
.


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[214/0226] Werner Punkte, namentlich über ihre Betheiligung an der Nordſeeflotten- abtheilung abzugeben und, zur Verhinderung der factiſchen Auf- löſung der vorhandenen Flotte, mit Ablauf des Jahres Mittel zur ferneren Erhaltung derſelben herbeizuſchaffen, ſei es durch Vorſchüſſe, Matricularbeiträge oder durch Aufnahme von An- leihen gegen Verpfändung der Schiffe. Die Bundesverſammlung beſchloß hierauf über die vor- ſtehenden Anträge die Inſtructionen der Regierungen binnen drei Wochen einzuholen. Wie der Unbefangene aus dem Obigen erſieht, verſprach eine Verwirklichung dieſer Anträge der deutſchen Flotte keine lebensfähige Zukunft. Wenn irgendwo eine einheitliche Leitung erforderlich wird, um Leiſtungsfähigkeit zu ſichern, ſo iſt dies bei Heer und Flotte der Fall. Der unglücklichen deutſchen Flotte war es aber nicht nur vorbehalten, in drei Contingente zu zerfallen, jede mit eigener Organiſation und Verwaltung, in welche weder der Bund noch irgend eine Centralbehörde hineinreden durfte, ſondern eines dieſer Contingente ſollte ſogar von dreißig Souveränen abhängig ſein. Eine ſolche Ein- richtung trug ſchon den Keim des Todes in ſich, und vom patriotiſchen Standpunkte war es deshalb nicht zu bedauern, daß ſie nicht ins Leben trat. Das Project ſcheiterte denn auch an dem Widerſtande Preußens ſo wie der mitteldeutſchen Staa- ten. Als die Geſandten ihre Inſtructionen empfangen hatten, ſprachen ſich die erwähnten Staaten in der Bundesſitzung vom 27. December 1851 entſchieden gegen den öſterreichiſchen Vor- ſchlag der Dreitheiligkeit der deutſchen Flotte aus, und da auch eine anderweitige Einigung über deren ferneres Schickſal nicht erreicht werden konnte, ſo wurde in der nächſten Sitzung, am 31. December, definitiv der Stab über ſie gebrochen. An dieſem Tage hörte die deutſche Flotte auf, Bundesflotte zu ſein und es wurde ihre Verwer- thung reſp. Veräußerung beſchloſſen.

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Zitationshilfe: Werner, Reinhold von: Erinnerungen und Bilder aus dem Seeleben. Berlin, 1880, S. 214. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/werner_seeleben_1880/226>, abgerufen am 28.11.2024.