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Wanderley, Germano: Handbuch der Bauconstruktionslehre. 2. Aufl. Bd. 1. Die Constructionen in Holz. Halle (Saale), 1877.

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Drittes Kapitel.
dung stehen. Sehr wichtig ist es, die Auswechselung der Balken solide
herzustellen, zumal sie meistens noch einen Zimmerofen trägt und stark
belastet ist; daher sind lange Balkenauswechselungen stets zu vermeiden.

Unter Umständen kommt es vor, daß man über einem großen
Raume zwei oder mehrere kleinere Gemächer anlegen will und die
Scheidewände nicht unterstützen kann; es entstehen dann die frei-
schwebenden
Wände oder die sogenannten

Hänge- oder Sprengwände.

Für die Construction derselben gelten dieselben Regeln, wie bei
den Hänge- resp. Sprengewerken und Riegelwänden und verweisen
wir bezüglich des Hängewerkprincips auf das oben Gesagte.

Die am häufigsten vorkommenden Hängewerkswände vergegen-
wärtigen die Fig. 203 A--B; A ist eine einfache, B eine doppelte

[Abbildung] Fig. 203

A--B.

Hängewerkswand. Erstere ist für geringe Zimmertiefen (etwa 3 -- 4m)
zulässig, letztere dagegen für größere (bis 4--8m) Breiten, da bei
mehr als 4m langen Wänden die Streben des einfachen Hängewerks
zu geneigt liegen.

Die einfachen Hängewände erschweren die Anlage der Thüren,
aus welchem Grunde der doppelte Bock (Fig. 203 B) viel häufiger
Verwendung findet; bei 1--1,5m lichter Entfernung der Hängesäulen
kann die Thüröffnung ohne Schwierigkeit in der Mitte angebracht
werden; der Spannriegel s ist dann gleichzeitig Thürriegel.

Für schwere, d. h. weitfreischwebende oder gar durch eine Balken-
lage belastete Hängewände empfiehlt sich die Construction nach Fig.
204, in welcher die Last nicht nur von dem mit Eisenbeschlag un-
verrückbar hergestellten doppelten Hängewerk nach dem Fußende des
Hängebalkens übertragen, sondern auch vermittelst der Streben a,

Drittes Kapitel.
dung ſtehen. Sehr wichtig iſt es, die Auswechſelung der Balken ſolide
herzuſtellen, zumal ſie meiſtens noch einen Zimmerofen trägt und ſtark
belaſtet iſt; daher ſind lange Balkenauswechſelungen ſtets zu vermeiden.

Unter Umſtänden kommt es vor, daß man über einem großen
Raume zwei oder mehrere kleinere Gemächer anlegen will und die
Scheidewände nicht unterſtützen kann; es entſtehen dann die frei-
ſchwebenden
Wände oder die ſogenannten

Hänge- oder Sprengwände.

Für die Conſtruction derſelben gelten dieſelben Regeln, wie bei
den Hänge- reſp. Sprengewerken und Riegelwänden und verweiſen
wir bezüglich des Hängewerkprincips auf das oben Geſagte.

Die am häufigſten vorkommenden Hängewerkswände vergegen-
wärtigen die Fig. 203 A—B; A iſt eine einfache, B eine doppelte

[Abbildung] Fig. 203

A—B.

Hängewerkswand. Erſtere iſt für geringe Zimmertiefen (etwa 3 — 4m)
zuläſſig, letztere dagegen für größere (bis 4—8m) Breiten, da bei
mehr als 4m langen Wänden die Streben des einfachen Hängewerks
zu geneigt liegen.

Die einfachen Hängewände erſchweren die Anlage der Thüren,
aus welchem Grunde der doppelte Bock (Fig. 203 B) viel häufiger
Verwendung findet; bei 1—1,5m lichter Entfernung der Hängeſäulen
kann die Thüröffnung ohne Schwierigkeit in der Mitte angebracht
werden; der Spannriegel s iſt dann gleichzeitig Thürriegel.

Für ſchwere, d. h. weitfreiſchwebende oder gar durch eine Balken-
lage belaſtete Hängewände empfiehlt ſich die Conſtruction nach Fig.
204, in welcher die Laſt nicht nur von dem mit Eiſenbeſchlag un-
verrückbar hergeſtellten doppelten Hängewerk nach dem Fußende des
Hängebalkens übertragen, ſondern auch vermittelſt der Streben a,

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[128/0140] Drittes Kapitel. dung ſtehen. Sehr wichtig iſt es, die Auswechſelung der Balken ſolide herzuſtellen, zumal ſie meiſtens noch einen Zimmerofen trägt und ſtark belaſtet iſt; daher ſind lange Balkenauswechſelungen ſtets zu vermeiden. Unter Umſtänden kommt es vor, daß man über einem großen Raume zwei oder mehrere kleinere Gemächer anlegen will und die Scheidewände nicht unterſtützen kann; es entſtehen dann die frei- ſchwebenden Wände oder die ſogenannten Hänge- oder Sprengwände. Für die Conſtruction derſelben gelten dieſelben Regeln, wie bei den Hänge- reſp. Sprengewerken und Riegelwänden und verweiſen wir bezüglich des Hängewerkprincips auf das oben Geſagte. Die am häufigſten vorkommenden Hängewerkswände vergegen- wärtigen die Fig. 203 A—B; A iſt eine einfache, B eine doppelte [Abbildung Fig. 203 A—B.] Hängewerkswand. Erſtere iſt für geringe Zimmertiefen (etwa 3 — 4m) zuläſſig, letztere dagegen für größere (bis 4—8m) Breiten, da bei mehr als 4m langen Wänden die Streben des einfachen Hängewerks zu geneigt liegen. Die einfachen Hängewände erſchweren die Anlage der Thüren, aus welchem Grunde der doppelte Bock (Fig. 203 B) viel häufiger Verwendung findet; bei 1—1,5m lichter Entfernung der Hängeſäulen kann die Thüröffnung ohne Schwierigkeit in der Mitte angebracht werden; der Spannriegel s iſt dann gleichzeitig Thürriegel. Für ſchwere, d. h. weitfreiſchwebende oder gar durch eine Balken- lage belaſtete Hängewände empfiehlt ſich die Conſtruction nach Fig. 204, in welcher die Laſt nicht nur von dem mit Eiſenbeſchlag un- verrückbar hergeſtellten doppelten Hängewerk nach dem Fußende des Hängebalkens übertragen, ſondern auch vermittelſt der Streben a,

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Zitationshilfe: Wanderley, Germano: Handbuch der Bauconstruktionslehre. 2. Aufl. Bd. 1. Die Constructionen in Holz. Halle (Saale), 1877, S. 128. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/wanderley_bauconstructionslehre01_1877/140>, abgerufen am 23.11.2024.