Wanderley, Germano: Handbuch der Bauconstruktionslehre. 2. Aufl. Bd. 2. Die Constructionen in Stein. Leipzig, 1878.Das preußische Kappengewölbe. a) Pfeilhöhe. Das Kappengewölbe, vielfach nur "preußische Preußische Kappengewölbe bis etwa 2,5m Spannweite erhalten, wenn sie nur eine dünne Beschottung und die Belastung eines gewöhnlichen Zimmers zu tragen haben 1/8 --1/10 Pfeilhöhe, desgleichen bis 3m 1/6 -- 1/8 " desgleichen bis 4m 1/6 " bei größerer Belastung, etwa durch Waaren, stets 1/6 " bei 2m Spannweite und gar keiner Belastung, wie z. B. über Treppenhäusern, oder wenn das Gewölbe von Balken entlastet wird 1/10--1/12 " in welchem Falle die Mauerung mit Cementmörtel wünschenswerth b) Die Stärke und zulässige Spannweite. Die Stärke In Kelleranlagen geht man ungern über 3m Spannweite hinaus; c) Folgende allgemeine Regeln dürfen beim Projectiren der 1. Die Widerlager sämmtlicher Kappen müssen in gleicher Höhe liegen; 2. man hat darauf zu achten, daß die Kappenspannweiten nicht zu ungleich ausfallen; 3. wünschenswerth ist es, die Kappen in gleicher Richtung so anzuordnen, daß die Scheitel parallel zu liegen kommen, um dadurch eine gleichmäßige Vertheilung des Gewölbe- schubs zu erlangen; Das preußiſche Kappengewölbe. a) Pfeilhöhe. Das Kappengewölbe, vielfach nur „preußiſche Preußiſche Kappengewölbe bis etwa 2,5m Spannweite erhalten, wenn ſie nur eine dünne Beſchottung und die Belaſtung eines gewöhnlichen Zimmers zu tragen haben ⅛—1/10 Pfeilhöhe, desgleichen bis 3m ⅙—⅛ „ desgleichen bis 4m ⅙ „ bei größerer Belaſtung, etwa durch Waaren, ſtets ⅙ „ bei 2m Spannweite und gar keiner Belaſtung, wie z. B. über Treppenhäuſern, oder wenn das Gewölbe von Balken entlaſtet wird 1/10—1/12 „ in welchem Falle die Mauerung mit Cementmörtel wünſchenswerth b) Die Stärke und zuläſſige Spannweite. Die Stärke In Kelleranlagen geht man ungern über 3m Spannweite hinaus; c) Folgende allgemeine Regeln dürfen beim Projectiren der 1. Die Widerlager ſämmtlicher Kappen müſſen in gleicher Höhe liegen; 2. man hat darauf zu achten, daß die Kappenſpannweiten nicht zu ungleich ausfallen; 3. wünſchenswerth iſt es, die Kappen in gleicher Richtung ſo anzuordnen, daß die Scheitel parallel zu liegen kommen, um dadurch eine gleichmäßige Vertheilung des Gewölbe- ſchubs zu erlangen; <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <div n="4"> <pb facs="#f0313" n="297"/> <fw place="top" type="header">Das preußiſche Kappengewölbe.</fw><lb/> <p><hi rendition="#aq">a)</hi><hi rendition="#g">Pfeilhöhe</hi>. Das Kappengewölbe, vielfach nur „preußiſche<lb/> Kappe“ titulirt, hat ſelten ⅕, in der Regel ⅙—⅛, vielfach ſogar<lb/> 1/10—1/12 von der Spannweite zur <hi rendition="#g">Pfeilhöhe</hi>; letztere hängt übri-<lb/> gens nicht nur von der Kappenweite, ſondern auch von der auf dem<lb/> Gewölbe ruhenden Belaſtung ab.</p><lb/> <list> <item>Preußiſche Kappengewölbe bis etwa 2,5<hi rendition="#sup"><hi rendition="#aq">m</hi></hi><lb/> Spannweite erhalten, wenn ſie nur eine<lb/> dünne Beſchottung und die Belaſtung eines<lb/> gewöhnlichen Zimmers zu tragen haben ⅛—1/10 Pfeilhöhe,</item><lb/> <item>desgleichen bis 3<hi rendition="#sup"><hi rendition="#aq">m</hi></hi> <space dim="horizontal"/> ⅙—⅛ „</item><lb/> <item>desgleichen bis 4<hi rendition="#sup"><hi rendition="#aq">m</hi></hi> <space dim="horizontal"/> ⅙ „</item><lb/> <item>bei größerer Belaſtung, etwa durch Waaren,<lb/> ſtets <space dim="horizontal"/> ⅙ „</item><lb/> <item>bei 2<hi rendition="#sup"><hi rendition="#aq">m</hi></hi> Spannweite und gar keiner Belaſtung,<lb/> wie z. B. über Treppenhäuſern, oder wenn<lb/> das Gewölbe von Balken entlaſtet wird 1/10—1/12 „</item> </list><lb/> <p>in welchem Falle die Mauerung mit Cementmörtel wünſchenswerth<lb/> wäre.</p><lb/> <p><hi rendition="#aq">b)</hi><hi rendition="#g">Die Stärke und zuläſſige Spannweite</hi>. Die <hi rendition="#g">Stärke</hi><lb/> der Kappe beträgt (in Kelleranlagen) bei 2,5<hi rendition="#sup"><hi rendition="#aq">m</hi></hi> Kappenweite immer<lb/> nur ½ Stein; bis 3<hi rendition="#sup"><hi rendition="#aq">m</hi></hi> Spannweite kommen noch Verſtärkungsbögen<lb/> hinzu; bis 4<hi rendition="#sup"><hi rendition="#aq">m</hi></hi> Spannweite macht man die in der Nähe der Wider-<lb/> lager befindlichen Theile 1 Stein ſtark, und über 4<hi rendition="#sup"><hi rendition="#aq">m</hi></hi> Spannweite<lb/> wird die Kappe am Rücken abgeſetzt, und zwar im Scheitel ½ Stein,<lb/> alsdann 1 Stein und an den Widerlagern 1½ Stein.</p><lb/> <p>In Kelleranlagen geht man ungern über 3<hi rendition="#sup"><hi rendition="#aq">m</hi></hi> Spannweite hinaus;<lb/> zu dieſem Behufe werden die größeren Räume mittelſt Traverſen und<lb/> Gurten in kleinere Abtheilungen zerlegt.</p><lb/> <p><hi rendition="#aq">c)</hi> Folgende <hi rendition="#g">allgemeine Regeln</hi> dürfen beim Projectiren der<lb/> Kappengewölbe in Kellern nicht unbeachtet bleiben:</p><lb/> <list> <item>1. Die Widerlager ſämmtlicher Kappen müſſen in gleicher Höhe<lb/> liegen;</item><lb/> <item>2. man hat darauf zu achten, daß die Kappenſpannweiten nicht<lb/> zu ungleich ausfallen;</item><lb/> <item>3. wünſchenswerth iſt es, die Kappen in gleicher Richtung ſo<lb/> anzuordnen, daß die Scheitel parallel zu liegen kommen,<lb/> um dadurch eine gleichmäßige Vertheilung des Gewölbe-<lb/> ſchubs zu erlangen;</item> </list><lb/> </div> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [297/0313]
Das preußiſche Kappengewölbe.
a) Pfeilhöhe. Das Kappengewölbe, vielfach nur „preußiſche
Kappe“ titulirt, hat ſelten ⅕, in der Regel ⅙—⅛, vielfach ſogar
1/10—1/12 von der Spannweite zur Pfeilhöhe; letztere hängt übri-
gens nicht nur von der Kappenweite, ſondern auch von der auf dem
Gewölbe ruhenden Belaſtung ab.
Preußiſche Kappengewölbe bis etwa 2,5m
Spannweite erhalten, wenn ſie nur eine
dünne Beſchottung und die Belaſtung eines
gewöhnlichen Zimmers zu tragen haben ⅛—1/10 Pfeilhöhe,
desgleichen bis 3m ⅙—⅛ „
desgleichen bis 4m ⅙ „
bei größerer Belaſtung, etwa durch Waaren,
ſtets ⅙ „
bei 2m Spannweite und gar keiner Belaſtung,
wie z. B. über Treppenhäuſern, oder wenn
das Gewölbe von Balken entlaſtet wird 1/10—1/12 „
in welchem Falle die Mauerung mit Cementmörtel wünſchenswerth
wäre.
b) Die Stärke und zuläſſige Spannweite. Die Stärke
der Kappe beträgt (in Kelleranlagen) bei 2,5m Kappenweite immer
nur ½ Stein; bis 3m Spannweite kommen noch Verſtärkungsbögen
hinzu; bis 4m Spannweite macht man die in der Nähe der Wider-
lager befindlichen Theile 1 Stein ſtark, und über 4m Spannweite
wird die Kappe am Rücken abgeſetzt, und zwar im Scheitel ½ Stein,
alsdann 1 Stein und an den Widerlagern 1½ Stein.
In Kelleranlagen geht man ungern über 3m Spannweite hinaus;
zu dieſem Behufe werden die größeren Räume mittelſt Traverſen und
Gurten in kleinere Abtheilungen zerlegt.
c) Folgende allgemeine Regeln dürfen beim Projectiren der
Kappengewölbe in Kellern nicht unbeachtet bleiben:
1. Die Widerlager ſämmtlicher Kappen müſſen in gleicher Höhe
liegen;
2. man hat darauf zu achten, daß die Kappenſpannweiten nicht
zu ungleich ausfallen;
3. wünſchenswerth iſt es, die Kappen in gleicher Richtung ſo
anzuordnen, daß die Scheitel parallel zu liegen kommen,
um dadurch eine gleichmäßige Vertheilung des Gewölbe-
ſchubs zu erlangen;
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeWanderleys "Handbuch" erschien bereits 1872 in zw… [mehr] Dieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |