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Walther, Johann: Tempe Historica [...] Lust- und Schauplatz [...] anmuthiger und wolrichender Blumen. Jena, 1669.

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1. Dem ist vorwar nicht anders. Die Gräber sind unsere rechte-Wohnung und Häuser. Die jenigen Häuser aber/ so wir in der Welt besitzen/ sind uns nur zur Miet eingethan.

2. Die Lehre hieraus soll diese seyn/ daß wir uns zum Grabe und Tode fein wol bereit machen/ wie die jenigen/ die eigene Häuser beziehen wollen.

464.

Mutter Fluch.

IN einer Stadt in Spanien hatte ein gelehrter und geehrter Mann zweene Söhne: Deren einer/ seines Alters etwa dreyzehen Jahr/ ein Bubenstück verübete: Darüber seine Mutter dermassen zu Vnwillen und Zorn bewogen worden/ daß sie anfieng/ ihn zu verfluchen/ und den Teuffeln zu geben/ und wünschete/ daß sie kämen und ihn holeten.

Dieses geschahe deß Abends umb zehen Vhr: Vnd als die Mutter jmmer anhielt mit Fluchen/ gieng der Knabe gantz bestürtzet hinab in den Hof: Daselbst verschwand er/ also/ daß man ihn nicht kunte finden/ wie sehr fleißig man ihn suchte.

Sie waren alle bestürtzet über diesem Fall/ in betrachtung/ daß man weder Thür noch Fenster öffen fand/ da er hätte können hinaus kommen.

1. Dem ist vorwar nicht anders. Die Gräber sind unsere rechte-Wohnung und Häuser. Die jenigen Häuser aber/ so wir in der Welt besitzen/ sind uns nur zur Miet eingethan.

2. Die Lehre hieraus soll diese seyn/ daß wir uns zum Grabe und Tode fein wol bereit machen/ wie die jenigen/ die eigene Häuser beziehen wollen.

464.

Mutter Fluch.

IN einer Stadt in Spanien hatte ein gelehrter und geehrter Mann zweene Söhne: Deren einer/ seines Alters etwa dreyzehen Jahr/ ein Bubenstück verübete: Darüber seine Mutter dermassen zu Vnwillen und Zorn bewogen worden/ daß sie anfieng/ ihn zu verfluchen/ und den Teuffeln zu geben/ und wünschete/ daß sie kämen und ihn holeten.

Dieses geschahe deß Abends umb zehen Vhr: Vnd als die Mutter jmmer anhielt mit Fluchen/ gieng der Knabe gantz bestürtzet hinab in den Hof: Daselbst verschwand er/ also/ daß man ihn nicht kunte finden/ wie sehr fleißig man ihn suchte.

Sie waren alle bestürtzet über diesem Fall/ in betrachtung/ daß man weder Thür noch Fenster öffen fand/ da er hätte können hinaus kommen.

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[868/0888] 1. Dem ist vorwar nicht anders. Die Gräber sind unsere rechte-Wohnung und Häuser. Die jenigen Häuser aber/ so wir in der Welt besitzen/ sind uns nur zur Miet eingethan. 2. Die Lehre hieraus soll diese seyn/ daß wir uns zum Grabe und Tode fein wol bereit machen/ wie die jenigen/ die eigene Häuser beziehen wollen. 464. Mutter Fluch. IN einer Stadt in Spanien hatte ein gelehrter und geehrter Mann zweene Söhne: Deren einer/ seines Alters etwa dreyzehen Jahr/ ein Bubenstück verübete: Darüber seine Mutter dermassen zu Vnwillen und Zorn bewogen worden/ daß sie anfieng/ ihn zu verfluchen/ und den Teuffeln zu geben/ und wünschete/ daß sie kämen und ihn holeten. Dieses geschahe deß Abends umb zehen Vhr: Vnd als die Mutter jmmer anhielt mit Fluchen/ gieng der Knabe gantz bestürtzet hinab in den Hof: Daselbst verschwand er/ also/ daß man ihn nicht kunte finden/ wie sehr fleißig man ihn suchte. Sie waren alle bestürtzet über diesem Fall/ in betrachtung/ daß man weder Thür noch Fenster öffen fand/ da er hätte können hinaus kommen.

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Zitationshilfe: Walther, Johann: Tempe Historica [...] Lust- und Schauplatz [...] anmuthiger und wolrichender Blumen. Jena, 1669, S. 868. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/walther_tempe_1669/888>, abgerufen am 25.11.2024.