Auf diese Weise kann man für jedes beliebige Material die zu- lässige Belastungshöhe für die unterste Fläche pr. 1 #zm finden.
Praktischen Werth hat die Materialbelastungshöhe für Thürme, hohe Schornsteine u. s. w.; beispielsweise habe ein Thurm eine Höhe von 60m, dann muß bis auf 20m Höhe ein viel härterer Ziegel (mit etwa 9 -- 10 Kilogr. Druckfestigkeit pr. 1 #zm) verwendet werden, als in dem oberen Thurmtheile; hierbei wurde aber die Belastung der Thurm- spitze (aus Stein oder Holz) noch nicht berücksichtigt.
In den allermeisten Fällen sind unsere bürgerlichen Gebäude höch- stens 20m hoch, so daß das Material im Fundament nur eine Stein- last von 3 Kilogr. pr. 1 #zm Basis trägt.
Nach berliner baupolizeilichen Vorschriften beträgt das Gewicht eines Quadrat-Meters Balkendecke in Wohnräumen, einschließlich der zufälligen Belastung, 500 Kilogramm.
Nehmen wir beispielsweise ein Gebäude an mit 6m tiefem Vorder- zimmer, so beträgt pr. lfd. Meter und bei einem Stockwerk von 4m Höhe incl. Zwischendecke, der Druck der obersten Balkenlagen und des Daches (letzteres gleich dem Gewichte einer Balkenlage angenommen)
[Formel 1]
Kilogr.
Diese Belastung drückt auf eine 1 Ziegel = 25zm breite und 1m lange Mauer pr. 1 #zm mit
[Formel 2]
Kilogr.
Da aber das Mauerwerk nicht allenthalben ganz voll, sondern mit vielen Oeffnungen versehen ist, so wird das wirkliche vorhandene Mauerwerk stärker belastet; und zwar, bei der Annahme, daß die Pfeiler zwischen den Fenstern gleich der Fensterbreite sind (Fig. 186), kommt auf pr. #zm die doppelte Belastung = 2,4 Kilogr. Die rück- wirkende Inanspruchnahme dieses Mauerwerks geschieht sonach mit einer Materialbelastungshöhe von nur 15m, und jedenfalls wird pr. #zm Mauerfläche im Ganzen nicht über 3 Kilogramm belastet.
Es folgt hieraus, daß, wenn Mauern nur ein Stockwerk zur Höhe und blos die Decke nebst Dach zu tragen haben, eine Mauerstärke von 1 Stein (25zm), gut im Kalkmörtel hergestellt, stets ausreicht und das Material nur halb so viel beansprucht wird, als polizeilich gestattet ist.
Allgemeine Betrachtungen.
Auf dieſe Weiſe kann man für jedes beliebige Material die zu- läſſige Belaſtungshöhe für die unterſte Fläche pr. 1 □zm finden.
Praktiſchen Werth hat die Materialbelaſtungshöhe für Thürme, hohe Schornſteine u. ſ. w.; beiſpielsweiſe habe ein Thurm eine Höhe von 60m, dann muß bis auf 20m Höhe ein viel härterer Ziegel (mit etwa 9 — 10 Kilogr. Druckfeſtigkeit pr. 1 □zm) verwendet werden, als in dem oberen Thurmtheile; hierbei wurde aber die Belaſtung der Thurm- ſpitze (aus Stein oder Holz) noch nicht berückſichtigt.
In den allermeiſten Fällen ſind unſere bürgerlichen Gebäude höch- ſtens 20m hoch, ſo daß das Material im Fundament nur eine Stein- laſt von 3 Kilogr. pr. 1 □zm Baſis trägt.
Nach berliner baupolizeilichen Vorſchriften beträgt das Gewicht eines Quadrat-Meters Balkendecke in Wohnräumen, einſchließlich der zufälligen Belaſtung, 500 Kilogramm.
Nehmen wir beiſpielsweiſe ein Gebäude an mit 6m tiefem Vorder- zimmer, ſo beträgt pr. lfd. Meter und bei einem Stockwerk von 4m Höhe incl. Zwiſchendecke, der Druck der oberſten Balkenlagen und des Daches (letzteres gleich dem Gewichte einer Balkenlage angenommen)
[Formel 1]
Kilogr.
Dieſe Belaſtung drückt auf eine 1 Ziegel = 25zm breite und 1m lange Mauer pr. 1 □zm mit
[Formel 2]
Kilogr.
