Welczeck, Adelheid von: Das Frauenstimmrecht in den verschiedenen Ländern. Gautzsch b. Leipzig, 1908 (= Kultur und Fortschritt, Bd. 135).der Schulverwaltung zu finden als Bezirksinspektoren, Stadt- und Staats- Die Wirkungen auf die Gesetzgebung derjenigen Staaten, in denen Die amerikanische Stimmrechtsbewegung hat eine feste Organi- In England waren die Frauen im Besitze des politischen Wahl- Bahnbrechend für die Bewegung wirkte das Erscheinen von John Fast Jahr für Jahr haben die englischen Frauen Eingaben das Stimm- In den 80er Jahren waren die Frauen insofern in die praktische Die Dinge liegen insofern in England günstig, als Frauen seit mehr der Schulverwaltung zu finden als Bezirksinspektoren, Stadt- und Staats- Die Wirkungen auf die Gesetzgebung derjenigen Staaten, in denen Die amerikanische Stimmrechtsbewegung hat eine feste Organi- In England waren die Frauen im Besitze des politischen Wahl- Bahnbrechend für die Bewegung wirkte das Erscheinen von John Fast Jahr für Jahr haben die englischen Frauen Eingaben das Stimm- In den 80er Jahren waren die Frauen insofern in die praktische Die Dinge liegen insofern in England günstig, als Frauen seit mehr <TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0009" n="8"/> der Schulverwaltung zu finden als Bezirksinspektoren, Stadt- und Staats-<lb/> schulräte usw.</p><lb/> <p>Die Wirkungen auf die Gesetzgebung derjenigen Staaten, in denen<lb/> Frauen das Stimmrecht besitzen, sind äußerst segensreiche gewesen.<lb/> So wurde in Wyoming, Idaho und Colorado das Schutzalter für Mädchen<lb/> auf 18 Jahre erhöht, in Wyoming wurde die Kinderarbeit verboten, in<lb/> Colorado eine strengere Durchführung der Kinderschutzgesetze erreicht,<lb/> Anstalten für schwachsinnige Kinder wurden errichtet. Verschiedene<lb/> Maßnahmen zum besten der öffentlichen Gesundheitspflege, vornehmlich<lb/> in den Schulen, sind der Einwirkung der Frauen zu verdanken; Frauen<lb/> sorgten für den Schutz der Wälder, Errichtung von öffentlichen Trink-<lb/> brunnen, von Rauch verzehrenden Schornsteinen; der Verkauf von<lb/> Tabak und Spirituosen an Minderjährige wurde gesetzlich geregelt, das<lb/> Hazardspiel verboten.</p><lb/> <p>Die amerikanische Stimmrechtsbewegung hat eine feste Organi-<lb/> sation in der National Woman Suffrage Association, (gegründet 1868)<lb/> welche in fast allen Staaten Landesvereine (State-Associations) besitzt.<lb/> Die derzeitige Vorsitzende ist die Methodistin Predigerin Rev. Annie<lb/> Shaw, eine durch seltene Beredsamkeit ausgezeichnete Vorkämpferin<lb/> der Frauenrechte.</p><lb/> <p>In <hi rendition="#g">England</hi> waren die Frauen im Besitze des politischen Wahl-<lb/> rechts bis 1832, wo es ihnen durch die Reformakte genommen wurde.<lb/> Die englische Frauenstimmrechtsbewegung setzt ziemlich zu derselben<lb/> Zeit ein wie die amerikanische; die ersten Artikel über die Befreiung der<lb/> Frau erschienen 1851 in der Westminster Review. Die erste Vorkämpfe-<lb/> rin war Lydia Ernestine Becker, eine Frau von deutscher Abstammung.</p><lb/> <p>Bahnbrechend für die Bewegung wirkte das Erscheinen von John<lb/> Stuart Mills berühmtem Buch „Die Hörigkeit der Frau“. (The sub-<lb/> jection of Woman). Der Verfasser war es auch, welcher die erste Vorlage<lb/> für das Frauenstimmrecht 1866 vor dem englischen Parlament vertrat.