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Wanderley, Germano: Handbuch der Bauconstruktionslehre. 2. Aufl. Bd. 2. Die Constructionen in Stein. Leipzig, 1878.

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Erstes Kapitel. Das Mauern mit Ziegeln.
15zm ausbreitet, oder es wird auch noch jedesmal 1/2 Ziegel (15zm bei
Bruchstein) abgesetzt -- "abgetreppt" --, wie Fig. 189 A und D zeigen.
Jede Abtreppung mißt in der Höhe 0,3--0,5m. Das Banket b macht
man 0,2--0,3m hoch und etwa 12--20zm im Ganzen breiter, als das
untere Fundament.

In den meisten Fällen stellt man die Plinthe, noch häufiger auch
das Fundament und Banket, von Bruchsteinen her.

Daß auf jedem Plinthenmauerwerk eine Isolirschicht
liegen muß, haben wir bereits bei den Riegelwänden
gesagt
(siehe Seite 111 im 1. Bande dieses Werkes).

Wenn ein Kellergeschoß (welches meistens 2,5--3m zur Höhe hat)
angelegt werden soll, ist eine Abtreppung innerhalb des Mauerwerks
nicht gestattet, sondern die Plinthe und das Fundament gehen in
gleicher Stärke (was meistens stattfindet) vertikal hinab (Fig. 190 A, B),
oder die Abtreppung geschieht nach Außen (Fig. 190 C). Die Ab-

[Abbildung] Fig. 190 A--C.
treppung macht man besonders dann, wenn es auf eine Verbreitung
der Banketsohle ankommt.

In Oesterreich, wo die Etagenmauern ohnehin schon, zufolge der
polizeilichen Vorschriften, bedeutende Stärken besitzen, hat auch die
Fundamentmauer eine solche Breite, daß eine besondere Verbrei-
tung behufs Vertheilung der Last auf das Erdreich gar nicht er for-
derlich ist; in der Regel bleibt das Banket ebenfalls weg, und sieht
der Querschnitt einer Fundamentmauer wie Fig. 190 B aus, also

Erſtes Kapitel. Das Mauern mit Ziegeln.
15zm ausbreitet, oder es wird auch noch jedesmal ½ Ziegel (15zm bei
Bruchſtein) abgeſetzt — „abgetreppt“ —, wie Fig. 189 A und D zeigen.
Jede Abtreppung mißt in der Höhe 0,3—0,5m. Das Banket b macht
man 0,2—0,3m hoch und etwa 12—20zm im Ganzen breiter, als das
untere Fundament.

In den meiſten Fällen ſtellt man die Plinthe, noch häufiger auch
das Fundament und Banket, von Bruchſteinen her.

Daß auf jedem Plinthenmauerwerk eine Iſolirſchicht
liegen muß, haben wir bereits bei den Riegelwänden
geſagt
(ſiehe Seite 111 im 1. Bande dieſes Werkes).

Wenn ein Kellergeſchoß (welches meiſtens 2,5—3m zur Höhe hat)
angelegt werden ſoll, iſt eine Abtreppung innerhalb des Mauerwerks
nicht geſtattet, ſondern die Plinthe und das Fundament gehen in
gleicher Stärke (was meiſtens ſtattfindet) vertikal hinab (Fig. 190 A, B),
oder die Abtreppung geſchieht nach Außen (Fig. 190 C). Die Ab-

[Abbildung] Fig. 190 A—C.
treppung macht man beſonders dann, wenn es auf eine Verbreitung
der Banketſohle ankommt.

In Oeſterreich, wo die Etagenmauern ohnehin ſchon, zufolge der
polizeilichen Vorſchriften, bedeutende Stärken beſitzen, hat auch die
Fundamentmauer eine ſolche Breite, daß eine beſondere Verbrei-
tung behufs Vertheilung der Laſt auf das Erdreich gar nicht er for-
derlich iſt; in der Regel bleibt das Banket ebenfalls weg, und ſieht
der Querſchnitt einer Fundamentmauer wie Fig. 190 B aus, alſo

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[196/0212] Erſtes Kapitel. Das Mauern mit Ziegeln. 15zm ausbreitet, oder es wird auch noch jedesmal ½ Ziegel (15zm bei Bruchſtein) abgeſetzt — „abgetreppt“ —, wie Fig. 189 A und D zeigen. Jede Abtreppung mißt in der Höhe 0,3—0,5m. Das Banket b macht man 0,2—0,3m hoch und etwa 12—20zm im Ganzen breiter, als das untere Fundament. In den meiſten Fällen ſtellt man die Plinthe, noch häufiger auch das Fundament und Banket, von Bruchſteinen her. Daß auf jedem Plinthenmauerwerk eine Iſolirſchicht liegen muß, haben wir bereits bei den Riegelwänden geſagt (ſiehe Seite 111 im 1. Bande dieſes Werkes). Wenn ein Kellergeſchoß (welches meiſtens 2,5—3m zur Höhe hat) angelegt werden ſoll, iſt eine Abtreppung innerhalb des Mauerwerks nicht geſtattet, ſondern die Plinthe und das Fundament gehen in gleicher Stärke (was meiſtens ſtattfindet) vertikal hinab (Fig. 190 A, B), oder die Abtreppung geſchieht nach Außen (Fig. 190 C). Die Ab- [Abbildung Fig. 190 A—C.] treppung macht man beſonders dann, wenn es auf eine Verbreitung der Banketſohle ankommt. In Oeſterreich, wo die Etagenmauern ohnehin ſchon, zufolge der polizeilichen Vorſchriften, bedeutende Stärken beſitzen, hat auch die Fundamentmauer eine ſolche Breite, daß eine beſondere Verbrei- tung behufs Vertheilung der Laſt auf das Erdreich gar nicht er for- derlich iſt; in der Regel bleibt das Banket ebenfalls weg, und ſieht der Querſchnitt einer Fundamentmauer wie Fig. 190 B aus, alſo

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Zitationshilfe: Wanderley, Germano: Handbuch der Bauconstruktionslehre. 2. Aufl. Bd. 2. Die Constructionen in Stein. Leipzig, 1878, S. 196. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/wanderley_bauconstructionslehre02_1878/212>, abgerufen am 24.11.2024.