Da aber das Mauerwerk nicht allenthalben ganz voll, ſondern mit vielen Oeffnungen verſehen iſt, ſo wird das wirkliche vorhandene Mauerwerk ſtärker belaſtet; und zwar, bei der Annahme, daß die Pfeiler zwiſchen den Fenſtern gleich der Fenſterbreite ſind (Fig. 186), kommt auf pr. □zm die doppelte Belaſtung = 2,4 Kilogr. Die rück- wirkende Inanſpruchnahme dieſes Mauerwerks geſchieht ſonach mit einer Materialbelaſtungshöhe von nur 15m, und jedenfalls wird pr. □zm Mauerfläche im Ganzen nicht über 3 Kilogramm belaſtet.
Es folgt hieraus, daß, wenn Mauern nur ein Stockwerk zur Höhe und blos die Decke nebſt Dach zu tragen haben, eine Mauerſtärke von 1 Stein (25zm), gut im Kalkmörtel hergeſtellt, ſtets ausreicht und das Material nur halb ſo viel beanſprucht wird, als polizeilich geſtattet iſt.
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[185/0201]
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Auf dieſe Weiſe kann man für jedes beliebige Material die zu-
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Praktiſchen Werth hat die Materialbelaſtungshöhe für Thürme, hohe
Schornſteine u. ſ. w.; beiſpielsweiſe habe ein Thurm eine Höhe von 60m,
dann muß bis auf 20m Höhe ein viel härterer Ziegel (mit etwa
9 — 10 Kilogr. Druckfeſtigkeit pr. 1 □zm) verwendet werden, als in
dem oberen Thurmtheile; hierbei wurde aber die Belaſtung der Thurm-
ſpitze (aus Stein oder Holz) noch nicht berückſichtigt.
In den allermeiſten Fällen ſind unſere bürgerlichen Gebäude höch-
ſtens 20m hoch, ſo daß das Material im Fundament nur eine Stein-
laſt von 3 Kilogr. pr. 1 □zm Baſis trägt.
Nach berliner baupolizeilichen Vorſchriften beträgt das Gewicht
eines Quadrat-Meters Balkendecke in Wohnräumen, einſchließlich der
zufälligen Belaſtung, 500 Kilogramm.
Nehmen wir beiſpielsweiſe ein Gebäude an mit 6m tiefem Vorder-
zimmer, ſo beträgt pr. lfd. Meter und bei einem Stockwerk von 4m
Höhe incl. Zwiſchendecke, der Druck der oberſten Balkenlagen
und des Daches (letzteres gleich dem Gewichte einer Balkenlage
angenommen)
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Dieſe Belaſtung drückt auf eine 1 Ziegel = 25zm breite und 1m
lange Mauer pr. 1 □zm mit
[FORMEL] Kilogr.
Da aber das Mauerwerk nicht allenthalben ganz voll, ſondern
mit vielen Oeffnungen verſehen iſt, ſo wird das wirkliche vorhandene
Mauerwerk ſtärker belaſtet; und zwar, bei der Annahme, daß die
Pfeiler zwiſchen den Fenſtern gleich der Fenſterbreite ſind (Fig. 186),
kommt auf pr. □zm die doppelte Belaſtung = 2,4 Kilogr. Die rück-
wirkende Inanſpruchnahme dieſes Mauerwerks geſchieht ſonach mit
einer Materialbelaſtungshöhe von nur 15m, und jedenfalls wird pr.
□zm Mauerfläche im Ganzen nicht über 3 Kilogramm belaſtet.
Es folgt hieraus, daß, wenn Mauern nur ein Stockwerk zur Höhe
und blos die Decke nebſt Dach zu tragen haben, eine Mauerſtärke
von 1 Stein (25zm), gut im Kalkmörtel hergeſtellt, ſtets ausreicht
und das Material nur halb ſo viel beanſprucht wird, als polizeilich
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Kommentar zur DTA-Ausgabe
Wanderleys "Handbuch" erschien bereits 1872 in zw… [mehr]
Wanderleys "Handbuch" erschien bereits 1872 in zwei Bänden. Die Ausgabe von 1877/1878 ist die 2., gänzlich umgearbarbeitete und sehr vermehrte Auflage und wurde aufgrund der besseren verfügbarkeit für das DTA digitalisiert.
Wanderley, Germano: Handbuch der Bauconstruktionslehre. 2. Aufl. Bd. 2. Die Constructionen in Stein. Leipzig, 1878, S. 185. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/wanderley_bauconstructionslehre02_1878/201>, abgerufen am 23.07.2024.
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