<lb/> Im Jahre 1869 fand in London die erste öffentliche Versammlung statt,<lb/> in der Millicent Fawcett, (welche noch heute der Bewegung angehört) die<lb/> Forderung des Frauenstimmrechts vertrat. In der Diskussion sprachen<lb/> 12 Parlamentarier.</p><lb/> <p>Fast Jahr für Jahr haben die englischen Frauen Eingaben das Stimm-<lb/> recht betreffend an das Parlament gerichtet; bei den Abstimmungen sind<lb/> große Minoritäten für das Frauenstimmrecht eingetreten, ja am 3. Fe-<lb/> bruar 1897 hat die Mehrheit des englischen Unterhauses in zweiter Lesung<lb/> die Einführung des Frauenstimmrechts beschlossen, das Oberhaus<lb/> schützte formelle Gründe vor, um nicht in die zweite Lesung einzutreten.</p><lb/> <p>In den 80er Jahren waren die Frauen insofern in die praktische<lb/> Politik übergegangen, daß sie sich an den Vorarbeiten für die Wahl-<lb/> kampagnen beteiligten. Zugleich bildeten sich drei große parteipoli-<lb/> tische Frauenorganisationen Primrose League (konservativ) the Womens<lb/> liberal Federation and the Womens liberal Unionists Association. Es<lb/> läßt sich nicht verkennen, daß diese Parteibildungen die Wucht der<lb/> englischen Stimmrechtsbewegung abgeschwächt haben, die sich erst<lb/> neuerdings im Beginn dieses Jahrhunderts zu neuer Tatkraft aufgerafft<lb/> hat.</p><lb/> <p>Die Dinge liegen insofern in England günstig, als Frauen seit mehr<lb/> als hundert Jahren an der kommunalen Selbstverwaltung des vereinigten<lb/> Königreiches beteiligt sind und sich in derselben aufs beste bewährt<lb/> haben. Die Frauen sind wahlberechtigt und wählbar zu den Gemeinde-<lb/> und Bezirksräten, zu den Armenräten, (von letzteren gab es 1904 unge-<lb/> fähr 1000 weibliche), außerdem haben die Frauen das passive Wahlrecht<lb/> zu den Stadt- und Grafschaftsräten. Eine Sonderstellung nimmt die<lb/> kleine Insel Man ein, die eine von England unabhängige Verwaltung be-<lb/> sitzt; dort wurde den Frauen im Jahre 1880 durch eine Wahlreformbill<lb/> die volle politische Freiheit verliehen.</p><lb/> </div> </body> </text> </TEI> [8/0009]
der Schulverwaltung zu finden als Bezirksinspektoren, Stadt- und Staats-
schulräte usw.
Die Wirkungen auf die Gesetzgebung derjenigen Staaten, in denen
Frauen das Stimmrecht besitzen, sind äußerst segensreiche gewesen.
So wurde in Wyoming, Idaho und Colorado das Schutzalter für Mädchen
auf 18 Jahre erhöht, in Wyoming wurde die Kinderarbeit verboten, in
Colorado eine strengere Durchführung der Kinderschutzgesetze erreicht,
Anstalten für schwachsinnige Kinder wurden errichtet. Verschiedene
Maßnahmen zum besten der öffentlichen Gesundheitspflege, vornehmlich
in den Schulen, sind der Einwirkung der Frauen zu verdanken; Frauen
sorgten für den Schutz der Wälder, Errichtung von öffentlichen Trink-
brunnen, von Rauch verzehrenden Schornsteinen; der Verkauf von
Tabak und Spirituosen an Minderjährige wurde gesetzlich geregelt, das
Hazardspiel verboten.
Die amerikanische Stimmrechtsbewegung hat eine feste Organi-
sation in der National Woman Suffrage Association, (gegründet 1868)
welche in fast allen Staaten Landesvereine (State-Associations) besitzt.
Die derzeitige Vorsitzende ist die Methodistin Predigerin Rev. Annie
Shaw, eine durch seltene Beredsamkeit ausgezeichnete Vorkämpferin
der Frauenrechte.
In England waren die Frauen im Besitze des politischen Wahl-
rechts bis 1832, wo es ihnen durch die Reformakte genommen wurde.
Die englische Frauenstimmrechtsbewegung setzt ziemlich zu derselben
Zeit ein wie die amerikanische; die ersten Artikel über die Befreiung der
Frau erschienen 1851 in der Westminster Review. Die erste Vorkämpfe-
rin war Lydia Ernestine Becker, eine Frau von deutscher Abstammung.
Bahnbrechend für die Bewegung wirkte das Erscheinen von John
Stuart Mills berühmtem Buch „Die Hörigkeit der Frau“. (The sub-
jection of Woman). Der Verfasser war es auch, welcher die erste Vorlage
für das Frauenstimmrecht 1866 vor dem englischen Parlament vertrat.
Im Jahre 1869 fand in London die erste öffentliche Versammlung statt,
in der Millicent Fawcett, (welche noch heute der Bewegung angehört) die
Forderung des Frauenstimmrechts vertrat. In der Diskussion sprachen
12 Parlamentarier.
Fast Jahr für Jahr haben die englischen Frauen Eingaben das Stimm-
recht betreffend an das Parlament gerichtet; bei den Abstimmungen sind
große Minoritäten für das Frauenstimmrecht eingetreten, ja am 3. Fe-
bruar 1897 hat die Mehrheit des englischen Unterhauses in zweiter Lesung
die Einführung des Frauenstimmrechts beschlossen, das Oberhaus
schützte formelle Gründe vor, um nicht in die zweite Lesung einzutreten.
In den 80er Jahren waren die Frauen insofern in die praktische
Politik übergegangen, daß sie sich an den Vorarbeiten für die Wahl-
kampagnen beteiligten. Zugleich bildeten sich drei große parteipoli-
tische Frauenorganisationen Primrose League (konservativ) the Womens
liberal Federation and the Womens liberal Unionists Association. Es
läßt sich nicht verkennen, daß diese Parteibildungen die Wucht der
englischen Stimmrechtsbewegung abgeschwächt haben, die sich erst
neuerdings im Beginn dieses Jahrhunderts zu neuer Tatkraft aufgerafft
hat.
Die Dinge liegen insofern in England günstig, als Frauen seit mehr
als hundert Jahren an der kommunalen Selbstverwaltung des vereinigten
Königreiches beteiligt sind und sich in derselben aufs beste bewährt
haben. Die Frauen sind wahlberechtigt und wählbar zu den Gemeinde-
und Bezirksräten, zu den Armenräten, (von letzteren gab es 1904 unge-
fähr 1000 weibliche), außerdem haben die Frauen das passive Wahlrecht
zu den Stadt- und Grafschaftsräten. Eine Sonderstellung nimmt die
kleine Insel Man ein, die eine von England unabhängige Verwaltung be-
sitzt; dort wurde den Frauen im Jahre 1880 durch eine Wahlreformbill
die volle politische Freiheit verliehen.
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …
Texte der ersten Frauenbewegung, betreut von Anna Pfundt und Thomas Gloning, JLU Gießen
: Bereitstellung der Texttranskription.
(2018-04-10T14:02:09Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Anna Pfundt: Bearbeitung der digitalen Edition.
(2018-04-10T14:02:09Z)
Weitere Informationen:Bogensignaturen: keine Angabe; Druckfehler: dokumentiert; fremdsprachliches Material: keine Angabe; Geminations-/Abkürzungsstriche: keine Angabe; Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): wie Vorlage; i/j in Fraktur: keine Angabe; I/J in Fraktur: keine Angabe; Kolumnentitel: keine Angabe; Kustoden: keine Angabe; langes s (ſ): als s transkribiert; Normalisierungen: keine Angabe; rundes r (ꝛ): keine Angabe; Seitenumbrüche markiert: ja; Silbentrennung: wie Vorlage; u/v bzw. U/V: keine Angabe; Vokale mit übergest. e: keine Angabe; Vollständigkeit: vollständig erfasst; Zeichensetzung: wie Vorlage; Zeilenumbrüche markiert: ja;
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |